Donnerstag, November 26, 2015

Solar 9580 – Müssen Anleger ernsthaft Geld an Solar 9580 zurückzahlen?

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB meldet, schreibt Reiner Hamberger für Solar 9580 anscheinend Anleger an und fordert diese auf, Umsatzsteuer, die im Rahmen der Pachtzahlungen an die Anleger geflossen sind, an Solar 9580 zurückzuzahlen.


Viele Anleger sind nun verunsichert, ob sie tatsächlich verpflichtet sind, diese Rückzahlungen zu leisten.

In letzter Zeit haben sich bereits die schlechten Nachrichten für die Anleger von Solar 9580 gemehrt. Nach der Berichterstattung des MDR steht für die Anleger dringend zu befürchten, dass die Investition in Solaranlagen tatsächlich ein betrügerisches Schneeballsystem war. Denn nach den Recherchen des Fernsehteams existieren an den in den Pachtverträgen angegebenen Adressen keine Solaranlagen.

Nun laufen die Anleger also nicht nur Gefahr, dass ihre Investitionen vollständig verloren gehen, sondern Solar 9580 verlangt nun weiteres Geld zurück.

Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte besteht jedoch kein Rückzahlungsanspruch für Solar 9580 auf die anteilige Umsatzsteuer, die Solar 9580 an die Anleger ausgezahlt hat. Insbesondere die Anleger, die diese Umsatzsteuer an das für sie zuständige Finanzamt ausgekehrt haben, verfügen nicht einmal mehr über das Kapital, welches nun geltend gemacht wird.

Die Rechtsanwälte raten daher dringend davon ab, die geforderten Beträge ohne Rücksprache mit einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt an Solar 9580 zurückzuzahlen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von geschädigten Anlegern im Zusammenhang mit Solar 9580, um deren Ansprüche aufgrund dieses betrügerischen Schneeballsystems zu prüfen und gerichtlich durchzusetzen.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solar 9580.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Cllbprat

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