Montag, Oktober 05, 2015

Widerrufsjoker einsetzen - so klappt es!

Widerruf eines Kreditvertrags – so können Sie einen Darlehensvertrag widerrufen! Sichern Sie sich eine neue günstige Immobilienfinanzierung - Widerrufsjoker! Kreditkunden, die vor einigen Jahren eine Immobilie finanziert haben sehen jetzt wie sehr die Zinsen seit dem gesunken sind! Sie werden versuchen, ihren Kredit zu neuen Konditionen umzuschulden. Da haben Banken was dagegen. Da sie nichts zu verschenken haben, fordern Sie in solchen Fällen hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Die Kündigung des Darlehensvertrags ist damit wirtschaftlich oft keine Lösung.


Widerrufsjoker als Trumpf im Finanzierungsspiel

Statt einer Kündigung sollte daher ein Widerruf des Darlehens - Einsatz des Widerrufsjokers - erfolgen. Ein solcher Widerruf ist zwar eigentlich nur innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsschluss möglich; das gilt aber nur dann, wenn die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag korrekt ist.

Genau das ist bei den vielen Kreditverträgen seit dem Jahr 2002 nicht der Fall. Bis zum BGH hat die Rechtsprechung die von den Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen inzwischen als unzulässig verworfen. Die betroffenen Immobilienfinanzierungen können daher auch noch Jahre später vom Schuldner widerrufen werden (sog. Widerrufsjoker).

Betroffen sind sowohl Finanzierungen der privaten Banken wie z.B. der Deutschen Bank oder Commerzbank aber auch der Sparkassen wie der HASPA oder der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Spezialisierte Kanzleien im Immobilienrecht und Finanzierungsrecht haben bereits tausende von Darlehen überprüft und in den meisten Fällen Ansatzpunkte gefunden, um für ihre Mandanten eine günstigere Finanzierung auszuhandeln oder gerichtlich durchzusetzen.

So kommt man mit Anwalt zum Widerruf und zum günstigen Immobilienkredit

Darlehensnehmer mit einer Baufinanzierung bzw. einem Immobiliendarlehen steht damit in den meisten Fällen der Weg frei zu einer deutlich günstigeren Finanzierung. Dafür sollten sie zunächst einmal ihren konkreten Kreditvertrag von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Gibt es bei der Widerrufsbelehrung relevante Abweichungen zu den amtlichen Mustern, kann man – nachdem eine Anschlussfinanzierung – abgeschlossen wurde, den Widerruf erklären und mit einem Fachanwalt die eigenen Ansprüche durchsetzen. Alternativ bzw. zusätzlich kann die Sach- und Rechtslage dafür genutzt werden, mit der eigenen Bank über neue Konditionen zu verhandeln.

Die Kreditinstitute verfahren dabei nicht einheitlich. Jede Bank verfolgt hier ihre eigene Vorgehensweise. Außerdem sind die Erfolgsaussichten nicht bei allen Abweichungen in der Widerrufsbelehrung gleich.

Wer Rechtsschutzversichert ist, sollte sich – gegebenenfalls mit dem Rechtsanwalt – um eine Deckungszusage für eine etwaige Auseinandersetzung mit der Bank bemühen. Dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko für eine Auseinandersetzung bezüglich des Widerrufs. Ohne Rechtsschutzversicherung sollte gemeinsam mit einem Anwalt des Vertrauens eine Entscheidung auf der Grundlage des zu erwartenden Kostenrisikos, der Zinsersparnis im Falle eines Obsiegens und natürlich den Erfolgsaussichten aufgrund der Rechtslage getroffen werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die  Erstberatung kostenlos.

Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum Thema Widerrufsbelehrungen bei Darlehens- und Kreditverträgen bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Steff

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BGH hat oft zu Fehlern in Immobiliendarlehen entschieden - Kunden sollten dies nutzen!

Bundesgerichtshof: Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen teilweise fehlerhaft und ungültig. Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Fällen Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen für fehlerhaft und damit ungültig befunden. Sie entsprechen nach Ansicht des höchsten deutschen Zivilgerichts nicht den gesetzlichen Anforderungen.


So werden insbesondere Verstöße gegen das Deutlichkeitsgebot bemängelt, aber auch in der Darstellung der Widerrufsbelehrung.

Seit dem 1. 11. 2002 sind Kreditinstitute verpflichtet Kreditkunden bei Abschluss von Kreditverträgen umfassend über ihre Widerrufsrechte zu informieren. Das muss schriftlich in einer Widerrufsbelehrung am Ende des Kreditvertrages zu  erfolgen. Der Gesetzgeber hatte, um einen einheitlichen Standard herbeizuführen, ein Muster für die Belehrungstexte entworfen, die Anlage II zur sogenannten BGB-Info-Verordnung. Kreditinstitute sollten sich idealerweise an dieses Muster für die Widerrufsbelehrung halten, um dem Schutz des Verbrauchers bestmöglich nachzukommen.

