Die Zinsen für Ratenkredite - auch Verbraucherkredite - sind in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Wenn Sie vor Jahren einen Ratenkredit abgeschlossen haben, so zahlen Sie wahrscheinlich zu viel für Ihren bestehenden Kredit.
Sie können Ihren laufenden Ratenkredit jederzeit
zurückzahlen und einen neuen günstigeren Kredit aufnehmen. Dabei sind zwei
Zeiträume zu beachten:
Zeit nach dem 10. Juni 2010
Bei vorzeitiger Zurückzahlung eines Ratenkredits, der nach
dem 10. Juni 2010 aufgenommen wurde, kann die Bank, Sparkasse oder Volksbank
eine Entschädigung verlangen. Diese Entschädigung ist gesetzlich geregelt, sie
beträgt maximal 1 Prozent der noch zu tilgenden Restschuld.
Zeit vor dem 10. Juni 2010
Kreditverträge mit Abschlussdatum bis einschließlich 10.
Juni 2010 haben drei Monate Kündigungsfrist und keine gesetzliche festgelegte
Obergrenze für die Höhe der Entschädigung. Die Umschuldung des Ratenkredits
lohnt sich umso mehr, je länger der alte Kredit noch läuft. Die wichtigen
Punkte sind dabei wie hoch die Restschuld ist und wie groß die Differenz zwischen jetzigem und neuem
Kreditzins ist. Also wenn früher der Kredit nahe 10 % p.-a. war und jetzt bei 5
% p.a. ergibt sich eine große Zinsersparnis.
Sie verschaffen sich Luft bei den monatlichen Belastungen.
Kreditinstitute bieten auch Kreditoptimierungen an - aber
weniger Zins im Monat muss nicht unbedingt besser sein, wenn der Kredit länger
lauft! Lassen Sie sich vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten -
wir kennen alle Banken, Sparkassen, Volksbanken und Onlinebanken!
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher
bundesweit bei der Umschuldung von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die Erstberatung kostenlos.
Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit
dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum
Thema Umschuldung von Darlehen bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf/Umschuldung
beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=7b3f5e5e056a909919a8220c76312aab
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
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Dieser Text gibt den Beitrag
vom 28.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind
nicht berücksichtig
Steff
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