Mittwoch, November 25, 2015

EEV BioEnergie GmbH & Co. KG stellt Insolvenzantrag. 2.400 Anleger drohen bis zu € 26 Mio. zu verlieren.

Das ist der vorläufige Höhepunkt des EEV Erneuerbare Energie Versorgung-Dramas. Nach Betrugsvorwürfen und Vollstreckungsbetreibungen ins Anlagevermögen droht jetzt die Zahlungsunfähigkeit der Papenburger EEV Tochter BioEnergie. Eine Warnung von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.


Nach einer unbestätigten Pressenachricht hat die Betriebsgesellschaft des Papenburger Biomasseheizkraftwerks, die EEV BioEnergie GmbH & Co. KG, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen beantragt.
Das ist nach der Einschätzung der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke wahrscheinlich der Anfang vom Ende. Denn das Biomasseheizkraftwerk war ein ganz wichtiges Asset der Göttinger EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG (EEV AG). Die Konzernmutter hatte die Gesellschaft 2012 für rund € 16,5 Mio. gekauft.

Die EEV AG wollte den Kaufpreis ausweislich des Verkaufsprospekts über die Einwerbung von Genussrechtskapital und, später, partiarischen Nachrangdarlehen, finanzieren. Es sollten € 38 Mio. eingeworben werden. Am Ende konnten allenfalls rund zwei Drittel des avisierten Kapitals platziert werden.

Große Medien warnten früh vor den Risiken dieser Investments. Und stellten die Schlüssigkeit in Frage. Neben dem Zielinvestment in das Papenburger Biomasseheizkraftwerk sollte nämlich auch ein gewaltiger Benefit aus dem Erwerb einer Offshorewindpark-Projektgesellschaft, der OWP Skua GmbH, folgen.

"Die wollten ursprünglich", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, "bis 2015 aus dem Kauf der Projektgesellschaft für € 11,5 Mio. einen Verkaufserlös in Höhe von € 50 Mio. realisieren." Das ist, findet Rechtsanwalt Matthias Gröpper, unter besonderer Berücksichtigung der prospektierten Marge bei der Platzierung der Genussrechte, hoch spekulativ. Anleger können alles verlieren. Deshalb haben sich die Rechtsanwälte auf die Prüfung der Plausibilität des Prospekts unter besonderer Berücksichtigung der Schlüssigkeit des Anlagekonzepts gewidmet. Und kamen zur erschreckenden Erkenntnis, dass nach ihrer Einschätzung nicht alle Risiken des Investments hinreichend klar und vollständig im Verkaufsangebot dargestellt wurden.

Mit weitreichenden Folgen. Rechtsanwalt Matthias Gröpper sagt: "Der Bundesgerichtshof ist der Meinung, dass Anlagekonzepte in Verkaufsprospekten vollständig und richtig dargestellt werden müssen. Um Interessenten, die Anleger, über alle in Betracht kommenden Chancen und Risiken richtig zu informieren."

Bedauerlicherweise hat die EEV AG das nach der Einschätzung des spezialisierten Anlegeranwalts nicht getan: "Die Seegebietsfläche, auf der der der Offshore-Windpark projektiert wird, wird vom Bundesverteidigungsministerium seit rund 30 Jahren als Manövergebiet genutzt. Und das Bundesverteidigungsministerium hat wiederholt klargestellt, dass es diese Seegebietsfläche braucht, um die Landesverteidigung zu sichern. In dem Fall, wenn das Bundesverteidigungsministerium dieses Manövergebiet dringend, zur Landesverteidigung, benötigt, ist es unwahrscheinlich, dass das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, die begehrte Nutzungserlaubnis zur Erzeugung von Windkraftstrom erteilt.

Ich finde", sagt Rechtsanwalt Matthias Gröpper, "nichts in dem Prospekt, dass den aus den Genehmigungshürden folgenden Risiken für die Anleger annähernd gerecht wird. Es hätte", finde ich, "mit aller Deutlichkeit auf die Möglichekit des Totalausfalls des Investments hingewiesen werden müssen. Das scheint, finde ich, nicht in der gebotenen Weise erledigt worden zu sein."

