Mittwoch, Dezember 16, 2015

Klagen für Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds eingelegt

Nach Informationen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB wurden zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds mit Anschreiben der Fondsgesellschaft vom 20.11.2015 dazu aufgefordert, über die Liquidation der Gesellschaft mit Wirkung zum 31.12.2015 abzustimmen. Es scheint sich nunmehr das zu verwirklichen, worüber zahlreiche Anleger nicht aufgeklärt worden sind: Ein Totalverlust der investierten Gelder steht zu befürchten.


Anleger sind verunsichert und fragen nach ihren Handlungsoptionen. In diesem Zusammenhang berichten diverse Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB, dass sie über die Risiken dieser unternehmerischen Beteiligung nicht oder nur unvollständig aufgeklärt und zudem falsch beraten wurden. So wurde die Anlage oftmals

-           als sichere Investition und als für die Altersvorsorge geeignet präsentiert.

Es fand keine Aufklärung
-           über das Totalverlustrisiko,
-           das Fehlen eines geregelten Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert werden kann,
-           die Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen, (diese wurden vielfach unzutreffend als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)
sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände statt.

Zudem erfolgte überwiegend
-           keine rechtzeitige Übergabe oder
-           gar keine Übergabe des über 60-seitigen Emissionsprospekts.

Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss (anlagegerechte Beratung), während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers vor Zeichnung vertretbar sein muss (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine unternehmerische Beteiligung – wie die hiesige – empfiehlt.

Sofern eine Falschberatung/ Falschaufklärung durch den Anlageberater vorliegt, kommen Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Der Anleger ist dabei so zu stellen, als hätte er seine Beteiligung an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG nie erworben. Dem Anleger sind bei erfolgreicher Durchsetzung seiner Ansprüche sämtliche Einzahlungen in den Fonds, das bezahlte Agio sowie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu erstatten. Zudem ist er von etwaigen weiteren Verpflichtungen freizustellen.

Das Landgericht Berlin hat bereits mit Urteil vom 13.04.2015 einer von CLLB vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte, in einem ähnlich gelagerten Fall Schadensersatz zugesprochen. Hintergrund war, dass der damals tätige Anlageberater die Anlegerin zur Überzeugung des Gerichts nicht darauf hingewiesen hatte, dass es sich um eine unsichere und damit für die Altersvorsorge ungeeignete Anlage handelt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB reichen aktuell für zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und der Nachfolgefonds Klage wegen fehlerhafter Aufklärung/Beratung gegenüber dem jeweiligen Anlageberater/ der Beratungsgesellschaft ein. Rund 20 weitere Klagen sind in Vorbereitung.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, betreut bereits zahlreiche TIV-Anleger und rät allen betroffenen Anlegern, die sich falsch beraten oder aufgeklärt fühlen, die Sach- und Rechtslage von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen. Sollten Anleger wider Erwarten bereits im Jahr 2012 Kenntnis davon gehabt haben, dass sie möglicherweise falsch beraten wurden, besteht das Risiko der Verjährung zum Ablauf des 31.12.2015. Es empfiehlt sich daher, sehr zeitnah rechtlichen Rat einzuholen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG“.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cllblinz

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