Darlehenswiderruf: Vergleich zwischen Verbraucher und Bank verhindert Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur treuwidrigen Ausübung des Widerrufsrechts. Ein Verbraucher und eine Bank haben sich anlässlich eines beim BGH anhängigen Widerrufsverfahrens verglichen.
Ein Verbraucher und eine Bank haben sich anlässlich eines
beim Bundesgerichtshof anhängigen Widerrufsverfahrens verglichen. In diesem
Verfahren mit dem Az. XI ZR 180/15 war eine höchstrichterliche Entscheidung
dazu erwartet worden, ob die Ausübung des Widerrufsrechts grob treuwidrig und
damit unwirksam ist, wenn der Darlehensvertrag widerrufen wird, um sich im Nachhinein
von einer damit teilweise fremdfinanzierten,
spekulativen Anlage zu lösen. Aufgrund des geschlossenen Vergleichs wird
der Bundesgerichtshof in diesem Verfahren keine Entscheidung mehr treffen.
„Banken wenden in Widerrufsverfahren immer wieder ein, dass
die Ausübung des Widerrufsrechts verwirkt oder rechtsmissbräuchlich sei. Obwohl
einzelne Instanzgerichte eine Verwirkung annehmen, entscheiden die meisten
Gerichte nach unserer Erfahrung verbraucherfreundlich,“ so BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz, der Hunderte Widerrufsfälle betreut.
„Eine Verwirkung oder Rechtsmissbräuchlichkeit des
Widerrufsrechts scheiden unseres Erachtens meist schon deshalb aus, weil die
Banken selbst den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht
aufgeklärt haben und somit gerade kein schutzwürdiges Vertrauen genießen.
Darüber hinaus hätten die Banken über Nachbelehrungen jederzeit
Rechtssicherheit schaffen können. Mit einer ähnlichen Begründung hat der IV.
Senat des Bundesgerichtshofs bereits die Verwirkung des Widerspruchsrechts
eines Versicherungsnehmers verneint“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz weiter.
Grundsätzlich gilt, dass im Falle einer nicht
ordnungsgemäßen Belehrung über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht,
denjenigen Kunden, die ihr Darlehen nach dem 01.11.2002 abgeschlossen haben,
die Möglichkeit offen steht, sich durch Widerruf auch heute noch vom
Darlehensvertrag zu lösen.
Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss deutlich
gestaltet sein und sich vom sonstigen Vertragstext abheben. Zudem hat sie
inhaltlich über alle relevanten Punkte zutreffend zu informieren. Zahlreiche
der von den Banken verwendeten Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen
wurden nach den Erfahrungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB
zwischenzeitlich von Gerichten als irreführend und damit fehlerhaft eingestuft.
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht es dem
Bankkunden, sich noch Jahre nach Abschluss des Darlehens von dem
Darlehensvertrag mit hohen Zinsen zu lösen und dies ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung
entrichten zu müssen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz. Sofern das Darlehen
bereits abgelöst und eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt wurde, kann auch
diese ggf. zurückgefordert werden. Zudem hat der Verbraucher grundsätzlich die
Möglichkeit, die von der Bank gezogenen Nutzungen herauszuverlangen.
Die Rechtsanwälte raten daher allen betroffenen Bankkunden,
die in ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von einer auf
Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.
Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer
Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der
konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von
einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung
ab.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit,
Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem
Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V.
seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von
Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz
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