Seit geraumer Zeit wird über Pläne der Bundesregierung das
„ewige“ Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen zu kippen berichtet.
Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie
ergab sich für die Lobbyisten der Banken und Sparkassen eine günstige
Gelegenheit, die ungeliebte Regelung abzuschaffen.
Wie lange können Sie Ihr Darlehen noch widerrufen?
Verbraucher, die im Zeitraum vom November 2002 bis Juni 2010
eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, sollten ihren Darlehensvertrag
auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung prüfen lassen. Ist diese nämlich nicht
korrekt, stehen die Chancen günstig den Immobilienkreditvertrag zu widerrufen.
Die verbleibende Restschuld lässt sich dann ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu
einem oft viel günstigeren Zinssatz neu finanzieren.
Durch den Gesetzentwurf bleiben allerdings nur noch sechs
Monate Zeit, dies zu bewerkstelligen. Sollte das Gesetz nämlich wie geplant am
31. März 2016 in Kraft treten, ist der 20. Juni 2016 der letzte Tag an dem
Betroffene ihren Kredit widerrufen können.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens
bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf
sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn
ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen
Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit,
Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem
Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V.
seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von
Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Bildquelle: © RainerSturm / www.pixelio.de
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steff
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