Rechtsabteilungen von Banken, Sparkassen und Volksbanken  in der gesamten Bundesrepublik erstellten aber lieber ihre eigenen Belehrungstexte und wichen in zahlreichen Punkten von den Vorgaben des Gesetzgebers ab. Oft wurden in der Folge Unklarheiten sowie Undeutlichkeiten von Gerichten bemängelt. Viele Rechtsstreite sind bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) getragen worden. Bei vielen Gerichten sind immer noch tausende von Klagen anhängig. Der BGH  entschied in vielen Fällen bereits auf Ungültigkeit von Belehrungstexten.

Erfreuliche Folge für Verbraucher: Ist eine Widerrufsbelehrung ungültig, dann hat auch die in dieser Belehrung enthaltene 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Es kann damit noch zum heutigen Tag widerrufen werden. Das nennt man das ewige Widerrufsrecht.

Da sich Zinsen aktuell auf einem niedrigen Niveau - um oder unter 2 % p.a. - bewegen, bietet sich vielen Verbrauchern ein Neuabschluss eines Immobilienkreditvertrages zu attraktiveren Konditionen an.

Kreditkunden, die Fehler in ihren Belehrungstexten vermuten, sollten ihre Unterlagen vom Fachanwalt prüfen lassen. Nicht jede Ungenauigkeit und Unklarheit in den Texten führt automatisch zur Ungültigkeit der gesamten Belehrung und damit zur Widerrufbarkeit des Darlehens. Erfolgsaussichten für einen Widerruf bleiben im Einzelfall zu prüfen.

Zur Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung  beizutreten. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen / Vorfälligkeitsentschädigung / Umschuldung  ist die  Erstberatung kostenlos.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
 
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

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Freitag, Oktober 02, 2015

Erste Klagen gegen VW in Deutschland eingereicht

Wie der BSZ e.V. Anfang der Woche berichtete, haben Verbraucher aber auch insbesondere Aktionäre berechtigte Aussicht auf Ansprüche gegen Volkswagen. Nachdem vor zwei Wochen bereits in den USA, kurz nach Bekanntwerden Klageeingänge verzeichnet wurden, ist nunmehr am gestrigen Donnerstag, den 01.10.2015 auch die erste Schadensersatzklage gegen VW in Deutschland am Landgericht Braunschweig eingereicht worden, weiß Rechtsanwalt Dadkhah von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei WHP Wegel Hemmerich und Partner zu berichten.

Der Klageantrag in diesem ersten Fall lautet auf EUR 20.000,00 Schadensersatz und wird mit den vorliegenden Kursverlusten begründet. Diese lägen bei etwa EUR 60,00 pro Aktie für den relevanten Zeitraum. Berechnungsgrundlage hierfür ist die Differenz der jeweiligen Höchstkurse vom 18.09.2015 zu den jeweiligen Tiefstkursen am 21.09.2015.

Laut RA Dadkhah können sich diejenigen Aktionäre Hoffnung auf Schadensersatz machen, die am 20. September noch Inhaber von VW-Wertpapieren waren und diese nach dem 05. Juni 2008 und bis zum 17. September 2015 gekauft haben. Der Bemessungszeitraum beginne mit dem Zulassungsantrag des VW-Konzerns hinsichtlich des ersten manipulierten Modells am 06. Juni 2008 in den USA und ende mit der Aufdeckung des Skandals durch die amerikanischen Umweltbehörden am 18. September 2015. 

RA Dadkhah ist überzeugt: „Da die Volkswagen AG die Manipulationen bereits öffentlich zugegeben hat, müssen betroffene Aktionäre ihr Recht nur noch einfordern“. Die Konzernführung habe wesentliche Insiderinformationen unterdrückt und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen. Zum einen läge ein Verschweigen von großen Risiken wegen der Abgasmanipulationen über viele Jahre hinweg vor und zum anderen käme hinzu, dass die Einleitung der Untersuchungen durch die amerikanischen Behörden, den Aktionären vorenthalten wurde. Dabei sei gar nicht so relevant, ob den Managern das Wissen hinsichtlich der Manipulationen nachgewiesen werden könne. Es reiche bereits, dass zugerechnet werden könne, dass ihnen bekannt war, dass es ein Problem hinsichtlich der Emissionswerte gab und diese wesentliche Information nicht veröffentlicht wurde. „Dies sind schadensersatzbegründende Verstöße gegen das WpHG“, argumentiert RA Dadkhah.

