Mittwoch, November 25, 2015

Aktuelles zu Stratego Grund

Berliner Sparkasse übermittelt Kaufangebot der Schillingsfürst UG,Kaufangebot der Schillingfürst UG zu 4,25 € pro Anteil: Aktuell wurde den Kapitalanlegern des Stratego Grund von der Berliner Sparkasse ein Kaufangebot für die Anteile an dem Stratego Grund übermittelt.


Das  Kaufangebot stammt von der Schillingsfürst UG, einer haftungsbeschränkten Gesellschaft, die als Unternehmensgegenstand die Investition in andere Unternehmensbeteiligungen und Kapitalanlagen angibt und ihren Sitz laut Handelsregister in Gadebusch hat.

Die Schillingsfürst UG bietet den Anlegern 4,25 € je Anteil an dem Stratego Grund. Im Vergleich dazu bewertet die Berliner Sparkasse die Anteile an dem Stratego Grund aktuell und basierend auf den Angaben der Zielfonds mit 9,11 € (Stand: 23.11.2015, so genannter indikativer Anteilswert).

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens  rät vom Verkauf ab: Anleger sollten sich schon vor diesem Zahlenvergleich genau überlegen, ob sie das Kaufangebot annehmen. Der Kaufpreis entspricht lediglich einem Bruchteil dessen, was die Anleger seinerzeit für den Erwerb der Anteile bezahlt haben.

Aber: Gute Aussichten auf Schadenersatzansprüche gegen die Berliner Sparkasse

In diesem Zusammenhang ist es für Anleger des Stratego Grund sicherlich sinnvoll, von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen, ob möglicherweise Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Berliner Sparkasse aus dem damaligen Erwerb entstanden sind. Schadenersatzansprüche von Anlegern des Stratego Grund sind in der Regel sogar noch höher als der eventuell noch zu erwartende Erlös aus der Abwicklung des Fonds.

Die Kanzlei Steffens hat schon Stratego-Grund-Verfahren aussergerichtlich und gerichtlich vor dem zuständigen Landgericht Berlin gegen die Berliner Sparkasse geführt. Dies bislang immer zur Zufriedenheit der von der Kanzlei vertretenen Stratego-Grund-Anleger.

Achtung: Verjährung der Schadenersatzansprüche droht zum 31.12.2015

Solche Schadenersatzansprüche verjähren allerdings kenntnisabhängig mit Ablauf des 31.12.2015. Denn die Fondgesellschaft des Stratego Grund Fonds hatte die Anleger in 2012 über die Aussetzung der Anteilsrücknahme informiert. Deshalb ist Eile geboten, damit die Schadenersatzansprüche nicht untergehen.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft   Stratego-Grund.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Steff

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