Mit nachhaltigen Investitionen in Palmöl- und Kakaoplantagen warb die Agrofinanz GmbH. Anlegern wurden Renditen von bis zu 9 Prozent versprochen. Allerdings muss die Agrofinanz GmbH ihr Geschäft abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.
Laut BaFin hat das Unternehmen mit Sitz in Kleve ein
Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben. Daher ordnete die
Finanzaufsicht mit Bescheid vom 8. September 2015 die unverzügliche Abwicklung
verbunden mit der Rückzahlung der Gelder an die Kapitalgeber an. Mit ihrem
Antrag auf aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen den Bescheid ist die
Agrofinanz GmbH am 23. November am Verwaltungsgericht Frankfurt a.M.
gescheitert. Daher ist der BaFin-Bescheid sofortvollziehbar aber noch nicht
bestandskräftig.
Für die Anleger sollten die Investitionen möglichst
risikolos gestaltet werden. So versprach die Agrofinanz GmbH nicht nur Renditen
von bis zu neun Prozent p.a. oder Ausschüttungen in vertraglich festgesetzter
Höhe, sondern verpflichtete sich in den sog. „Kauf-, Miet- und
Rückkaufsverträgen“ auch zur unbedingten Rückzahlung zu einem vertraglich fest
vereinbarten Preis. Damit habe sie ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche
Erlaubnis betreiben, so die BaFin.
Das Angebot der Agrofinanz GmbH muss in den Ohren vieler
Anleger verlockend geklungen haben. Die Anleger konnten sich an insgesamt fünf
Direktinvestments beteiligen. Ihr Geld floss in Ölpalmen und Kakaobäumen, die
sich auf Ländereien der Agrofinanz in Ecuador befinden. Die sog. Plots wurden
an die Anleger verkauft. Der Verkauf beinhaltete gleichzeitig einen Mietvertrag
mit einer zehnjährigen Laufzeit. Während der Laufzeit sollten fest vereinbarte
Ausschüttungen an die Anleger fließen und am Ende der Laufzeit die Plots zu
einem fest vereinbarten Preis zurückgekauft werden. „Das hört sich fast nach
einer Investition ohne Risiko an. Aber solche Geldanlagen gibt es im Grunde
genommen nicht“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.
Ob die Beteiligung an den Ölpalmen und Kakaobäumen doch noch
zu einem riskanten Geschäft für die Anleger wird, wird sich demnächst zeigen.
Die Agrofinanz GmbH muss die angenommenen Gelder zurückzahlen. Wenn das
Unternehmen nicht über die notwendigen liquiden Mittel verfügt, kann es zu
Schwierigkeiten bei der Rückzahlung kommen. „In anderen Fällen hat eine
Abwicklungsanordnung der BaFin auch schon zu Insolvenzanträgen der betroffenen
Unternehmen geführt. Dann drohen den Anlegern hohe Verluste“, so Rechtsanwältin
Gaber.
Daher empfiehlt sie den Anlegern, sich rechtlich beraten zu
lassen, sollte es zu Verzögerungen bei der Rückzahlung kommen. „Möglicherweise
können dann auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Gründe dafür
können u.a. in einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern liegen“,
erklärt Rechtsanwältin Gaber.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Agrofinanz GmbH.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber
Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cp
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