„Aber auch betroffene VW-Kunden können gegen den Konzern vorgehen“, führt RA Dadkhah weiter aus. „Als Betroffener kann man seinen Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln lassen, weil über zugesicherte Eigenschaften arglistig getäuscht wurde oder aber auch Schadensersatz wegen tatsächlich vermindertem Wiederverkaufswert geltend machen.“ Käufer hätten vergleichsweise bis zu EUR 7.000,00 mehr dafür bezahlt, ein besonders umweltfreundliches Modell zu bekommen. Viele hätten sich gerade in dem Glauben das Auto sei besonders umweltfreundlich zum Kauf entschieden. Sicher sei zwar, dass man einen Anspruch auf werksseitige Reparaturen beziehungsweise Nachrüstungen habe, zu bedenken bliebe aber, dass das Auto trotz Reparatur die zugesicherten Emissionswerte vermutlich nicht erfüllen werde und damit das Auto schlichtweg weniger wert sei, argumentiert RA Dadkhah.

Betroffene sollten wegen laufender Fristen zeitnah handeln um nicht einer etwaige Verjährung ihrer möglichen Ansprüche zu unterliegen.

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen kompetente Rechtsanwälte, die Sie bei der Sicherung Ihrer Rechte und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.

Für die Prüfung Ihrer Ansprüche durch Fachanwälte gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft “VW-Abgasskandal”. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Sie können sich auf der Seite www.sammelklagen.de  online zur Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anmelden

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
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Donnerstag, Oktober 01, 2015

Betrug mit Schrottimmobilien

Die Masche mit Schrottimmobilien arglose Bürger abzuzocken, reißt nicht ab. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen sind sichere Anlagemöglichkeiten rar. Da scheint vielen Bürgern die Investition in Immobilien sinnvoll zu sein.


 „Das ruft auch immer Betrüger auf den Plan, die mit völlig überteuerten Immobilien, sog. Schrottimmobilien, ihre ahnungslosen Opfer hereinlegen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt. Auch wenn diese Masche schon bekannt ist – sie funktioniert immer noch. „Dabei haben sich die Tricks in den vergangenen Jahren kaum geändert. Sichere Altersvorsorge, Steuervorteile und die Kosten tragen sich praktisch von selbst. Das sind die Argumente der Betrüger, die immer noch ziehen. Das böse Erwachen folgt schon kurz darauf. Denn statt der Altersvorsorge droht der Ruin“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Allerdings seien die Opfer auch nicht schutzlos gestellt. Selbst wenn die Bauträger insolvent oder die Betrüger inzwischen von der Bildfläche verschwunden sind, lassen sich noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Denn die Banken, die den Erwerb der Schrottimmobilie mit einem Darlehen überhaupt erst ermöglicht haben, können möglicherweise haftbar gemacht werden. Anspruchsgegner können auch die Berater sein. Rechtsanwalt Bernhardt: „Wer eine Immobilie zu Anlagezwecken erwirbt, muss auch über die Risiken aufgeklärt werden. Dazu gehören etwa die zu erwartenden Mieteinnahmen oder erhöhter Sanierungsbedarf. Ist dies nicht geschehen, kann Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden.“

Darüber hinaus nehmen die Gerichtsurteile, die die Banken in der Pflicht sehen, zu. Demnach können Banken dann in Anspruch genommen werden, wenn sie die Immobilie vorher besichtigt aber den Kunden nicht vor dem völlig überteuerten Kaufpreis gewarnt, sondern den Immobilienkauf vollfinanziert haben. „Der Kunde vertraut dem Urteil der Bank. Dieses Vertrauensverhältnis darf die Bank nicht ausnutzen. Wenn sie nicht vor dem Kauf einer von ihr besichtigten überteuerten Immobilie warnt, kann der Kauf eventuell vollständig rückabgewickelt werden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien und Immobilien Rückabwicklung  beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christof Bernhardt

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Der BSZ® e.V.  ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!
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BWF-Stiftung: Vermittlerhaftung prüfen! Erste Klagen eingereicht!

Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte reichen erste Klagen ein!


In Sachen BWF-Stiftung hat es vor kurzem erste Verhaftungen von vier mutmaßlichen Verantwortlichen im Alter zwischen 45 - 67 Jahren durch die Polizei gegeben, die die mutmaßlichen Drahtzieher des mutmaßlichen Anlagebetrugs gewesen sein sollen – bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Die Kanzlei BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner empfiehlt Anlegern auch ausdrücklich, die Forderungen form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle anzumelden. Anfang September 2015 fand hierzu auch eine erste Gläubigerversammlung vor dem Amtsgericht Charlottenburg statt, bei der der Insolvenzverwalter nochmals bestätigte, dass es sich bei einem Großteil des sicher gestellten Goldes um Falschgold handeln soll.

