Freitag, August 08, 2014

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Malte Hartwieg - Verdacht auf Kapitalanlagebetrug

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt offenbar gegen Malte Hartwieg und sein Firmenimperium. Nach Medienberichten geht es um den Verdacht auf Kapitalanlagebetrug.


,,Möglicherweise gibt es den nächsten großen Anlegerskandal", befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Nachdem bereits mehrere Strafanzeigen gegen Hartwieg eingegangen seien, habe die Staatsanwaltschaft München nun die Ermittlungen aufgenommen. Dabei sei es auch zu Durchsuchungen in Hartwiegs Privaträumen und verschiedenen Firmensitzen gekommen. Nähere Angaben wollte die Staatsanwaltschaft nicht machen.

Im Fokus der Ermittlungen steht mit Malte Hartwieg ein Mann, der in den vergangenen Jahren ein Firmenimperium aufgebaut hat. Dazu zählten die Emissionshäuser Selfmade Capital, New Capital Invest (NCI), Panthera Asset Management und Euro Grundinvest, an denen er direkt oder mittelbar beteiligt ist. Das Emissionshaus Euro Grundinvest hat er ebenso wie die Vertriebsplattform dima24, die u.a. Produkte der genannten Emissionshäuser an den Mann gebracht hat, vor wenigen Wochen verkauft.

,,Und fast bei allen Emissionshäusern gab es in letzter Zeit, vorsichtig ausgedrückt, einige Unruhen. Meistens sind Anlegergelder verschwunden. So warten die Anleger einiger Selfmade Capital Emirates-Fonds und NCI-Fonds auf ihr Geld und Anleger des Panthera Global Trading A müssen sogar den Totalverlust ihres Geldes befürchten. Hinzu kommen jetzt noch die überraschenden Verkäufe und die Verknüpfung zwischen dima24 und den Emissionshäusern ist natürlich auch nicht ohne", so Cäsar-Preller.

Angesichts der sich zuspitzenden Situation empfiehlt Cäsar-Preller betroffenen Anlegern, die um ihr Geld fürchten, anwaltlichen Rat einzuholen. ,,Es sollte dringend geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, ehe möglicherweise das investierte Geld komplett verloren ist", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

In Betracht könnten Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder auch aus Prospekthaftung kommen. ,,Die Anleger hätten im Beratungsgespräch über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Ebenso müssen die Prospektangaben auf ihre Vollständigkeit und ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden", so der Fachanwalt. Sollten sich die Vorwürfe gegen Hartwieg bestätigen, kommen noch weitere Möglichkeiten in Betracht.

Fazit des BSZ eV:

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NCI/Self-Made Capital/DIMA24/ Emirates/ ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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