Die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft, die in der Öffentlichkeit als „Das Traumschiff“ bekannt ist, hatte im Dezember 2012 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Volumen von bis zu 60 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit emittiert (ISIN DE000A1RE7V0). Der Plan ging für die Anleihegläubiger, denen ein jährlicher Zins von 6,75 % zugesagt worden war, allerdings nicht auf. Der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft gelang es nicht, ausreichend Gewinne zu erwirtschaften, sodass die Gesellschaft schließlich Insolvenz anmelden musste.
Die MS Deutschland wurde daraufhin an einen amerikanischen
Investor veräußert. Die Kaufsumme ist uns nicht bekannt, der Insolvenzverwalter
sprach lediglich davon, dass der Verkaufspreis über den letzten Prognosen
gelegen habe. Wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 20. Mai berichtete,
soll das Schiff aber für 18,5 Millionen Euro in die USA transferiert worden
sein.
Da dieser Betrag aber nicht ausreichen dürfte, um den
Schaden der Anleger kompensieren, versuchen die durch die BS e.V.
Anlegerschutzkanlei CLLB vertretenen
Anleger, sich anderweitig schadlos zu halten.
Die Rechtsanwälte haben daher zunächst für ihre Mandanten
versucht, außergerichtlich eine Einigung mit den Prospektverantwortlichen und
dem Schiffsgutachter zu erzielen. Nachdem eine Einigung von diesen allerdings
pauschal abgelehnt wurde, hat die Kanzlei für Anleger Klagen eingereicht.
Grundlage der Rückabwicklungsansprüche sind mögliche Schadensersatzansprüche
aufgrund der nach Auffassung von CLLB gegebenen Fehlerhaftigkeit des
Emissionsprospekts. Denn in dem Emissionsprospekt wird der Wert der MS
Deutschland mittels eines Gutachtens auf ca. 100 Millionen US-Dollar
festgelegt. Dieser Wert des Schiffes ist von zentraler Bedeutung für die
Bewertung durch die Anleihegläubiger, da die MS Deutschland als Sicherheit für
die Anleger dienen sollte.
„Wie nun aber der Verkauf des Schiffes gezeigt hat, liegt
der Wert des Schiffes anscheinend bei 18,5 Millionen Euro. Dies, obwohl noch
Ende 2013 weiterhin ein Wert i.H.v. € 100 Millionen US-Dollar publiziert
wurde“, so der BSZ e.V. Anlegerschtzanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A.
In den Schadensersatzverfahren vor dem Landgericht München I
versucht der Gutachter sich nun damit zu exkulpieren, dass er die MS
Deutschland über einen längeren Zeitraum
bewertet habe und sich die Bewertung mit USD 100.000.000,00 „konsistent“
in die Reihe der Bewertungen in den vorangegangenen Jahren einreihe. So habe er
am 10.12.2001 – und somit 3,5 Jahre nach Ablieferung – das Schiff mit DM
160.000.000,00 bewertet. Dieser Wert blieb bis zur Bewertung am 30.09.2002 mit
€ 77.000.000,00 ungefähr gleich. Innerhalb von 3 Wochen erhöhte sich der Wert
dann aber plötzlich auf € 95.000.000,00, was einer Wertsteigerung von 23,3 %
gleichkäme. Durch was diese vorgebliche Wertsteigerung begründet sein soll,
erklärt der Gutachter nicht. Dieser Gutacherwert blieb dann über circa 8 Jahre
gleich, um dann ab 2011 auf den Ursprungswert von ca. € 77.000.000,00 zu
fallen. Dies stellt dann auch den Bewertungswert zum Zeitpunkt der Emission der
MS Deutschland Anleihe dar.
Der Wert der MS Deutschland entsprach somit nach der
Bewertung des Gutachters dem Wert der Erstbewertung aus dem Jahr 2001 – obwohl
das Schiff bereits 14 Jahre alt war und der Gutachter in seiner Bewertung von 2011
selbst erklärte, dass bei weiterer konsequenter Pflege eine angenommene
Lebensdauer von maximal 25 Jahren erreicht werden könne.
Das Schiff hatte somit zum Zeitpunkt der Emission der MS
Deutschland Anleihe bereits 14 von 25 Jahren (= 56 %) seines prognostizierten
Lebensalters verbraucht. Erstaunlicherweise verlor das Schiff aber entgegen
aller Lebenserfahrung vorgeblich nicht ansatzweise an Wert!
„Die Fehlerhaftigkeit der Bewertung ergibt sich daher nach
unserer Bewertung bereits daraus, dass die MS Deutschland trotz verbleibender
„Lebenserwartung“ von 11 Jahren (= 46 %) vorgeblich keinen Wertverlust zu
erleiden hatte“, erklärt Rechtsanwalt Luber.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat
von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/MS Deutschland beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Bildquelle: © TiM Caspary / pixelio.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.09.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cllblub
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