Mittwoch, Dezember 16, 2015

BSZ® e.V.: Ist jeder Rechtsanwalt auch automatisch ein guter Anlegerschutzanwalt?

Die Zahl der im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwaltskanzleien steigt stetig, die Qualität der Bearbeitung der Fälle nimmt dagegen weiter ab, berichtet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im Hessischen Dieburg. Der eine oder andere Rechtsanwalt versteht sich offensichtlich als "Alleskönner". Davon hält man bei dem BSZ e.V. nichts. Für die betroffenen Anleger wird es immer schwieriger, den richtigen Rechtsanwalt zu finden, der seine Interessen seriös und vor allem erfolgreich vertritt. Denn was nützt ein Anwalt, wenn am Ende nichts dabei herauskommt?


Die gute Nachricht: „Jedermann steht der Rechtsweg offen“.  Die schlechte Nachricht:  „Der Rechtsweg ist mittlerweile lang, unüberschaubar und teuer geworden.“ Ohne geeigneten Rechtsanwalt ist es kaum möglich ans Ziel zu kommen. Jedoch  ist der Rechtsuchende bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt oft überfordert.

Aber schon mit der Auswahl des richtigen Rechtsanwaltes kann die Entscheidung über den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens gefallen sein. Auf die besonderen Fähigkeiten von Fachanwälten kann man sich grundsätzlich verlassen. Bei "normalen" Anwälten hingegen, die mit Sonderkenntnissen werben, ist Sorgfalt geboten.

Gerade bei Eingriffen in die persönlichen Finanzen,  ist sofortiges und angemessenes Reagieren und Handeln von grundsätzlicher Bedeutung für die weitere Entwicklung des Verfahrens. Der Betroffene selbst ist meist hilflos. Experimente sind jetzt fehl am Platz. Zwingend erforderlich für die optimale Schadensbegrenzung die sofortige Hinzuziehung eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Viele Kapitalanleger werden wohl gezwungen sein um ihr Geld zu prozessieren. Wobei jedoch viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht mehr aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

Unterliegen Sie im Verfahren, verlieren Sie Ihre Forderung und haben zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wenn Sie gewinnen, gehen Sie leer aus, wenn Ihr Gegenüber zwischenzeitlich in Vermögensverfall gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten Ihres Anwaltes haften Sie dann als sogenannter Zweitschuldner.

Wer solche Beträge nicht aufbringen kann, für den bleibt nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche kritisiert Horst Roosen, Vorstand bei dem BSZ e.V.  Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt. Dem BSZ® e.V. ist bekannt, dass diese Kostensituation für viele Betroffene zu einer Hürde geworden ist Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen. Da ist auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass  der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Da die Mandanten für einen Rechtsrat in der Regel immer tief in die Tasche greifen müssen, sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ® e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.  Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.

Gerade auch weil das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und die Notwendigkeit individueller Risikovorsorge in Zukunft deutlich steigen wird bietet der BSZ® e.V. die Möglichkeit einer BSZ® Interessengemeinschaft beizutreten. 

Um bei der Vielzahl der in dem Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht  tätigen Rechtsanwälte wahrgenommen zu werden gehen nun neben manchen Unternehmen etc. inzwischen auch einige Rechtsanwälte dazu über, sich als selbsternannte Anlegerschützer aufzuspielen und vor dem Mandantenfang durch Vereine oder andere Rechtsanwälte zu warnen.

Wir haben uns hierzu speziell einige Rechtsanwaltskanzleien näher angesehen, die von sich behaupten, seit Jahren mit großem Erfolg für Anleger tätig zu sein. Die Kanzleien stehen wohl beispielhaft für einige wenige Anwaltskanzleien, die in erster Linie durch massenhaftes Anschreiben von Kapitalanlegern auf sich aufmerksam machen, ohne jedoch in der Regel Erfolge für ihre Mandanten zu erzielen. Denn Erfolge konnten wir dort meist nicht entdecken, und oft finden sich nur landgerichtliche Urteile, die ab und an wohl eher zufällig gewonnen wurden. Fragen Sie immer, wie ein solches Verfahren in letzter Instanz ausgegangen ist. Sie werden viele Überraschungen erleben, wenn Sie denn eine ehrliche Antwort erhalten. Wohlgemerkt: wir sprechen hier von wenigen Kanzleien in Deutschland, die aber zahllose Kunden im Kapitalanlagebereich vertreten.

