Dann müssen Sie jetzt leider feststellen, dass Sie und 11 Millionen andere Kunden von diesem sauberen Konzern betrogen wurden. Der „Clean Diesel“ von VW entpuppt sich als dreiste Mogelpackung der nur mit manipulierter Software den gesetzlichen Emissionsstandards gerecht werden kann.
In den öffentlichen Verlautbarungen wird wild
darüber spekuliert, was dieser Sakandal für den VW Konzern für finanzielle
Auswirkungen haben könnte und wie die VW Aktionäre die erlittenen Kursverlsute
kompensieren können. Die VW Vorstände
fabulieren schon jetzt munter drauf los, wie sie das verlorene Vertrauen ihrer
Kunden wieder zurückgewinnen wollen. Die Politik hat wie bei solchen Skandalen
üblich, natürlich von nichts gewusst.
Das Wort Betrug ist in diesem Zusammenhang
Mangelware. Man spricht lieber von einer Krise. Denn in eine Krise kann man ja
auch ohne eigenes Verschulden geraten.
In 11 Millionen Autos ist sie verbaut die
Lügensoftware, wer dafür verantwortlich ist weis angeblich niemand, wer das
genehmigt hat ist unbekannt, Deutsche Prüfinstitute wissen von nix, der
Verkehrsminister hat es erst in der Zeitung gelesen. Wer soll das glauben?!
Es mussten erst die Amis kommen und uns
erkären, dass der VW Konzern in seine Autos eine Software einbaut, die erkennt,
wenn das Auto auf den Prüfstand kommt um festzustellen ob die
Emmissionsstandars eingehalten werden. Nach erfolgter Prüfung läuft das Auto
wieder im normal Modus. Dabei liegt es nach US Angaben bis zu 40 Mal über dem gesetzlichen Grenzwert
von Stickoxiden (NOx). Das ist mit einer erhöhten Rate von Asthma und anderen
Atemwegserkrankungen verbunden. In der amerikanischen Öffentlichkeit werden
diese Volkswagen mittlerweile als Bedrohung der öffentlichen Gesundheit angesehen
und man beschluldigt sie Bundesrecht zu
brechen .
Bei den
armen Trotteln- den Käufern dieser Autos - die von den leeren
Versprechungen vom niedrigen Kraftsoffverbrauch, bester Beschleunigung und
sauberen Emissionen übertölpelt wurden, ist noch nicht einmal eine
Entschuldigung angekommen.
Es ist zu erwarten, dass die
Wiederverkauswerte der „Mogel-Diesel“ schlechter sein werden, als bei
vergleichsweisen unbelasteten Modellen. Das wird auch dann so sein, wenn der
Autohersteller das bestehende Problem irgendwie beheben würde.
Beim gegenwärtigen Wissensstand ist davon
auszugehen, dass diese Autos dem gesetzlichen Emmissionsrecht nicht entsprechen
und somit über keine gültige Betriebserlaubnis verfügen. Wahrscheinlich wäre es
für den Hersteller die einfachste und auch preiswerteste Möglichkeit seine
Lügensoftware so upzudaten, dass sie permanent so arbeitet, wie sie im
Testbetrieb um die Emmissonen Tests zu bestehen gearbeitet hat.
Das wäre natürlich eine Lösung zum Nachteil
der Kunden. Denn das Fahrverhalten des Autos, die Beschleunigung, das alles
würde sich ändern. Die Hauptargumente die zum Kauf des Autos geführt haben,
wären mit einem Schlag nicht mehr vorhanden. Sie wären Besitzer eines Auros was
Sie wahrscheinlich so nie gekauft hätten.
Machbar erscheint auch eine Kombination von
einem Software-Update und einer Ausgleichszahlung an die Autoeigentümer um die
Kosten für erhöhten Kraftstoffverbrauch und geminderten Wiederverkaufswert
auzugleichen.
Bei dem BSZ e.V. ist man der Meinung, dass betrogene
Kunden auf jeden Fall angemessen entschädigt werden müssen. Die im Netz
kursierenden juristischen Statements, gehen alle davon aus, dass es sich hier
um einen ganz normalen Autokauf gehandelt habe und dafür die üblichen
gesetzlichen Vorschriften zum tragen kämen. Also Nacherfüllung usw. Zitat: „Bevor
ein Rücktritt überhaupt in Betracht kommt, muss klar sein, dass ein Sachmangel
im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches vorliegt. In diesem Fall kommt es also
unter Umständen auch darauf an, ob im Vertrag eine ausdrückliche Vereinbarung
getroffen oder ob ausdrücklich mit den Abgaswerten geworben wurde.“
Bei vorsätzlichem Betrug sollte das wohl
nicht so sein. An dieser Stelle sei an ein Zitat von Roman Herzog erinnert:
„Was ist das für ein Rechtsstaat, in dem
der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“
Den Respekt den amerikanische Unternehmen vor
amerikanischen Verbrauchern haben geht deutschen Unternehmen vor deutschen
Verbrauchern (noch)vollkommen ab.
Diesen Ignoranten zur Information: die “Prozesshauptstadt
der Welt” ist Los Angeles. Das Landgericht in Los Angeles ist mit über 500
Richtern das größte Gericht erster Instanz in der Welt. Hier werden mehr
Prozesse geführt als irgendwo sonst in der Welt! Interessanterweise befindet
sich auch das größte Konkursgericht der Welt in Los Angeles. Das ist
wahrscheinlich kein reiner Zufall.
Für jedes exportorientierte Unternehmen ist
der amerikanische Markt natürlich sehr wichtig. Alle diese Unternehmen wissen
aber auch, wie gefährlich es sein kann manipulierte oder schlechte Produkte in
Amerika zu verkaufen. Die Produkthaftungsbestimmungen und die Umweltschutzbestimmungen
die von Staat zu Staat verschieden sind und laufend strenger werden, machen es
immer riskanter zweifelhafte Produkte nach Amerika zu exportieren.
Produkthaftungsprozesse in Millionen- oder
gar Milliardenhöhe sind an der Tagesordnung und können zum finanziellen Ruin eines
Unternehmens führen. Amerikanische Aufsichtsbehörden und Rechtsanwälte scheuen
sich nicht, auch größte ausländische Konzerne zu verklagen und dann nach dem in
Amerika gewonnenen Prozess ihre Millionenurteile in Übersee einzutreiben.
Zeigt sich hier die Überheblichkeit eines Konzerns dem
jedes Mittel Recht ist um Weltmarktführer zu werden? Oder aus welchem anderen
Grund hat man ein solches Risiko in Kauf genommen?
Betroffene Autobesitzer, Händler, Verkäufer,
Aktienbesitzer, sollten sich nicht von den üblichen Sonntagsreden beeinflussen
lassen, sondern ihren Schaden geltend machen. Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und
Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive
Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen kompetente
Rechtsanwälte, die Sie bei der Sicherung Ihrer Rechte und Durchsetzung Ihrer
Ansprüche unterstützen.
Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle
Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen
Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und
Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die
Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.
Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen durch Fachanwälte gibt es die BSZ
e.V. Interessengemeinschaft "VW-Abgasskandal". Es bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.09.2015
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.
Bildquelle: © Bernd Kasper / pixelio.de
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