Das ist der vorläufige Höhepunkt des EEV Erneuerbare Energie
Versorgung-Dramas. Nach Betrugsvorwürfen und Vollstreckungsbetreibungen ins
Anlagevermögen droht jetzt die Zahlungsunfähigkeit der Papenburger EEV Tochter
BioEnergie. Eine Warnung von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.
Nach einer unbestätigten Pressenachricht hat die
Betriebsgesellschaft des Papenburger Biomasseheizkraftwerks, die EEV BioEnergie
GmbH & Co. KG, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
beantragt.
Das ist nach der Einschätzung der auf das Bank- und
Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke
wahrscheinlich der Anfang vom Ende. Denn das Biomasseheizkraftwerk war ein ganz
wichtiges Asset der Göttinger EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG (EEV AG).
Die Konzernmutter hatte die Gesellschaft 2012 für rund € 16,5 Mio. gekauft.
Die EEV AG wollte den Kaufpreis ausweislich des Verkaufsprospekts
über die Einwerbung von Genussrechtskapital und, später, partiarischen
Nachrangdarlehen, finanzieren. Es sollten € 38 Mio. eingeworben werden. Am Ende
konnten allenfalls rund zwei Drittel des avisierten Kapitals platziert werden.
Große Medien warnten früh vor den Risiken dieser
Investments. Und stellten die Schlüssigkeit in Frage. Neben dem Zielinvestment
in das Papenburger Biomasseheizkraftwerk sollte nämlich auch ein gewaltiger
Benefit aus dem Erwerb einer Offshorewindpark-Projektgesellschaft, der OWP Skua
GmbH, folgen.
"Die wollten ursprünglich", erklärt der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, "bis 2015 aus dem Kauf der
Projektgesellschaft für € 11,5 Mio. einen Verkaufserlös in Höhe von € 50 Mio.
realisieren." Das ist, findet Rechtsanwalt Matthias Gröpper, unter
besonderer Berücksichtigung der prospektierten Marge bei der Platzierung der
Genussrechte, hoch spekulativ. Anleger können alles verlieren. Deshalb haben
sich die Rechtsanwälte auf die Prüfung der Plausibilität des Prospekts unter
besonderer Berücksichtigung der Schlüssigkeit des Anlagekonzepts gewidmet. Und
kamen zur erschreckenden Erkenntnis, dass nach ihrer Einschätzung nicht alle
Risiken des Investments hinreichend klar und vollständig im Verkaufsangebot
dargestellt wurden.
Mit weitreichenden Folgen. Rechtsanwalt Matthias Gröpper
sagt: "Der Bundesgerichtshof ist der Meinung, dass Anlagekonzepte in
Verkaufsprospekten vollständig und richtig dargestellt werden müssen. Um
Interessenten, die Anleger, über alle in Betracht kommenden Chancen und Risiken
richtig zu informieren."
Bedauerlicherweise hat die EEV AG das nach der Einschätzung
des spezialisierten Anlegeranwalts nicht getan: "Die Seegebietsfläche, auf
der der der Offshore-Windpark projektiert wird, wird vom
Bundesverteidigungsministerium seit rund 30 Jahren als Manövergebiet genutzt.
Und das Bundesverteidigungsministerium hat wiederholt klargestellt, dass es
diese Seegebietsfläche braucht, um die Landesverteidigung zu sichern. In dem
Fall, wenn das Bundesverteidigungsministerium dieses Manövergebiet dringend,
zur Landesverteidigung, benötigt, ist es unwahrscheinlich, dass das zuständige
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, die begehrte Nutzungserlaubnis
zur Erzeugung von Windkraftstrom erteilt.
Ich finde", sagt Rechtsanwalt Matthias Gröpper,
"nichts in dem Prospekt, dass den aus den Genehmigungshürden folgenden
Risiken für die Anleger annähernd gerecht wird. Es hätte", finde ich,
"mit aller Deutlichkeit auf die Möglichekit des Totalausfalls des
Investments hingewiesen werden müssen. Das scheint, finde ich, nicht in der
gebotenen Weise erledigt worden zu sein."
