Das Traditionsunternehmen Schneekoppe hat Insolvenz im Schutzschirmverfahren angemeldet. Betroffen sind auch die Zeichner der Mittelstandsanleihe (WKN A1EWHX), die das Unternehmen 2010 herausgegeben hatte.
Schneekoppe hatte die Anleihe über insgesamt zehn Millionen Euro im September 2010 herausgegeben. Die Anleihe ist mit 6,45 Prozent jährlich verzinst. Die Zinsen sind immer im September des Folgejahrs fällig. Genau das war jetzt offenbar der Grund für den Insolvenzantrag beim Amtsgericht Tostedt. Wie das Unternehmen mitteilt, hätten die im September fälligen Zinszahlungen dazu geführt, dass die Leistungsfähigkeit des Unternehmens nicht mehr sichergestellt sei. Daher sei das Schutzschirmverfahren beantragt worden. Der eingeschlagene Sanierungskurs solle fortgesetzt werden und die Anleihe-Gläubiger in Kürze weitere Informationen erhalten.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: ,,In den kommenden drei Monaten muss Schneekoppe nun ein tragfähiges Sanierungskonzept erarbeiten. Ob dies gelingt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantwortet werden. Die betroffenen Anleihe-Gläubiger sollten in jedem Fall ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen."
In den vergangenen Monaten ist es vermehrt zu Ausfällen auf dem Markt der Mittelstandsanleihen gekommen. Schneekoppe ist kein Einzelfall. ,,Die Anleihen werden oft herausgegeben, wenn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten schon da sind. Der gute Name des Unternehmens und ein durchaus ansehbarer Zinssatz machen die Anleihe für Anleger interessant. Doch das frische Kapital hilft dann oft nur kurzfristig und wenn die Zinsen bezahlt werden sollen, wird es eng. Wenn es zur Insolvenz kommt, zahlen meistens auch die Anleger die Zeche", so Cäsar-Preller.
Damit es nicht soweit kommt, empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt, die Möglichkeiten auf Schadensersatzansprüche rechtzeitig prüfen zu lassen. Ansatzpunkte können beispielsweise eine fehlerhafte Anlageberatung oder fehlerhafte bzw. unvollständige oder irreführende Angaben im Verkaufsprospekt sein.
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Fazit des BSZ e.V.:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schneekoppe". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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