Dienstag, November 24, 2015

Achtung! Jetzt den Kreditwiderruf in Angriff nehmen, denn allmählich drängt die Zeit…

Seit geraumer Zeit wird über Pläne der Bundesregierung das „ewige“ Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen zu kippen berichtet.

Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie ergab sich für die Lobbyisten der Banken und Sparkassen eine günstige Gelegenheit, die ungeliebte Regelung abzuschaffen.

Wie lange können Sie Ihr Darlehen noch widerrufen?

Verbraucher, die im Zeitraum vom November 2002 bis Juni 2010 eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, sollten ihren Darlehensvertrag auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung prüfen lassen. Ist diese nämlich nicht korrekt, stehen die Chancen günstig den Immobilienkreditvertrag zu widerrufen. Die verbleibende Restschuld lässt sich dann ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu einem oft viel günstigeren Zinssatz neu finanzieren.

Durch den Gesetzentwurf bleiben allerdings nur noch sechs Monate Zeit, dies zu bewerkstelligen. Sollte das Gesetz nämlich wie geplant am 31. März 2016 in Kraft treten, ist der 20. Juni 2016 der letzte Tag an dem Betroffene ihren Kredit widerrufen können.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

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