Alleine über das Insolvenzverfahren werden Anleger somit leider vermutlich nur einen Bruchteil des angelegten Geldes zurück erhalten. Aus diesem Grunde empfehlen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner auch ausdrücklich, auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen andere Verantwortliche zu prüfen, wie die Hintermänner, Wirtschaftsprüfer, aber auch die jeweiligen Vermittler der Anlage.

Die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner hat auch bereits die ersten Klagen gegen diverse Vermittler der Anlage eingereicht. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu:

"Unserer Ansicht nach sind diverse Vermittler ihrer Pflicht zur Plausibilitätsprüfung nicht in ordnungsgemäßem Umfang nachgekommen. So hat ein Teil der Vermittler wohl, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, laut Insolvenzverwalter wohl zwischen 15 - 20 % Provision für die Vermittlung erhalten, was laut aktueller BGH-Rechtsprechung bereits aufklärungspflichtig gewesen wäre. Auch hat der Insolvenzverwalter selber bestätigt, dass die versprochenen Renditen teilweise schwer zu erzielen gewesen wären, was ebenfalls eine mangelhafte Plausibilitätsprüfung begründen könnte. Anleger sollten daher teilweise gute Schadensersatzchancen gegen die Vermittler der Anlage haben. Dies muss natürlich aber immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden".

So muss immer überprüft werden, ob der jeweilige Vermittler überhaupt "passiv legitimiert", also der richtige Beklagte ist. Im Schadensfall Infinus z.B. hatte die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner überhaupt keine Klagen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage eingereicht. "Dies hat sich als goldrichtig erwiesen, da im Fall Infinus zahlreiche Vermittler unter einem sog. Haftungsdach gearbeitet haben und unseres Wissens nach ein Großteil der Klagen abgewiesen wurde. Im Fall BWF-Stiftung dürften die Fälle aber oftmals anders zu beurteilen sein, Anleger sollten sich daher nicht scheuen, mögliche Schadensersatzansprüche auch gegen die Vermittler zu prüfen."

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Berliner Wirtschafts- und Finanz Stiftung beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Mittwoch, September 30, 2015

Postbank Finanzberatung AG: Anleger wehren sich! Drohende Verjährung!

Zahlreiche Klagen gegen die Postbank Finanzberatung AG! Achtung: Oftmals droht Verjährung zum Jahresende 2015!


Seit dem Jahr 2008, dem Jahr der Lehman-Pleite, vertritt die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB zahlreiche Anleger gegen die Postbank Finanzberatung AG, die Verluste mit den ihnen vermittelten Kapitalanlagen erlitten haben.

Seitdem haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte mehr als 150 Geschädigte aus ganz Deutschland außergerichtlich und gerichtlich in Klageverfahren gegen die Postbank Finanzberatung AG vor Gerichten in ganz Deutschland vertreten. Oftmals wurden den Anlegern spekulative Beteiligungen vermittelt wie Schiffsfonds, Spielefonds, geschlossene Immobilienfonds, Private-Equity-Fonds etc..

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Unserer Ansicht nach passten viele der vermittelten Produkte nicht zur Anlagementalität und Risikobereitschaft der Anleger, denn bei vielen der von uns betreuten Anleger handelte es sich um ältere Anleger wie Rentner, die teilweise zum Beratungszeitpunkt bereits über 60 Jahre alt waren und ihr Geld sicher zur Altersvorsorge anlegen wollten.“

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte begehren in den Klagen die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung, Zug um Zug gegen Rückübertragung der oftmals nicht werthaltigen Fondsbeteiligung, das heißt, es wird beantragt, dass die Anleger so gestellt werden, als ob sie die Anlage nie gezeichnet hätten.

Teilweise wurde den Anlegern auch gar nicht mitgeteilt, dass der Berater ein Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG war, sondern diverse Geschädigte berichten davon, dass sie davon ausgegangen sind, dass sie von einem Mitarbeiter der Deutschen Postbank AG beraten wurden. In einigen Fällen hatten die Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG auch Zugriff auf die Kontodaten der Anleger bei der Deutschen Postbank AG.

Dies könnte bedeuten, dass auch eine Aufklärungspflicht hinsichtlich der erhaltenen Provisionen gegeben war.

Allerdings sollten sich Anleger bewusst sein, dass in diversen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, zum Jahresende 2015 Verjährung droht aufgrund der 3-jährigen kenntnisabhängigen Verjährungsvorschrift der §§ 195, 199 BGB.

Dr. Späth hierzu: „Ab wann diese Kenntnis oder „grob fahrlässige Unkenntnis“ einsetzt, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Allerdings sollten Anleger hier auf Nummer sicher gehen, denn eins ist klar: Auf verjährte Ansprüche wird die Postbank Finanzberatung AG nichts mehr zahlen müssen. Anleger sollten also dringend vermeiden, in die Verjährungsfalle zu tappen.“

Betroffene Anleger, die von der Postbank Finanzberatung AG beraten wurden, sollten also umgehend ihre möglichen Ansprüche prüfen lassen.

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Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth


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VW-Skandal – Was sollte man als betroffener Verbraucher wissen?

Wie mittlerweile  hinreichend bekann ist, hat VW die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen manipuliert und muss nun mit Strafzahlungen in mehrfacher Milliardenhöhe rechnen. Betroffen sind die Fahrzeuge mit Motoren des Typs EA 189. Der BSZ e.V. hat dazu bereits umfangreich berichtet. http://bit.ly/1iZjBhY


Der Konzern hat die Manipulation inzwischen zugegeben. Weltweit sind wohl etwa 11 Millionen Fahrzeuge betroffen. VW hat mitgeteilt, dass nun im dritten Quartal EUR 6,5 Milliarden zurückgestellt werden. Nach dieser Gewinnwarnung vom 22.09.2015 stürzte die Aktie zwischenzeitlich um bis zu 24,2 % auf EUR 101,35 ab. Heute liegt sie bei EUR…. Vergleichsweise notierte das Papier vor der Aufdeckung des Betrugs immerhin noch bei rund EUR 160,00. Dies ist ein Verlust von mehr als 40 % seit Bekanntwerden, Tendenz fallend. Der Schaden für die Aktionäre ist ganz offensichtlich gewaltig. Aber auch Händler und Autobesitzer sind betroffen.

Der BSZ e.V. hat für seine betroffenen Mitglieder und die, die es noch werden möchten genauer nachgefragt:

„Aktionäre können Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen“, teilt uns Rechtsanwalt Damun Dadkhah von der Wirtschaftskanzlei WHP Wegel Hemmerich Partner aus Frankfurt am Main mit. Die Konzernführung habe wesentliche Insiderinformationen unterdrückt und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. Dabei sei gar nicht so relevant, ob den Managern das Wissen hinsichtlich der Manipulationen nachgewiesen werden könne. Es reiche bereits aus, zurechnen zu können, dass ihnen bekannt war, dass es ein Problem hinsichtlich der Emissionswerte gab. Spätestens im Mai habe Volkswagen in der Pflicht gestanden ihre Anleger zu warnen, denn da habe die amerikanische Umweltbehörde mit den Ermittlungen in dieser Sache begonnen.

 „Aber auch betroffene VW-Kunden können gegen den Konzern vorgehen“, führt RA Dadkhah weiter aus. „Als Betroffener kann man seinen Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln lassen, weil über zugesicherte Eigenschaften arglistig getäuscht wurde oder aber auch Schadensersatz wegen tatsächlich vermindertem Wiederverkaufswert geltend machen.“ Käufer hätten vergleichsweise bis zu EUR 7.000,00 mehr dafür bezahlt, ein besonders umweltfreundliches Modell zu bekommen. Viele hätten sich gerade in dem Glauben das Auto sei besonders umweltfreundlich zum Kauf entschieden. Sicher sei zwar, dass man einen Anspruch auf werksseitige Reparaturen beziehungsweise Nachrüstungen habe, zu bedenken bliebe aber, dass das Auto trotz Reparatur die zugesicherten Emissionswerte vermutlich nicht erfüllen werde und damit das Auto schlichtweg weniger wert sei, argumentiert RA Dadkhah.

RA Dadkhah ist der Auffassung, dass es realistischerweise nicht darauf ankäme auf einem langen Klagewege bis zum Ende zu prozessieren. Sicherlich würde vieles auf dem Vergleichswege geregelt. Wichtig sei deshalb, gut strukturiert vorzugehen und vor etwaigen Klagen mit vielen Sammelanspruchsschreiben bereits Druck aufzubauen. Die Rechnung sei dabei einfach. Je höher der Schaden und je größer der Kreis der potenziellen Kläger, desto höher sei die Chance, zu einer schnellen außergerichtlichen Einigung zu kommen. Die aktuellen Dimensionen der öffentlichen Empörung würden die Höhe etwaiger Vergleichssummen begünstigen. „Wer was vom Kuchen abhaben will, sollte jetzt handeln, dabei aber nicht voreilig sein“, rät RA Dadkhah. Es gelte an den richtigen Schrauben zu drehen, um genug aber nicht zu viel Druck auszuüben.

