Berliner Sparkasse übermittelt Kaufangebot der Schillingsfürst UG,Kaufangebot der Schillingfürst UG zu 4,25 € pro Anteil: Aktuell wurde den Kapitalanlegern des Stratego Grund von der Berliner Sparkasse ein Kaufangebot für die Anteile an dem Stratego Grund übermittelt.
Das Kaufangebot
stammt von der Schillingsfürst UG, einer haftungsbeschränkten Gesellschaft, die
als Unternehmensgegenstand die Investition in andere Unternehmensbeteiligungen
und Kapitalanlagen angibt und ihren Sitz laut Handelsregister in Gadebusch hat.
Die Schillingsfürst UG bietet den Anlegern 4,25 € je Anteil
an dem Stratego Grund. Im Vergleich dazu bewertet die Berliner Sparkasse die
Anteile an dem Stratego Grund aktuell und basierend auf den Angaben der
Zielfonds mit 9,11 € (Stand: 23.11.2015, so genannter indikativer Anteilswert).
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens rät vom Verkauf ab: Anleger sollten sich
schon vor diesem Zahlenvergleich genau überlegen, ob sie das Kaufangebot
annehmen. Der Kaufpreis entspricht lediglich einem Bruchteil dessen, was die
Anleger seinerzeit für den Erwerb der Anteile bezahlt haben.
Aber: Gute Aussichten auf Schadenersatzansprüche gegen die
Berliner Sparkasse
In diesem Zusammenhang ist es für Anleger des Stratego Grund
sicherlich sinnvoll, von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
prüfen zu lassen, ob möglicherweise Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter
Anlageberatung gegen die Berliner Sparkasse aus dem damaligen Erwerb entstanden
sind. Schadenersatzansprüche von Anlegern des Stratego Grund sind in der Regel
sogar noch höher als der eventuell noch zu erwartende Erlös aus der Abwicklung
des Fonds.
Die Kanzlei Steffens hat schon Stratego-Grund-Verfahren
aussergerichtlich und gerichtlich vor dem zuständigen Landgericht Berlin gegen
die Berliner Sparkasse geführt. Dies bislang immer zur Zufriedenheit der von
der Kanzlei vertretenen Stratego-Grund-Anleger.
Achtung: Verjährung der Schadenersatzansprüche droht zum
31.12.2015
Solche Schadenersatzansprüche verjähren allerdings
kenntnisabhängig mit Ablauf des 31.12.2015. Denn die Fondgesellschaft des
Stratego Grund Fonds hatte die Anleger in 2012 über die Aussetzung der
Anteilsrücknahme informiert. Deshalb ist Eile geboten, damit die
Schadenersatzansprüche nicht untergehen.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Stratego-Grund.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.11. 2015 wieder. Eventuelle
spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Steff
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