Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, schreibt Reiner Hamberger für Solar 9580 anscheinend Anleger an und fordert diese auf, Umsatzsteuer, die im Rahmen der Pachtzahlungen an die Anleger geflossen sind, an Solar 9580 zurückzuzahlen.
Viele Anleger sind nun verunsichert, ob sie tatsächlich
verpflichtet sind, diese Rückzahlungen zu leisten.
In letzter Zeit haben sich bereits die schlechten
Nachrichten für die Anleger von Solar 9580 gemehrt. Nach der Berichterstattung
des MDR steht für die Anleger dringend zu befürchten, dass die Investition in
Solaranlagen tatsächlich ein betrügerisches Schneeballsystem war. Denn nach den
Recherchen des Fernsehteams existieren an den in den Pachtverträgen angegebenen
Adressen keine Solaranlagen.
Nun laufen die Anleger also nicht nur Gefahr, dass ihre
Investitionen vollständig verloren gehen, sondern Solar 9580 verlangt nun
weiteres Geld zurück.
Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte besteht
jedoch kein Rückzahlungsanspruch für Solar 9580 auf die anteilige Umsatzsteuer,
die Solar 9580 an die Anleger ausgezahlt hat. Insbesondere die Anleger, die
diese Umsatzsteuer an das für sie zuständige Finanzamt ausgekehrt haben,
verfügen nicht einmal mehr über das Kapital, welches nun geltend gemacht wird.
Die Rechtsanwälte raten daher dringend davon ab, die
geforderten Beträge ohne Rücksprache mit einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisierten Rechtsanwalt an Solar 9580 zurückzuzahlen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits eine
Vielzahl von geschädigten Anlegern im Zusammenhang mit Solar 9580, um deren
Ansprüche aufgrund dieses betrügerischen Schneeballsystems zu prüfen und
gerichtlich durchzusetzen.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Solar 9580.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.11. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Cllbprat
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