Wir haben natürlich auch gefragt, wie es denn überhaupt möglich ist, dass manche Anwälte fast täglich zahlreiche Presseveröffentlichungen über immer neue Kapitalanlageprodukte im Internet platzieren, bei denen Sie offenkundig noch kein Mandat haben. Hier sollte man zunächst erwarten, dass der Rechtsanwalt in erster Linie die ihm übertragenen Mandate bearbeitet. Offensichtlich gibt es aber Rechtsanwälte, die entweder viel Zeit haben, weil sie keine Mandate erhalten oder ihre Mandate dann schlampig bearbeiten, weil ihnen die Zeit fehlt, die sie lieber in vielfältige Pressearbeit stecken.

Wie können Sie sich als Anleger nun vor solch  Angeboten schützen? Wir haben versucht, Ihnen hierzu einige Möglichkeiten an die Hand zu geben:

1. Jeder Anwalt behauptet von sich, seriös und erfolgreich zu sein. Verschaffen Sie sich durch ein persönliches Gespräch einen Eindruck von dem Rechtsanwalt, dem Sie Ihr Vertrauen schenken möchten. Ein seriös tätiger Rechtsanwalt wird im Bereich des Kapitalanlagerechts ein erstes persönliches Gespräch im Rahmen einer richtigen Beratung nicht nach 5-10 Minuten beenden oder ein solches gar ablehnen. In kurzer Zeit wird er Ihnen sicher keine auf Ihren Fall zugeschnittene individuelle Beratung zu Teil lassen werden können, jedenfalls nicht bei den üblichen komplexen Fragestellungen in dem Bereich.

2. Bitte bedenken Sie immer, dass Ihr Fall individuell gelagert ist. Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Rechtsanwalt Sie nicht individuell berät, sollten Sie auf jeden Fall zu einem anderen Rechtsanwalt gehen.

3. Wenn Sie einen hohen Geldbetrag (über 100.000 Euro und mehr) investiert haben, sollten Sie durchaus überlegen, sich zunächst von zwei oder drei Rechtsanwälten unabhängig beraten zu lassen, um dann zu entscheiden, wem sie das Mandat erteilen. Eine Erstberatung ist in der Regel nicht teuer, und eine erste Einschätzung der Möglichkeiten ist z.B. über den BSZ nach Zahlung eines Förderbeitrages von 75,00 Euro sogar kostenlos. Dennoch empfehlen wir auch hier durchaus auch noch eine weitere kostenpflichtige Beratung, gerade wenn es sich um einen komplexen Fall handelt oder viel Geld auf dem Spiel steht.

4. Ob eine Rechtsanwaltskanzlei erfolgreich ist, darf der Anleger nicht daran messen, ob er ständig im Internet von dieser Rechtsanwaltskanzlei Artikel liest, vor allem solche, in denen nur allgemeine Aussagen zu Kapitalanlageprodukten getroffen werden, ohne das Erfolge für die Mandanten erkennbar sind. Zu beachten ist, dass es viele Möglichkeiten im Internet gibt, als Anwalt selbst Artikel einzustellen. In dem Sinne gilt meist: Masse statt Klasse.

5. Anhaltspunkte für die Seriosität einer Anwaltskanzlei finden Sie natürlich auch auf deren Homepage. Eine Kanzlei mit fünf oder zehn Anwälten, die sich mit 200 oder 300 verschiedenen Anlageprodukten beschäftigt, bei der angeblich stets eine große Vielzahl von Anlegern vertreten werden, kann unseres Erachtens ihre Arbeit kaum seriös verrichten. Ein Anwalt wird nach Mitteilung von uns befragter Anwälte im Kapitalanlagerecht meist kaum mehr als 200 Mandate im Jahr richtig und umfassend bearbeiten können. Gibt also eine Kanzlei an, tausende von Anlegern zu vertreten, sollten Sie zumindest nachfragen, wie viele Anwälte bei einem bestimmten Anlageprodukt die Mandanten vertreten. Lassen Sie sich dabei auch die Namen der jeweiligen Anwälte nennen. Weicht man Ihren Fragen aus oder beantwortet man diese nicht zufriedenstellend, gehen Sie lieber zu einer anderen Kanzlei.

