Donnerstag, November 26, 2015

VW-Abgasskandal: Schadensersatzansprüche für VW Autokäufer

Die dem BSZ e.V.-Anwaltsnetzwerk VW-Abgasskandal angeschlossene Hamburger Anwaltskanzlei macht für die ersten VW Autokäufer Schadensersatzansprüche geltend. Viele Käufer von VW Volkswagen Fahrzeugen fühlen sich betrogen und fordern jetzt von der Volkswagen AG Schadensersatz. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke haben jetzt für die ersten Betroffenen Klagen eingereicht.  Ein Beitrag der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Matthias Gröpper und Dirk-Andreas Hengst.


Käufer der vom Abgas-Skandal betroffenen Modelle der VW Marken VW, Audi, Seat und Skoda aus den Jahren 2008 bis 2015 drohen empfindliche Vermögensnachteile. Denn neben dem Imageverlust im Freundes- und Bekanntenkreis sind die zu erzielenden Verkaufspreise auf dem Gebrauchtwagenmarkt gesunken und jetzt droht auch noch eine Steuernachzahlung.

Aber die Wagenbesitzer können viel tun. Nach der Einschätzung des BSZ e.V. Verbraucheranwalts Matthias Gröpper haben die Betroffenen die Chance, die Fahrzeuge den Verkäufern auf den Hof zu stellen: "Wir gehen davon aus, dass die Autos mangelhaft sind und nach dem derzeitigen Stand der Dinge halten wir es für unwahrscheinlich, dass der Hersteller in der Lage ist, die Mängel zu beseitigen."

In den Medien wurde nämlich wiederholt von Experten kolportiert, dass die Hersteller bei vielen Modellen den Spannungstrias aus Leistung, Verbrauch und Abgasen ohne die Defeat Devise Software nicht lösen kann. "Und in dem Fall", ergänzt Rechtsanwalt Matthias Gröpper, "liegt die Annahme eines wesentlichen Mangels nahe."

Daraus folgen Rückabwicklungsansprüche der Betroffenen. "Wenn die Hersteller erhebliche Mängel nicht zweitnah beseitigen können, können die Käufer unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Darüber hinaus folgen unseres Erachtens aus der Täuschung der Käufer Anfechtungs- und Schadensersatzansprüche. Die Käufer können, abzüglich des Nutzungsvorteils, alles, was sie eingesetzt haben, zurückholen und im Gegenzug das Auto zurückgeben.", erklärt der  BSZ e.V. Verbraucheranwalt Matthias Gröpper.

Und der macht Ernst. "Wir haben gegen die Volkswagen AG und mehrere freie Verkäufer die ersten Klagen eingereicht."

Wie bleibt man als VW-Aktionär und als VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks VW-Abgasskandal beauftragen?

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.

Der BSZ e.V. bietet allen VW Abgasskandal-Betroffenen an, diese bis zunächst 31.Dezember 2016 über alle die von den teilnehmenden Rechtsanwälten dem Netzwerk gemeldeten und für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bedeutsamen Entwicklungen per NewsMail zu informieren. Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal.

Direkter Linkz zur Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung   

Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten, um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.
gröpkpp

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Direkter Link zur Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den “bitte zahlen” Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Keine Kommentare: