Montag, Dezember 14, 2015

SHB Renditefonds 6: Landgericht Konstanz gibt Anleger Recht

Das Landgericht Konstanz stellt in seinem Urteil vom 25.11.2015 (nicht rechtskräftig) fest, dass der klagende Anleger aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden ist und nicht verpflichtet ist, weitere Einlageleistungen zu erbringen. Die Entscheidung hat Signalwirkung für eine Vielzahl von Sparern.


Vertragsabschluss in einer Haustürsituation

Der Kläger hatte sich im Juni 2010 an dem SHB Renditefonds 6 in der Variante „IMMORENTE Plus“ beteiligt. Danach sollte er die Einlage in Höhe von 10.000,00 € mit einer Ersteinlage in Höhe von 5 % und anschließenden monatlichen Raten von 35,00 € erbringen. Der Beteiligungsvertrag wurde nach den Feststellungen des Gerichts in einer sogenannten Haustürsituation geschlossen. Eine solche Situation liegt üblicherweise vor, wenn der Anleger in seiner Privatwohnung aufgrund eines vom Vermittler initiierten Beratungsgesprächs zum Geschäftsabschluss überredet wird.

Der SHB Renditefonds 6

Der Fonds mit dem plakativen Namen wurde 2008 aufgelegt. Rund 8.000 Anleger haben ein Kommanditkapital in Höhe von mehr als 120 Mio. Euro gezeichnet. Nach den Angaben im Prospekt sollte dieser Renditefonds speziell Anleger ansprechen, die eine „sachwertunterlegte Anlageform suchen, die sich in der Vergangenheit überwiegend als sicher und rentabel dargestellt hat und mit der langfristig ein weitgehender Inflationsschutz erreicht werden kann“. Für Personen, die die Einlage nicht auf einmal bezahlen konnten, bot die Fondsgesellschaft eine Ratensparvariante an. Danach konnten auch einkommensschwache Anleger die Einlage verteilt über einen Zeitraum von ca. 15 Jahren in kleinen monatlichen Raten aufbringen. Das nannte sich dann „Immorente“ oder sogar „Immorente Plus“.

Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass dieses Investment weder sicher noch rentabel ist. Die Liste der Probleme ist lang. Sie reicht von einer komplizierten, intransparenten Struktur des Fonds über Veruntreuungen der früheren Geschäftsführung bis hin zu Liquiditätsproblemen. Die besorgniserregenden Nachrichten wecken in vielen Anlegern den Wunsch, möglichst schnell aus dem Fonds auszusteigen.

Widerrufsbelehrung fehlerhaft

Das Landgericht Konstanz ist in seinem Urteil vom 25.11.2015 zu dem Ergebnis gelangt, dass die von der Fondsgesellschaft im Beitrittsformular verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Dies hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begann. Und weil dem Kläger aufgrund des Geschäftsabschlusses in einer Haustürsituation ein gesetzliches Widerrufsrecht zustand, konnte er im Mai 2014 den Beitritt zur Fondsgesellschaft noch wirksam widerrufen. Das bedeutet, dass der Anleger mit dem Widerruf aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden ist und keine weiteren Einlageleistungen erbringen muss.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Waldvogel, die das Urteil erstritten hat, ist zufrieden: „Der Alptraum ist zu Ende. Unser Mandant muss jetzt nicht weiter in ein Fass ohne Boden einzahlen.“ Das Urteil hat Signalcharakter über den entschiedenen Einzelfall hinaus. Viele Anleger berichten, dass ihnen die SHB Beteiligung zu Hause im Wohnzimmer verkauft wurde. Für diese Anleger bietet die Entscheidung des Landgerichts Konstanz eine stichhaltige Begründung, um aus dem Fonds auszusteigen und die Ratenzahlungen für die Einlagen einzustellen.

Fazit

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertritt mittlerweile mehr als 750 SHB-Anleger. Einen Teil der Fälle hat sie schon erfolgreich abschließen können. Bei anderen gibt es Erfolg versprechende Ansatzpunkte. Jedenfalls ergeben sich aus einer solch großen Gemeinschaft viele Synergieeffekte. So profitieren die nicht rechtsschutzversicherten Mandanten der Kanzlei von den Erfahrungen und Erkenntnissen aus den Pilotprozessen, die die Anwälte für rechtsschutzversicherte Anleger führen. Die große Anzahl von Anlegern führt weiterhin dazu, dass die Kanzlei immer wieder neue wertvolle Informationen und Unterlagen erhält, die zu einer Verbesserung der Erfolgsaussichten führen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „SHB-Fonds“

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Stephanie Waldvogel

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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