Schiffsfinanzierungen bei der Commerzbank -
starker Abbau geplant - neuer Stress für Schiffsfondsanleger. Der Bestand an
großvolumigen, teilweise riskanten Schiffsfinanzierungen soll bis Ende 2016
halbiert sein. Starke Auswirkungen auf bestehende Schiffsfinanzierungen
erwartet.
Die Commerzbank erhöht ihre Anstrengungen
beim Abbau ihrer Altlasten. Zu den Altlasten gehören sehr viele
Schiffshypotheken, die Schiffsfonds für die Finanzierung der Schiffe
aufgenommen haben. Der Bestand an großvolumigen, teilweise riskanten Schiffs-,
Immobilien- und Staatskrediten soll Ende 2016 nur noch halb so groß sein. Mit
den Kreditportefolios schrumpfen auch die Rückstellungen für die faulen Kredite
bei Schiffshypotheken.
Die schon schlechten laufenden Schiffsfonds
sind stark von dieser Maßnahme betroffen. Neben den schlechten Charterraten
kommen auch noch Probleme bei Finanzierungen und Anschlussfinanzierungen für
die Schiffsfonds. Das wird den Druck auf schlechte Schiffsfonds erhöhen!
Dies Nachricht sollte Anlass sein für viele
Schiffsfondsanteilshaber, sich über die Zukunft der Anlage Gedanken zu machen.
Sie sollten mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, welche
Möglichkeiten gerade bei ihrem Schiffsfonds gegeben sind.
In der letzten Zeit gabe es eine Reihe von
positiven Urteilen wegen Kick-back-Zahlungen, falschen Beratungen wegen des
Totalverlustrisikos und der Ungeeignetheit als Altersversorgung der
Schiffsfondsanlagen. Ein erfahrener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
findet für betroffene Anleger bestimmt das richtige Mittel,damit diese sich von
der Schiffsfondsbeteiligung verabschieden zu können.
Umfassende Erkenntnisse zu Schiffsfonds sind
auch im "Praxishandbuch
Schiffsfonds" des de Gruyter Verlags zusammengestellt. Auf über 500
Seiten ist erstmals die Branche genau beschrieben und für Anleger
nachvollziehbar erklärt. Das Buch gibt Antworten auf die Krise in der
Schiffsfonds-Branche. Einziges aktuelles Werk mit diesem thematischen
Schwerpunkt. Übersichtliche Darstellung mit Schemata, Checklisten, Formularen,
Praxishinweisen. Die Autoren, Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens und
Rechtsanwältin Claudia Dreßler sind Praxis-Experten auf dem Gebiet.
(Praxishandbuch Schiffsfonds, 532 Seiten, Gebunden, Ladenpreis Euro 119,95,
ISBN978-3-11-033833-1)
Der
aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der
Rechtsprechung dürfte es kaum noch
Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Fazit
des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen
bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu
bekommen!
Der BSZ
e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so
ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren
Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Für die
Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt
es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen – gerne auch von den beiden Autoren
des Praxishandbuchs Schiffsfonds – und der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds
beizutreten.
Zweitmeinung
zum Bank- und Kapitalmarktrecht – Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt
sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht
durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch
lautet: “Zwei Juristen, drei Meinungen.” Für das Bank- und Kapitalmarktrecht
gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des
Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten
Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden,
eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat
daher eine Interessengemeinschaft
,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht” ins Leben gerufen.
Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser
Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere
Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser
Text gibt den Beitrag vom 09. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen
des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Foto Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
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