Betroffene Autobesitzer, Händler, Verkäufer, Aktienbesitzer, sollten sich nicht von den üblichen Sonntagsreden beeinflussen lassen, sondern ihren Schaden geltend machen. Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen kompetente Rechtsanwälte, die Sie bei der Sicherung Ihrer Rechte und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.

 Für die Prüfung von eventuellen  Ansprüchen durch Fachanwälte gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft “VW-Abgasskandal”. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Sie können sich auf der Seite www.sammelklagen.de  online zur Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anmelden

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Damun Dadkhah   

 Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
aw

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Montag, September 28, 2015

Kreditoptimierung - So schulden Sie Ihren Ratenkredit um und senken Ihre Zinskosten!

Die Zinsen für Ratenkredite - auch Verbraucherkredite - sind in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Wenn Sie vor Jahren einen Ratenkredit abgeschlossen haben, so  zahlen Sie wahrscheinlich zu viel für Ihren bestehenden Kredit.


Sie können Ihren laufenden Ratenkredit jederzeit zurückzahlen und einen neuen günstigeren Kredit aufnehmen. Dabei sind zwei Zeiträume zu beachten:

Zeit nach dem 10. Juni 2010

Bei vorzeitiger Zurückzahlung eines Ratenkredits, der nach dem 10. Juni 2010 aufgenommen wurde, kann die Bank, Sparkasse oder Volksbank eine Entschädigung verlangen. Diese Entschädigung ist gesetzlich geregelt, sie beträgt maximal 1 Prozent der noch zu tilgenden Restschuld.

Zeit vor dem 10. Juni 2010

Kreditverträge mit Abschlussdatum bis einschließlich 10. Juni 2010 haben drei Monate Kündigungsfrist und keine gesetzliche festgelegte Obergrenze für die Höhe der Entschädigung. Die Umschuldung des Ratenkredits lohnt sich umso mehr, je länger der alte Kredit noch läuft. Die wichtigen Punkte sind dabei wie hoch die Restschuld ist und wie groß  die Differenz zwischen jetzigem und neuem Kreditzins ist. Also wenn früher der Kredit nahe 10 % p.-a. war und jetzt bei 5 % p.a. ergibt sich eine große Zinsersparnis.

Sie verschaffen sich Luft bei den monatlichen Belastungen.

Kreditinstitute bieten auch Kreditoptimierungen an - aber weniger Zins im Monat muss nicht unbedingt besser sein, wenn der Kredit länger lauft! Lassen Sie sich vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten - wir kennen alle Banken, Sparkassen, Volksbanken und Onlinebanken!

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit bei der Umschuldung von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die  Erstberatung kostenlos.

Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum Thema Umschuldung von Darlehen bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf/Umschuldung beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig
Steff

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Samstag, September 26, 2015

Fahren Sie auch einen „sauberen“ Diesel von VW?

Dann müssen Sie jetzt leider feststellen, dass Sie und 11 Millionen andere Kunden  von diesem sauberen Konzern betrogen wurden. Der „Clean Diesel“ von VW entpuppt sich als dreiste Mogelpackung der nur mit manipulierter Software den gesetzlichen Emissionsstandards gerecht werden kann.


In den öffentlichen Verlautbarungen wird wild darüber spekuliert, was dieser Sakandal für den VW Konzern für finanzielle Auswirkungen haben könnte und wie die VW Aktionäre die erlittenen Kursverlsute kompensieren können.  Die VW Vorstände fabulieren schon jetzt munter drauf los, wie sie das verlorene Vertrauen ihrer Kunden wieder zurückgewinnen wollen. Die Politik hat wie bei solchen Skandalen üblich, natürlich von nichts gewusst.

Das Wort Betrug ist in diesem Zusammenhang Mangelware. Man spricht lieber von einer Krise. Denn in eine Krise kann man ja auch ohne eigenes Verschulden geraten.

In 11 Millionen Autos ist sie verbaut die Lügensoftware, wer dafür verantwortlich ist weis angeblich niemand, wer das genehmigt hat ist unbekannt, Deutsche Prüfinstitute wissen von nix, der Verkehrsminister hat es erst in der Zeitung gelesen. Wer soll das glauben?!

Es mussten erst die Amis kommen und uns erkären, dass der VW Konzern in seine Autos eine Software einbaut, die erkennt, wenn das Auto auf den Prüfstand kommt um festzustellen ob die Emmissionsstandars eingehalten werden. Nach erfolgter Prüfung läuft das Auto wieder im normal Modus. Dabei liegt es nach US Angaben  bis zu 40 Mal über dem gesetzlichen Grenzwert von Stickoxiden (NOx). Das ist mit einer erhöhten Rate von Asthma und anderen Atemwegserkrankungen verbunden. In der amerikanischen Öffentlichkeit werden diese Volkswagen mittlerweile als Bedrohung der öffentlichen Gesundheit angesehen und man beschluldigt sie  Bundesrecht zu brechen .

