Mittwoch, August 13, 2014

Schneekoppe insolvent - können Anleihegläubiger noch kündigen und ihr Geld retten?

Am Markt für Mittelstandsanleihen kehrt einfach keine Ruhe ein.


Nun hat auch die Schneekoppe Lifestyle GmbH (ehemals Schneekoppe GmbH & Co. KG)  am 8. August 2014 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) beim zuständigen Amtsgericht in Tostedt gestellt. Dem Antrag wurde entsprochen. An der Börse ist die zuvor noch mit 100 Prozent notierte Teilschuldverschreibung, die im Jahr 2010 mit einem Zinskupon von 6,45 %  über gesamt 10 Millionen EUR emittiert worden war, vom Handel ausgesetzt. Eigentlich wäre die nächste Zinszahlung im September fällig.

Nach der Insolvenzordnung hat die Firma nun drei Monate Zeit, um einen Sanierungsplan auszuarbeiten, damit die Gesellschaft fortgeführt werden kann.

Üblicherweise werden im Rahmen dieses Sanierungsplans von vielen Beteiligten wirtschaftliche Einschnitte erwartet werden.

Anleihegläubiger dürften auch bei dieser Sanierung die Hauptlast tragen

Nach den Erfahrungen vieler aktueller Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit Mittelstandsanleihen ist auch in diesem Sanierungsverfahren davon auszugehen, dass wieder einmal die Gläubiger von Mittelstandsanleihen die wirtschaftliche Hauptlast im Rahmen der Sanierungspläne zu tragen haben werden, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum von der Berliner Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth & Partner.
In der Praxis wird von ihnen wahrscheinlich als Sanierungsbeitrag erwartet werden, Stundungen von Zinszahlungen, Zinsreduzierungen bzw. einem teilweisen Verzicht auf Rückzahlung der angelegten Nominalbeträge zuzustimmen.

Die Umstände dieser Insolvenz stimmen einmal mehr nachdenklich, so Rechtsanwalt Kurdum weiter. So haben z.B. erst wenige Tage vor der Insolvenzmeldung die Verantwortlichen um das Unternehmen einige bemerkenswerte gesellschaftsrechtliche Änderungen vorgenommen.
Hierbei ist ganz besonders auffallend, dass die sog. Komplementärgesellschaft der Firma, nämlich die Schneekoppe Beteiligungs GmbH, aus der Schneekoppe GmbH & Co. KG, also gewissermaßen der "Dachgesellschaft", ausgetreten ist.
Gesetzliche Rechtsfolge dieser Handlung ist, dass dann alle Vermögensgegenstände, u.a. auch alle Rechte und Pflichten dieser "Dachgesellschaft", auf die verbleibende sog. Kommanditistin übergehen, hier die Schneekoppe Lifestyle GmbH.

Die Umstände der Insolvenz werfen Fragen auf


Konkret bedeutet dies im vorliegend Fall, dass eben auch die Rechte und Pflichten aus der Anleihe von der Schneekoppe GmbH & Co. KG auf die Schneekoppe Lifestyle GmbH übergehen.

Inwieweit so Vermögensgegenstände im Vorfeld der angedachten Insolvenz bewusst noch verschoben werden sollten, wird zu klären sein, so Rechtsanwalt Kurdum weiter.

Ebenso nachdenklich stimmt in Angesicht der Erfahrungen der vergangenen Sanierungsverfahren bei insolventen Mittelstandsanleihen mittlerweile, dass viele Schutzschirmverfahren insbesondere den Anleihegläubigern gerade im Vergleich auch zu den Anteilsinhabern hohe Opfer abverlangen. Dies dürfte im anstehenden Verfahren bei Schneekoppe wohl nicht anders werden.

Für Anleihegläubiger kommen Prospekthaftungsansprüche und die Kündigung der Anleihe in Frage.
Als "Melkkühe" einer verfehlten Geschäftstätigkeit müssen sich allerdings Anleihengläubiger nicht begreifen, so Rechtsanwalt Kurdum.

Zwei rechtliche Mittel dürften hier als Abwehrmaßnahmen für Anleihegläubiger in Betracht kommen.

     Einerseits Schadensersatzansprüche. Ein solcher Schadensersatzanspruch könnte auf dem Prospekt und auf unerlaubte Handlung beruhen und ist auf die "Rückabwicklung Anleihe gegen Geld" gerichtet und richtet sich gegen die Personen, die den Anleiheprospekt seinerzeit "erlassen" haben oder von denen er "ausgeht". Aber auch Personen, die hinter dem Prospekt stehen, kommen als Anspruchsgegner in Betracht. Einzelheiten werden hier ebenfalls zu klären sein.
     Andererseits die außerordentliche Kündigung der Anleihe und Rückzahlung des seinerzeit investierten Geldes. Aus dem Verkaufsprospekt der Anleihe geht hervor, dass der Ausfall einer Zinszahlung Anleiheinhaber zu einer außerordentlichen Kündigung ihrer Anleihe berechtigt. Dieser Fall wird nun eintreten. Einzelheiten werden derzeit geprüft.

Für die Prüfung Ihrer Möglichkeiten durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft/Schneekoppe.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Christian Albrecht Kurdum

Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspäkur

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