Mittwoch, Dezember 16, 2015

Medico-Fonds: bei Ausschüttungsrückforderung sollten Anleger nicht einfach bezahlen!

Bereits Anfang des Jahres wurden die Anleger des Medico Fonds Nr. 41 aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Die Landesbank hatte die Kredite fällig gestellt. Ähnliches könnte auch anderen Medico Fonds drohen. Anfang des Jahres 2015 wurden die Anleger des Medico Fonds Nr. 41 aufgefordert, die bis dahin erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Hintergrund war, dass die Landesbank die Kredite fällig gestellt hatte. Zwischenzeitlich ist der Fonds insolvent.


Ähnliches könnte auch bei den anderen Medico Fonds drohen. Dabei sollten sich die Anleger unbedingt anwaltlich beraten lassen, bevor sie die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen, denn je nachdem, wie die Emissionsprospekte von damals ausgestaltet sind, besteht für die Rückforderung unter Umständen keine rechtliche Grundlage. Hierfür hat der Bundesgerichtshof in diversen Entscheidungen hohe Hürden aufgestellt. Letztlich kommt es auch darauf an, wer die Rückzahlung fordert.

Es gilt: wenn Sie einmal zurückbezahlt haben, werden Sie als Anleger das Geld schwerlich wiedersehen, also erstmal prüfen lassen, bevor gezahlt wird!

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Medico-Fonds“.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
rötl

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