Bei den  armen Trotteln- den Käufern dieser Autos - die von den leeren Versprechungen vom niedrigen Kraftsoffverbrauch, bester Beschleunigung und sauberen Emissionen übertölpelt wurden, ist noch nicht einmal eine Entschuldigung angekommen.

Es ist zu erwarten, dass die Wiederverkauswerte der „Mogel-Diesel“ schlechter sein werden, als bei vergleichsweisen unbelasteten Modellen. Das wird auch dann so sein, wenn der Autohersteller das bestehende Problem irgendwie beheben würde.

Beim gegenwärtigen Wissensstand ist davon auszugehen, dass diese Autos dem gesetzlichen Emmissionsrecht nicht entsprechen und somit über keine gültige Betriebserlaubnis verfügen. Wahrscheinlich wäre es für den Hersteller die einfachste und auch preiswerteste Möglichkeit seine Lügensoftware so upzudaten, dass sie permanent so arbeitet, wie sie im Testbetrieb um die Emmissonen Tests zu bestehen gearbeitet hat.

Das wäre natürlich eine Lösung zum Nachteil der Kunden. Denn das Fahrverhalten des Autos, die Beschleunigung, das alles würde sich ändern. Die Hauptargumente die zum Kauf des Autos geführt haben, wären mit einem Schlag nicht mehr vorhanden. Sie wären Besitzer eines Auros was Sie wahrscheinlich so nie gekauft hätten. 

Machbar erscheint auch eine Kombination von einem Software-Update und einer Ausgleichszahlung an die Autoeigentümer um die Kosten für erhöhten Kraftstoffverbrauch und geminderten Wiederverkaufswert auzugleichen.

Bei dem BSZ e.V. ist man der Meinung, dass betrogene Kunden auf jeden Fall angemessen entschädigt werden müssen. Die im Netz kursierenden juristischen Statements, gehen alle davon aus, dass es sich hier um einen ganz normalen Autokauf gehandelt habe und dafür die üblichen gesetzlichen Vorschriften zum tragen kämen. Also Nacherfüllung usw. Zitat: „Bevor ein Rücktritt überhaupt in Betracht kommt, muss klar sein, dass ein Sachmangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches vorliegt. In diesem Fall kommt es also unter Umständen auch darauf an, ob im Vertrag eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen oder ob ausdrücklich mit den Abgaswerten geworben wurde.“

Bei vorsätzlichem Betrug sollte das wohl nicht so sein. An dieser Stelle sei an ein Zitat von Roman Herzog erinnert: „Was ist das für ein Rechtsstaat, in  dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“  

Den Respekt den amerikanische Unternehmen vor amerikanischen Verbrauchern haben geht deutschen Unternehmen vor deutschen Verbrauchern (noch)vollkommen ab.

Diesen Ignoranten zur Information: die “Prozesshauptstadt der Welt” ist Los Angeles. Das Landgericht in Los Angeles ist mit über 500 Richtern das größte Gericht erster Instanz in der Welt. Hier werden mehr Prozesse geführt als irgendwo sonst in der Welt! Interessanterweise befindet sich auch das größte Konkursgericht der Welt in Los Angeles. Das ist wahrscheinlich kein reiner Zufall.

Für jedes exportorientierte Unternehmen ist der amerikanische Markt natürlich sehr wichtig. Alle diese Unternehmen wissen aber auch, wie gefährlich es sein kann manipulierte oder schlechte Produkte in Amerika zu verkaufen. Die Produkthaftungsbestimmungen und die Umweltschutzbestimmungen die von Staat zu Staat verschieden sind und laufend strenger werden, machen es immer riskanter zweifelhafte Produkte nach Amerika zu exportieren.

Produkthaftungsprozesse in Millionen- oder gar Milliardenhöhe sind an der Tagesordnung und können zum finanziellen Ruin eines Unternehmens führen. Amerikanische Aufsichtsbehörden und Rechtsanwälte scheuen sich nicht, auch größte ausländische Konzerne zu verklagen und dann nach dem in Amerika gewonnenen Prozess ihre Millionenurteile in Übersee einzutreiben.

Zeigt sich hier die Überheblichkeit eines Konzerns dem jedes Mittel Recht ist um Weltmarktführer zu werden? Oder aus welchem anderen Grund hat man ein solches Risiko in Kauf genommen?

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Bildquelle: © Bernd Kasper / pixelio.de

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Freitag, September 25, 2015

MS DEUTSCHLAND: NEUE MERKWÜRDIGKEITEN. Ein Schiff ohne Wertverlust?