Und das Biomasseheizkraftwerk scheint, als die EEV AG das Werk gekauft hat, mängelfrei gewesen zu sein. Wenn man dem originären Prospekt glaubt. Aber: Es gab Explosionen. Mit der Gefahr von Leib und Leben für die Mitarbeiter des Heizkraftwerks. Der Kraftwerksbetrieb wurde nach den Explosionen unverzüglich beendet. Bis zur Wiederherstellung. Die Gesellschaft wollte die Schäden vom Versicherer ersetzen lassen. Der Versicherer, die Allianz, hat das untersucht und kam zu dem Ergebnis, dass sich das Heizkraftwerk in einem mangelhaften Zustand befand. Durch die betriebsbedingten Korrosionen seien die Wandstärken einzelner Rohre und Kessel sicherheitsgefährdend gewesen sein. Das Kraftwerk hätte rechtzeitig revisioniert werden müssen. Am Ende hat die Versicherung nichts gezahlt.

In einem Verkaufsprospekt haben die Verantwortlichen ausgeführt, dass die Versicherung möglicherweise den Schaden ersetzen wird. Und, natürlich, nichts von der Inanspruchnahme der Verkäuferin, der österreichischen ETANAX Holding GmbH des Oldenburgers Eisenhauer berichtet. Der wurde nämlich von der EEV AG wegen Täuschung beim Verkauf der beiden Zielgesellschaften, des Papenburger Biomasseheizkraftwerks und der Offshorewindpark-Projektgesellschaft Skua, auf viele Millionen in Regress genommen. Das Ergebnis war überraschend. Am Ende trat die EEV AG (auch noch) die Einspeisevergütung ab.

Der bestreitet das und hat im Gegenzug die Vollstreckung ins Heizkraftwerk betrieben. Weil er noch nicht den (vollständigen) Kaufpreis erhalten hat. Beim Papenburger Amtsgericht.

Jetzt soll der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin das Vermögen der EEV Tochter verwalten. Der hat nach der Einschätzung des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper Spuren hinterlassen: "Dr. Penzlin wurde als Insolvenzverwalter in dem Massenschadensfall Prokon bestellt. Mit merkwürdigen Überlegungen. Er vertrat die Meinung, dass das Unternehmen Prokon zahlungsunfähig ist. Das haben wir bestritten und Beschwerden gegen die Eröffnung des Verfahrens eingereicht. Den Beschwerden wurde nicht abgeholfen. Am Ende war dieser Mensch oder die Gesellschaft von Menschen, die er vertritt, geschätzt, € 50 bis 80 Mio. reicher. Und die Prokon-Anleger bekamen nur noch einen Bruchteil auf ihren Einsatz. Dieser Mann", findet Anlegeranwalt Matthias Gröpper, "ist keine gute Wahl. Er hat Gutachten gekauft und damit am Ende viel Geld verdient." Und rät zur konzertierten Gegenwehr: "Am Ende entscheidet die Gläubigerversammlung über die Personalie des Verwalters. Und mir fallen ein paar andere Namen ein, denen ich es zutraue, dass sie die Interessen der Anleger, auch gegen Verantwortliche, mit dem dringend gebotenen Druck vertreten. Um alles aufzuklären. Und, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, auch noch die Hintermänner in die Haftung zu nehmen."

Nach der Einschätzung von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper ist das wahrscheinlich der sprichwörtliche Anfang des Endes: "Es geht um Schadensbegrenzung. Betroffene können viel tun. Im etwaigen Insolvenzverfahren der EEV AG, das wurde noch nicht beantragt aber das wird, glaube ich, folgen, müssen die betroffenen Anleger darauf achten, dass ihre Forderungen im ersten Rang, nach § 38 InsO, berücksichtigt werden. Das müssen sie substantiiert begründen. Rechtsanwälte helfen. Aber daraus werden die Betroffenen bestenfalls einen Bruchteil der Forderungen ziehen. Darüber hinaus, ganz wichtig, sollten Forderungen gegen Vermittler und Verantwortliche geprüft werden, um möglichst viel zurückzuholen. Dafür braucht man Wissen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von  Gröpper Köpke haben Wissen. Sie beschäftigen sich seit knapp zwei Jahren mit diesem Fall und haben viele Informationen, die die Durchsetzung der Ansprüche Betroffener fördern können.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG.
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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