6. Vertritt eine Anwaltskanzlei bezüglich eines Kapitalanlageproduktes nur ein oder zwei Mandaten, muss das nicht heißen, dass das für Sie konkret ein Nachteil ist. Sie sind dort vielleicht viel besser aufgehoben als bei einer Kanzlei, die erklärt, fünfhundert Mandanten in dem Bereich zu vertreten, denn dann muss man die Befürchtung haben, dass Ihr individueller Fall überhaupt nicht gesehen wird und damit automatisch die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall erheblich schlechter werden, wenn Ihre Sache dann nicht richtig bearbeitet wird.

Der BSZ bietet immer wieder durch von Anwälten selbst verfasste Artikel Anlegern die Möglichkeit, sich über deren Kanzlei, Tätigkeit und Erfolge kundig zu machen. Beachten Sie immer, dass die meisten Kanzleien über Misserfolge nicht sprechen, die es aber bei jeder Kanzlei gibt, denn jeden Prozess kann niemand gewinnen. Hat eine Kanzlei bei einem Produkt einen Prozess gewonnen, aber 20 verloren, dann ist eine solche Information für Sie wichtig.

Der BSZ ist im Gegensatz zu praktisch allen Interessengemeinschaften und Anlegerschutzvereinen nicht an eine konkrete Anwaltskanzlei gebunden, sondern bietet Ihnen eine große Auswahl von Rechtsanwaltskanzleien, von denen einige im Rahmen der öffentlichen Wahrnehmung zu den besten in Deutschland zählen. Nutzen Sie über den BSZ die Möglichkeit, einen ersten Kontakt zu einer spezialisierten Anwaltskanzlei zu erhalten. Haben Sie das Gefühl, dort nicht richtig aufgehoben zu sein, bietet Ihnen der BSZ e.V. auch gerne eine Alternative an.

Denken Sie aber immer daran, dass eine seriös tätige Rechtsanwaltskanzlei, die erfolgreich ist, sicherlich nicht mit günstigen Gebühren etc. werben wird (so halten wir viele Erstberatungen für Minigebühren für reine Lockangebote). Nur wenn der Anleger am Ende seinen Prozess gewinnt (besser noch der Anwalt schon außergerichtlich erfolgreich ist), erhält er alle Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite erstattet. Haben Sie den falschen Rechtsanwalt, dann bringt es Ihnen auch nichts, wenn der im Vorfeld "günstiger" gearbeitet hat, wenn Sie am Ende sämtliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in einem Prozessverfahren tragen müssen und vor allem ihr Geld und ihren Schaden nicht zurückerhalten. Daher gilt: Geiz ist nicht immer geil. Sie "Kaufen" nicht das gleiche Produkt, wenn Sie zu einem Anwalt gehen, da der eine Anwalt vielleicht besser ist als der andere. Das wirkt sich erheblich auf die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall aus.

Insoweit warnen wir abschließend auch vor manchen dilettantisch angelegten "Sammelklagen", die es zum einen in Deutschland nicht gibt und zum anderen in der Regel dazu dienen, für einige Anwälte Mandate zu akquirieren, mit denen nur viel Geld verdient werden soll. Die uns bekannten "Sammelklagen" haben alle zu einem großen finanziellen Schaden für die Anleger, nicht aber für die Anwälte, die das propagiert haben, geführt. Daher unser Rat: Lassen Sie lieber die Finger von solchen Lockangeboten.

Fazit:
Für die geschädigten Anleger sind oft sofort konkrete Maßnahmen erforderlich. Der BSZ® e.V. bietet Betroffenen die Aufnahme in eine "BSZ® Interessengemeinschaft“ und eine entsprechende Prüfung durch die BSZ® Vertragsanwälte. Geschädigte  können sich mit der BSZ®  Interessengemeinschaft  ausgewiesene  Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll verbessern!

Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Null- oder Spartarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen.  Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.

Auf den  BSZ® e.V. Internetplattformen www.fachanwalt-hotline.eu   und www.rechtsboerse.de   stellen viele Rechtsanwälte Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz und Kapitalanlagerecht ein. Betroffenen Kapitalanlegern werden somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen verschiedener Anwaltskanzleien an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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