Ungeprüfte Zahlung in vielen Fällen nicht ratsam. In den vergangen Tagen wurden zahlreiche Anleger der LeaseTrend AG, welche Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, von der Lease Trend AG unter kurzer Fristsetzung zur Zahlung eines angeblich negativen Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert.
Aufgrund der Vielzahl der an die BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei CLLB zur Prüfung hereingereichten Aufforderungsschreiben
wird davon ausgegangen, dass es sich um eine großangelegte Aktion der Lease
Trend AG zur Eintreibung der bereits vor mehreren Jahren ermittelten negativen
Kapitalsalden handelt.
Betroffenen Anlegern ist aber, so BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz dringend anzuraten, diese behaupteten
Forderungen der Lease Trend AG nicht ungeprüft zu bedienen. Zunächst sollte, so
der Jurist weiter, grundsätzlich geprüft werden, ob und inwieweit die
behaupteten Forderungen der Lease Trend AG berechtigt und durchsetzbar sind.
In vielen Fällen ist nach den Erfahrungen der Rechtsanwälte
den Anlegern nicht einmal bekannt, wie sich der behauptete Zahlungsbetrag
konkret zusammensetzt und wie dieser ermittelt wurde. In einzelnen Fällen
könnten die Forderungen auch bereits verjährt sein. Zudem spricht einiges
dafür, dass gegen die behaupteten Forderungen mit Schadenersatzansprüchen aus
dem rechtlichen Gesichtspunkt der fehlerhaften Anlageberatung aufgerechnet
werden kann, sofern der Anleger zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbes nicht
über sämtliche Risiken dieser Kapitalanlage aufgeklärt worden war.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein
Anleger vor Erwerb einer Gesellschaftsbeteiligung regelmäßig auf Verlustrisiken
bis hin zum Totalverlustrisiko, auf die fehlende bzw. eingeschränkte
Handelbarkeit und / oder auf das Risiko, dass Ausschüttungen zurückgefordert
werden können bzw. ein Auseinandersetzungsguthaben auch zu Nachzahlungen führen
kann, hingewiesen werden. Die Lease Trend AG muss sich vorliegend grundsätzlich
auch eine fehlerhafte Beratung zurechnen lassen, die von einem Dritten, wie
beispielweise einer Beratungsgesellschaft oder einem freien Berater
durchgeführt wurde.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertritt bereits eine
Vielzahl von Anlegern der Lease Trend AG sowohl betreffend
Schadenersatzansprüche gegen die Lease Trend AG als auch im Hinblick auf die
Abwehr von Forderungen der Lease Trend AG. Zur Wahrung der Rechte betroffener
Anleger hat der BSZ e.V. die
Interessengemeinschaft ,,LeaseTrend AG " gegründet.
Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "LeaseTrend
AG". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu
lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.10.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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