Dienstag, August 12, 2014

Schiffsfonds KALAPA SeaClass 4 von KGAL - Conatinerschiffe verkauft - Schiffsbank bekommt den Verkaufserlös - Schiffsfondsanleger keinen Euro!

Die Anleger haben aber aus verschiedenen Gründen Schadenersatzansprüche.


Eine Hiobsbotschaft erhielten die rund 2.000 Anleger des geschlossenen Schiffsfonds  KALAPA SeaClass 4. Die zur KGAL gehörige Fondsgesellschaft teilte mit, dass die beiden dem Schiffsfonds gehörenden Containerschiffe veräußert werden mussten. Der Kaufpreis ging vollständig an die Bank. Die Anleger erhalten außer den bisher geleisteten Ausschüttungen keinen Euro zurück. Zwischen 2007 und 2011 schüttete der Fonds 29 % des Kapitals aus. 71 % an Ausschüttungen sind damit verloren. Gewinn gab es keinen Euro in den Jahren der Zugehörigkeit zum Schiffsfonds. .

Die Banken werben gutgläubige Kleinanleger als ,,Investoren" für den Schiffsfonds an. Hohe Vermittlungsprovisionen spielen nicht selten in die Beratung durch die Banken eine wichtige Rolle. 

Die Schiffsfondsgesellschaft verweist auf den meist 100-seitigen Prospekt, in dessen Klein-gedrucktem die Risiken erläutert werden. Die Bank, Sparkasse oder Volksbank bzw. die freien Vertriebe behaupten stets, den Prospekt zum Schiffsfonds KALAPA SeaClass 4 übergeben und auf sämtliche Risiken hingewiesen zu haben. Der Anleger, der sein Geld zurück haben will, ist in der Situation, die Falschberatung beweisen zu müssen. Bei den Fondsgesellschaften ist dann häufig nichts mehr zu holen. Die Banken, Sparkassen oder Volksbaken bzw. freien Vertriebe wehren sich mit Hilfe internationaler Groß-Kanzleien.

Für den Schutz der Schiffsfonds-Anleger setzen sich auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht ein. Sie erzielen immer wieder positive Urteile der Schiffsfondsanleger gegen Banken. Dennoch scheuen viele Anleger in Schiffsfonds das Prozesskostenrisiko. Leider hat er deutsche Gesetzgeber bei Gesetzesänderung keine Verbesserung des Schutzes der Schiffsfondsanleger umgesetzt.

Im Falle von KALAPA SeaClass 4 empfahlen Banken, wie Commerzbank und Citibank, den Schiffsfonds häufig als sichere Anlage. Die erheblichen Risiken bis hin zum Totalverlust erwähnten sie nicht. Anleger haben eine gute Chance, ihr Kapital zurück zu erlangen.

Umfassende Erkenntnisse zu Schiffsfonds sind auch im "Praxishandbuch Schiffsfonds" des de Gruyter Verlags zusammengestellt. Auf über 500 Seiten ist erstmals die Branche genau beschrieben und für Anleger nachvollziehbar erklärt. Das Buch gibt Antworten auf die Krise in der Schiffsfonds-Branche. Einziges aktuelles Werk mit diesem thematischen Schwerpunkt. Übersichtliche Darstellung mit Schemata, Checklisten, Formularen, Praxishinweisen. Die Autoren, Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens und Rechtsanwältin Claudia Dreßler sind Praxis-Experten auf dem Gebiet. (Praxishandbuch Schiffsfonds, 532 Seiten, Gebunden, Ladenpreis Euro 119,95, ISBN978-3-11-033833-1)

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen - gerne auch von den beiden Autoren des Praxishandbuchs Schiffsfonds - und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ SeaClass 4 beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht
- Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

steff

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