Und das Biomasseheizkraftwerk scheint, als die EEV AG das
Werk gekauft hat, mängelfrei gewesen zu sein. Wenn man dem originären Prospekt
glaubt. Aber: Es gab Explosionen. Mit der Gefahr von Leib und Leben für die
Mitarbeiter des Heizkraftwerks. Der Kraftwerksbetrieb wurde nach den
Explosionen unverzüglich beendet. Bis zur Wiederherstellung. Die Gesellschaft
wollte die Schäden vom Versicherer ersetzen lassen. Der Versicherer, die
Allianz, hat das untersucht und kam zu dem Ergebnis, dass sich das Heizkraftwerk
in einem mangelhaften Zustand befand. Durch die betriebsbedingten Korrosionen
seien die Wandstärken einzelner Rohre und Kessel sicherheitsgefährdend gewesen
sein. Das Kraftwerk hätte rechtzeitig revisioniert werden müssen. Am Ende hat
die Versicherung nichts gezahlt.
In einem Verkaufsprospekt haben die Verantwortlichen
ausgeführt, dass die Versicherung möglicherweise den Schaden ersetzen wird.
Und, natürlich, nichts von der Inanspruchnahme der Verkäuferin, der
österreichischen ETANAX Holding GmbH des Oldenburgers Eisenhauer berichtet. Der
wurde nämlich von der EEV AG wegen Täuschung beim Verkauf der beiden
Zielgesellschaften, des Papenburger Biomasseheizkraftwerks und der
Offshorewindpark-Projektgesellschaft Skua, auf viele Millionen in Regress genommen.
Das Ergebnis war überraschend. Am Ende trat die EEV AG (auch noch) die
Einspeisevergütung ab.
Der bestreitet das und hat im Gegenzug die Vollstreckung ins
Heizkraftwerk betrieben. Weil er noch nicht den (vollständigen) Kaufpreis
erhalten hat. Beim Papenburger Amtsgericht.
Jetzt soll der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin
das Vermögen der EEV Tochter verwalten. Der hat nach der Einschätzung des BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper Spuren hinterlassen: "Dr.
Penzlin wurde als Insolvenzverwalter in dem Massenschadensfall Prokon bestellt.
Mit merkwürdigen Überlegungen. Er vertrat die Meinung, dass das Unternehmen
Prokon zahlungsunfähig ist. Das haben wir bestritten und Beschwerden gegen die
Eröffnung des Verfahrens eingereicht. Den Beschwerden wurde nicht abgeholfen.
Am Ende war dieser Mensch oder die Gesellschaft von Menschen, die er vertritt,
geschätzt, € 50 bis 80 Mio. reicher. Und die Prokon-Anleger bekamen nur noch
einen Bruchteil auf ihren Einsatz. Dieser Mann", findet Anlegeranwalt
Matthias Gröpper, "ist keine gute Wahl. Er hat Gutachten gekauft und damit
am Ende viel Geld verdient." Und rät zur konzertierten Gegenwehr: "Am
Ende entscheidet die Gläubigerversammlung über die Personalie des Verwalters.
Und mir fallen ein paar andere Namen ein, denen ich es zutraue, dass sie die
Interessen der Anleger, auch gegen Verantwortliche, mit dem dringend gebotenen
Druck vertreten. Um alles aufzuklären. Und, wenn die Voraussetzungen gegeben
sind, auch noch die Hintermänner in die Haftung zu nehmen."
Nach der Einschätzung von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias
Gröpper ist das wahrscheinlich der sprichwörtliche Anfang des Endes: "Es
geht um Schadensbegrenzung. Betroffene können viel tun. Im etwaigen
Insolvenzverfahren der EEV AG, das wurde noch nicht beantragt aber das wird,
glaube ich, folgen, müssen die betroffenen Anleger darauf achten, dass ihre
Forderungen im ersten Rang, nach § 38 InsO, berücksichtigt werden. Das müssen
sie substantiiert begründen. Rechtsanwälte helfen. Aber daraus werden die
Betroffenen bestenfalls einen Bruchteil der Forderungen ziehen. Darüber hinaus,
ganz wichtig, sollten Forderungen gegen Vermittler und Verantwortliche geprüft
werden, um möglichst viel zurückzuholen. Dafür braucht man Wissen. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte von Gröpper Köpke
haben Wissen. Sie beschäftigen sich seit knapp zwei Jahren mit diesem Fall und
haben viele Informationen, die die Durchsetzung der Ansprüche Betroffener
fördern können.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.11. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Gröpköp
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