Samstag, September 26, 2015

Fahren Sie auch einen „sauberen“ Diesel von VW?

Dann müssen Sie jetzt leider feststellen, dass Sie und 11 Millionen andere Kunden  von diesem sauberen Konzern betrogen wurden. Der „Clean Diesel“ von VW entpuppt sich als dreiste Mogelpackung der nur mit manipulierter Software den gesetzlichen Emissionsstandards gerecht werden kann.


In den öffentlichen Verlautbarungen wird wild darüber spekuliert, was dieser Sakandal für den VW Konzern für finanzielle Auswirkungen haben könnte und wie die VW Aktionäre die erlittenen Kursverlsute kompensieren können.  Die VW Vorstände fabulieren schon jetzt munter drauf los, wie sie das verlorene Vertrauen ihrer Kunden wieder zurückgewinnen wollen. Die Politik hat wie bei solchen Skandalen üblich, natürlich von nichts gewusst.

Das Wort Betrug ist in diesem Zusammenhang Mangelware. Man spricht lieber von einer Krise. Denn in eine Krise kann man ja auch ohne eigenes Verschulden geraten.

In 11 Millionen Autos ist sie verbaut die Lügensoftware, wer dafür verantwortlich ist weis angeblich niemand, wer das genehmigt hat ist unbekannt, Deutsche Prüfinstitute wissen von nix, der Verkehrsminister hat es erst in der Zeitung gelesen. Wer soll das glauben?!

Es mussten erst die Amis kommen und uns erkären, dass der VW Konzern in seine Autos eine Software einbaut, die erkennt, wenn das Auto auf den Prüfstand kommt um festzustellen ob die Emmissionsstandars eingehalten werden. Nach erfolgter Prüfung läuft das Auto wieder im normal Modus. Dabei liegt es nach US Angaben  bis zu 40 Mal über dem gesetzlichen Grenzwert von Stickoxiden (NOx). Das ist mit einer erhöhten Rate von Asthma und anderen Atemwegserkrankungen verbunden. In der amerikanischen Öffentlichkeit werden diese Volkswagen mittlerweile als Bedrohung der öffentlichen Gesundheit angesehen und man beschluldigt sie  Bundesrecht zu brechen .

Bei den  armen Trotteln- den Käufern dieser Autos - die von den leeren Versprechungen vom niedrigen Kraftsoffverbrauch, bester Beschleunigung und sauberen Emissionen übertölpelt wurden, ist noch nicht einmal eine Entschuldigung angekommen.

Es ist zu erwarten, dass die Wiederverkauswerte der „Mogel-Diesel“ schlechter sein werden, als bei vergleichsweisen unbelasteten Modellen. Das wird auch dann so sein, wenn der Autohersteller das bestehende Problem irgendwie beheben würde.

Beim gegenwärtigen Wissensstand ist davon auszugehen, dass diese Autos dem gesetzlichen Emmissionsrecht nicht entsprechen und somit über keine gültige Betriebserlaubnis verfügen. Wahrscheinlich wäre es für den Hersteller die einfachste und auch preiswerteste Möglichkeit seine Lügensoftware so upzudaten, dass sie permanent so arbeitet, wie sie im Testbetrieb um die Emmissonen Tests zu bestehen gearbeitet hat.

Das wäre natürlich eine Lösung zum Nachteil der Kunden. Denn das Fahrverhalten des Autos, die Beschleunigung, das alles würde sich ändern. Die Hauptargumente die zum Kauf des Autos geführt haben, wären mit einem Schlag nicht mehr vorhanden. Sie wären Besitzer eines Auros was Sie wahrscheinlich so nie gekauft hätten. 

Machbar erscheint auch eine Kombination von einem Software-Update und einer Ausgleichszahlung an die Autoeigentümer um die Kosten für erhöhten Kraftstoffverbrauch und geminderten Wiederverkaufswert auzugleichen.

Bei dem BSZ e.V. ist man der Meinung, dass betrogene Kunden auf jeden Fall angemessen entschädigt werden müssen. Die im Netz kursierenden juristischen Statements, gehen alle davon aus, dass es sich hier um einen ganz normalen Autokauf gehandelt habe und dafür die üblichen gesetzlichen Vorschriften zum tragen kämen. Also Nacherfüllung usw. Zitat: „Bevor ein Rücktritt überhaupt in Betracht kommt, muss klar sein, dass ein Sachmangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches vorliegt. In diesem Fall kommt es also unter Umständen auch darauf an, ob im Vertrag eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen oder ob ausdrücklich mit den Abgaswerten geworben wurde.“

Bei vorsätzlichem Betrug sollte das wohl nicht so sein. An dieser Stelle sei an ein Zitat von Roman Herzog erinnert: „Was ist das für ein Rechtsstaat, in  dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“  

Den Respekt den amerikanische Unternehmen vor amerikanischen Verbrauchern haben geht deutschen Unternehmen vor deutschen Verbrauchern (noch)vollkommen ab.

Diesen Ignoranten zur Information: die “Prozesshauptstadt der Welt” ist Los Angeles. Das Landgericht in Los Angeles ist mit über 500 Richtern das größte Gericht erster Instanz in der Welt. Hier werden mehr Prozesse geführt als irgendwo sonst in der Welt! Interessanterweise befindet sich auch das größte Konkursgericht der Welt in Los Angeles. Das ist wahrscheinlich kein reiner Zufall.

Für jedes exportorientierte Unternehmen ist der amerikanische Markt natürlich sehr wichtig. Alle diese Unternehmen wissen aber auch, wie gefährlich es sein kann manipulierte oder schlechte Produkte in Amerika zu verkaufen. Die Produkthaftungsbestimmungen und die Umweltschutzbestimmungen die von Staat zu Staat verschieden sind und laufend strenger werden, machen es immer riskanter zweifelhafte Produkte nach Amerika zu exportieren.

Produkthaftungsprozesse in Millionen- oder gar Milliardenhöhe sind an der Tagesordnung und können zum finanziellen Ruin eines Unternehmens führen. Amerikanische Aufsichtsbehörden und Rechtsanwälte scheuen sich nicht, auch größte ausländische Konzerne zu verklagen und dann nach dem in Amerika gewonnenen Prozess ihre Millionenurteile in Übersee einzutreiben.

Zeigt sich hier die Überheblichkeit eines Konzerns dem jedes Mittel Recht ist um Weltmarktführer zu werden? Oder aus welchem anderen Grund hat man ein solches Risiko in Kauf genommen?

Betroffene Autobesitzer, Händler, Verkäufer, Aktienbesitzer, sollten sich nicht von den üblichen Sonntagsreden beeinflussen lassen, sondern ihren Schaden geltend machen. Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen kompetente Rechtsanwälte, die Sie bei der Sicherung Ihrer Rechte und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.

Für die Prüfung von eventuellen  Ansprüchen durch Fachanwälte gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "VW-Abgasskandal". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
                              
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Bildquelle: © Bernd Kasper / pixelio.de

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