Eine nachhaltige Investition oder nur ein Spiel mit dem ökologischen Gewissen der Anleger? Anleger, die in die Plantagen der Green Planet AG investiert haben, sind mehr denn je verunsichert.
,,Das Angebot hörte sich gerade für ökologisch bewusste Anleger toll an", ist der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überzeugt. Denn die Green Planet AG bot Anlegern die Möglichkeit, ihr Geld nachhaltig zu investieren - in Teakholz-Plantagen in Costa Rica. Das Problem: Der größte Teil der Anleger-Gelder ist vermutlich nie dort angekommen.
Das scheint klar zu sein, seitdem die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug ermittelt. Die Firmenräume wurden durchsucht, der Gründer der Green Planet AG sitzt in Untersuchungshaft. Cäsar-Preller: ,,Es deutet leider einiges darauf hin, nicht nur im Fall von Green Planet, dass wir es mit einer neuen Form von Anlagebetrug zu tun bekommen. Dabei wird das ökologische Gewissen der Anleger ausgenutzt, um an ihr Geld zu kommen. Wenn dann auch noch hohe Renditen versprochen werden, ist das schon die halbe Miete."
Die Green Planet AG hat mit Renditen von bis zu 13 Prozent gelockt und hat rund 15 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Doch nur ein geringer Teil dieser Gelder ist offenbar tatsächlich in Costa Rica angekommen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt vermutet ein ausgeklügeltes Schneeballsystem hinter dem Geschäftsmodell.
,,Natürlich müssen die weiteren Ermittlungen abgewartet werden und es gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Dennoch sollten sich die betroffenen Anleger anwaltlichen Rat einholen und mögliche Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Nach Meinung des Fachanwalts ist es zum Beispiel fraglich ob die Renditeerwartungen überhaupt realistisch waren oder die Anleger bewusst mit falschen Zahlen oder gefakten Bildern und Telefongesprächen geködert wurden. Auch gebe es die Möglichkeit, einen dinglichen Arrest gegen die Verantwortlichen zu erreichen, um auf Vermögenswerte zugreifen zu können. Damit sollte allerdings nicht zu lange gewartet werden, da das Motto gilt ,,Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Green Planet" beizutreten.
Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp