Montag, September 28, 2015

Kreditoptimierung - So schulden Sie Ihren Ratenkredit um und senken Ihre Zinskosten!

Die Zinsen für Ratenkredite - auch Verbraucherkredite - sind in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Wenn Sie vor Jahren einen Ratenkredit abgeschlossen haben, so  zahlen Sie wahrscheinlich zu viel für Ihren bestehenden Kredit.


Sie können Ihren laufenden Ratenkredit jederzeit zurückzahlen und einen neuen günstigeren Kredit aufnehmen. Dabei sind zwei Zeiträume zu beachten:

Zeit nach dem 10. Juni 2010

Bei vorzeitiger Zurückzahlung eines Ratenkredits, der nach dem 10. Juni 2010 aufgenommen wurde, kann die Bank, Sparkasse oder Volksbank eine Entschädigung verlangen. Diese Entschädigung ist gesetzlich geregelt, sie beträgt maximal 1 Prozent der noch zu tilgenden Restschuld.

Zeit vor dem 10. Juni 2010

Kreditverträge mit Abschlussdatum bis einschließlich 10. Juni 2010 haben drei Monate Kündigungsfrist und keine gesetzliche festgelegte Obergrenze für die Höhe der Entschädigung. Die Umschuldung des Ratenkredits lohnt sich umso mehr, je länger der alte Kredit noch läuft. Die wichtigen Punkte sind dabei wie hoch die Restschuld ist und wie groß  die Differenz zwischen jetzigem und neuem Kreditzins ist. Also wenn früher der Kredit nahe 10 % p.-a. war und jetzt bei 5 % p.a. ergibt sich eine große Zinsersparnis.

Sie verschaffen sich Luft bei den monatlichen Belastungen.

Kreditinstitute bieten auch Kreditoptimierungen an - aber weniger Zins im Monat muss nicht unbedingt besser sein, wenn der Kredit länger lauft! Lassen Sie sich vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten - wir kennen alle Banken, Sparkassen, Volksbanken und Onlinebanken!

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit bei der Umschuldung von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die  Erstberatung kostenlos.

Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum Thema Umschuldung von Darlehen bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf/Umschuldung beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig
Steff

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