Nach Informationen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB wurden zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds mit Anschreiben der Fondsgesellschaft vom 20.11.2015 dazu aufgefordert, über die Liquidation der Gesellschaft mit Wirkung zum 31.12.2015 abzustimmen. Es scheint sich nunmehr das zu verwirklichen, worüber zahlreiche Anleger nicht aufgeklärt worden sind: Ein Totalverlust der investierten Gelder steht zu befürchten.
Anleger sind verunsichert und fragen nach ihren
Handlungsoptionen. In diesem Zusammenhang berichten diverse Anleger der TIV
Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei CLLB, dass sie über
die Risiken dieser unternehmerischen Beteiligung nicht oder nur unvollständig
aufgeklärt und zudem falsch beraten wurden. So wurde die Anlage oftmals
- als sichere
Investition und als für die Altersvorsorge geeignet präsentiert.
Es fand keine Aufklärung
- über das
Totalverlustrisiko,
- das Fehlen
eines geregelten Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert
werden kann,
- die Gefahr
einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen, (diese wurden vielfach
unzutreffend als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)
sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände statt.
Zudem erfolgte überwiegend
- keine
rechtzeitige Übergabe oder
- gar keine
Übergabe des über 60-seitigen Emissionsprospekts.
Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon
aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung
wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss (anlagegerechte
Beratung), während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter
Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers vor Zeichnung
vertretbar sein muss (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer
anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem
Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine
unternehmerische Beteiligung – wie die hiesige – empfiehlt.
Sofern eine Falschberatung/ Falschaufklärung durch den
Anlageberater vorliegt, kommen Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Der
Anleger ist dabei so zu stellen, als hätte er seine Beteiligung an der TIV
Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG nie erworben. Dem Anleger sind bei
erfolgreicher Durchsetzung seiner Ansprüche sämtliche Einzahlungen in den
Fonds, das bezahlte Agio sowie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu
erstatten. Zudem ist er von etwaigen weiteren Verpflichtungen freizustellen.
Das Landgericht Berlin hat bereits mit Urteil vom 13.04.2015
einer von CLLB vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH
& Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte, in einem ähnlich
gelagerten Fall Schadensersatz zugesprochen. Hintergrund war, dass der damals
tätige Anlageberater die Anlegerin zur Überzeugung des Gerichts nicht darauf
hingewiesen hatte, dass es sich um eine unsichere und damit für die
Altersvorsorge ungeeignete Anlage handelt.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB reichen
aktuell für zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds
KG und der Nachfolgefonds Klage wegen fehlerhafter Aufklärung/Beratung
gegenüber dem jeweiligen Anlageberater/ der Beratungsgesellschaft ein. Rund 20
weitere Klagen sind in Vorbereitung.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, betreut bereits
zahlreiche TIV-Anleger und rät allen betroffenen Anlegern, die sich falsch
beraten oder aufgeklärt fühlen, die Sach- und Rechtslage von einer auf Kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen. Sollten Anleger wider Erwarten
bereits im Jahr 2012 Kenntnis davon gehabt haben, dass sie möglicherweise
falsch beraten wurden, besteht das Risiko der Verjährung zum Ablauf des
31.12.2015. Es empfiehlt sich daher, sehr zeitnah rechtlichen Rat einzuholen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG“.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cllblinz
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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