Die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft, die in der Öffentlichkeit als „Das Traumschiff“ bekannt ist, hatte im Dezember 2012 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Volumen von bis zu 60 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit emittiert (ISIN DE000A1RE7V0). Der Plan ging für die Anleihegläubiger, denen ein jährlicher Zins von 6,75 % zugesagt worden war, allerdings nicht auf. Der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft gelang es nicht, ausreichend Gewinne zu erwirtschaften, sodass die Gesellschaft schließlich Insolvenz anmelden musste.


Die MS Deutschland wurde daraufhin an einen amerikanischen Investor veräußert. Die Kaufsumme ist uns nicht bekannt, der Insolvenzverwalter sprach lediglich davon, dass der Verkaufspreis über den letzten Prognosen gelegen habe. Wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 20. Mai berichtete, soll das Schiff aber für 18,5 Millionen Euro in die USA transferiert worden sein.

Da dieser Betrag aber nicht ausreichen dürfte, um den Schaden der Anleger kompensieren, versuchen die durch die BS e.V. Anlegerschutzkanlei  CLLB vertretenen Anleger, sich anderweitig schadlos zu halten.

Die Rechtsanwälte haben daher zunächst für ihre Mandanten versucht, außergerichtlich eine Einigung mit den Prospektverantwortlichen und dem Schiffsgutachter zu erzielen. Nachdem eine Einigung von diesen allerdings pauschal abgelehnt wurde, hat die Kanzlei für Anleger Klagen eingereicht. Grundlage der Rückabwicklungsansprüche sind mögliche Schadensersatzansprüche aufgrund der nach Auffassung von CLLB gegebenen Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospekts. Denn in dem Emissionsprospekt wird der Wert der MS Deutschland mittels eines Gutachtens auf ca. 100 Millionen US-Dollar festgelegt. Dieser Wert des Schiffes ist von zentraler Bedeutung für die Bewertung durch die Anleihegläubiger, da die MS Deutschland als Sicherheit für die Anleger dienen sollte.

„Wie nun aber der Verkauf des Schiffes gezeigt hat, liegt der Wert des Schiffes anscheinend bei 18,5 Millionen Euro. Dies, obwohl noch Ende 2013 weiterhin ein Wert i.H.v. € 100 Millionen US-Dollar publiziert wurde“, so der BSZ e.V. Anlegerschtzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A.

In den Schadensersatzverfahren vor dem Landgericht München I versucht der Gutachter sich nun damit zu exkulpieren, dass er die MS Deutschland über einen längeren Zeitraum  bewertet habe und sich die Bewertung mit USD 100.000.000,00 „konsistent“ in die Reihe der Bewertungen in den vorangegangenen Jahren einreihe. So habe er am 10.12.2001 – und somit 3,5 Jahre nach Ablieferung – das Schiff mit DM 160.000.000,00 bewertet. Dieser Wert blieb bis zur Bewertung am 30.09.2002 mit € 77.000.000,00 ungefähr gleich. Innerhalb von 3 Wochen erhöhte sich der Wert dann aber plötzlich auf € 95.000.000,00, was einer Wertsteigerung von 23,3 % gleichkäme. Durch was diese vorgebliche Wertsteigerung begründet sein soll, erklärt der Gutachter nicht. Dieser Gutacherwert blieb dann über circa 8 Jahre gleich, um dann ab 2011 auf den Ursprungswert von ca. € 77.000.000,00 zu fallen. Dies stellt dann auch den Bewertungswert zum Zeitpunkt der Emission der MS Deutschland Anleihe dar.

Der Wert der MS Deutschland entsprach somit nach der Bewertung des Gutachters dem Wert der Erstbewertung aus dem Jahr 2001 – obwohl das Schiff bereits 14 Jahre alt war und der Gutachter in seiner Bewertung von 2011 selbst erklärte, dass bei weiterer konsequenter Pflege eine angenommene Lebensdauer von maximal 25 Jahren erreicht werden könne.

Das Schiff hatte somit zum Zeitpunkt der Emission der MS Deutschland Anleihe bereits 14 von 25 Jahren (= 56 %) seines prognostizierten Lebensalters verbraucht. Erstaunlicherweise verlor das Schiff aber entgegen aller Lebenserfahrung vorgeblich nicht ansatzweise an Wert!

„Die Fehlerhaftigkeit der Bewertung ergibt sich daher nach unserer Bewertung bereits daraus, dass die MS Deutschland trotz verbleibender „Lebenserwartung“ von 11 Jahren (= 46 %) vorgeblich keinen Wertverlust zu erleiden hatte“, erklärt Rechtsanwalt Luber.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Schiffsfonds/MS Deutschland beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810
                              
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cllblub

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Der BSZ® e.V.  ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!
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