Dienstag, Dezember 15, 2015

Agrofinanz GmbH muss abgewickelt werden – Möglichkeiten der Anleger

Mit nachhaltigen Investitionen in Palmöl- und Kakaoplantagen warb die Agrofinanz GmbH. Anlegern wurden Renditen von bis zu 9 Prozent versprochen. Allerdings muss die Agrofinanz GmbH ihr Geschäft abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.


Laut BaFin hat das Unternehmen mit Sitz in Kleve ein Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben. Daher ordnete die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 8. September 2015 die unverzügliche Abwicklung verbunden mit der Rückzahlung der Gelder an die Kapitalgeber an. Mit ihrem Antrag auf aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen den Bescheid ist die Agrofinanz GmbH am 23. November am Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. gescheitert. Daher ist der BaFin-Bescheid sofortvollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.

Für die Anleger sollten die Investitionen möglichst risikolos gestaltet werden. So versprach die Agrofinanz GmbH nicht nur Renditen von bis zu neun Prozent p.a. oder Ausschüttungen in vertraglich festgesetzter Höhe, sondern verpflichtete sich in den sog. „Kauf-, Miet- und Rückkaufsverträgen“ auch zur unbedingten Rückzahlung zu einem vertraglich fest vereinbarten Preis. Damit habe sie ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betreiben, so die BaFin.

Das Angebot der Agrofinanz GmbH muss in den Ohren vieler Anleger verlockend geklungen haben. Die Anleger konnten sich an insgesamt fünf Direktinvestments beteiligen. Ihr Geld floss in Ölpalmen und Kakaobäumen, die sich auf Ländereien der Agrofinanz in Ecuador befinden. Die sog. Plots wurden an die Anleger verkauft. Der Verkauf beinhaltete gleichzeitig einen Mietvertrag mit einer zehnjährigen Laufzeit. Während der Laufzeit sollten fest vereinbarte Ausschüttungen an die Anleger fließen und am Ende der Laufzeit die Plots zu einem fest vereinbarten Preis zurückgekauft werden. „Das hört sich fast nach einer Investition ohne Risiko an. Aber solche Geldanlagen gibt es im Grunde genommen nicht“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.

Ob die Beteiligung an den Ölpalmen und Kakaobäumen doch noch zu einem riskanten Geschäft für die Anleger wird, wird sich demnächst zeigen. Die Agrofinanz GmbH muss die angenommenen Gelder zurückzahlen. Wenn das Unternehmen nicht über die notwendigen liquiden Mittel verfügt, kann es zu Schwierigkeiten bei der Rückzahlung kommen. „In anderen Fällen hat eine Abwicklungsanordnung der BaFin auch schon zu Insolvenzanträgen der betroffenen Unternehmen geführt. Dann drohen den Anlegern hohe Verluste“, so Rechtsanwältin Gaber.

Daher empfiehlt sie den Anlegern, sich rechtlich beraten zu lassen, sollte es zu Verzögerungen bei der Rückzahlung kommen. „Möglicherweise können dann auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Gründe dafür können u.a. in einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern liegen“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Agrofinanz GmbH.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cp

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