Die mangelhafte Aufklärung über verdeckte Vertriebsprovisionen (Rückvergütungen- Kick-back), die die Bank vereinnahmt hat, kann einen Schadensersatzanspruch begründen. Anleger sollten sich beraten lassen.
Bei diesem Schiffsfonds handelt es sich um einen VLCC-Öltanker (VLCC = very large crude carrier), Baujahr 1998, mit einer Langfristcharter. Der Fonds wurde im Jahr 2004 platziert mit einem Beteiligungskapital in Höhe von 37,3 Mio. Euro; die Übernahme des VLCC "Saturn Glory" erfolgte am 29. Oktober 2004. Das Investitionsvolumen (vor Agio) belief sich auf 79,7 Mio. Euro, d. h. die Fremdfinanzierungsquote belief sich auf rund 53%. Der Kaufpreis des Schiffes betrug nach Prospektangaben 69,5 Mio. Euro; die Anschaffungsnebenkosten und Gebühren (vor Agio) wurden mit 9,4 Mio. Euro angegeben.
Im Prospekt zum Schiffsfonds wurde versprochen:
Auf das Dynamik-Kapital (31,3 Mio. Euro): Ausschüttungen von 9% bis 15% p.a. ansteigend.
Gesamtausschüttung von ca. 139% der Beteiligungssumme inklusive des Liquiditätsergebnisses aus dem Verkauf Ende 2015 bei einem kalkulierten Verkaufspreis von 17,51 Mio. US-Dollar; ca. 158% bei einem alternativen Verkaufspreis von 25,0 Mio. Dollar.
Auf das Garant-Kapital (6,0 Mio. Euro, wovon 10% als Kommanditkapital und 90% als Gesellschafterdarlehen verbucht wurden): Durchschnittlich ca. 7,3% p.a.; bevorzugte Auszahlung gegenüber dem Dynamik-Kapital.
Gesamtausschüttung ca. 180% der Beteiligungssumme inkl. des Liquiditätsergebnisses bei Verkaufspreis 17,51 Mio. Dollar; ca. 182% bei Verkaufspreis von 25,0 Mio. Dollar.
Die Charterraten brachen dann stark ein
Langfristiger Charterer ist die Pacific-Star-Gruppe von den British Virgin Islands. Der Charterer erfüllt die Verträge schon seit Jahren nicht mehr - es erfolgen nur unregelmäßige Zahlungen.
Allgemein leiden viele Rohöltanker schon seit Jahren unter dem Einbruch der Charterpreise seit 2008; die Chartereinnahmen können die Schiffsbetriebskosten plus Kapitaldienst nicht mehr decken.
Laut Medienberichten gibt es erhebliche ausstehende Forderungen seitens des Charterers - diese sollten bis spätestens Ende 2014 beglichen sein;
MANGELNDE AUFKLÄRUNG ÜBER RISIKEN
Im Fondsprospekt zum Schiff von 2004 wird der Markt für Öltanker noch sehr positiv beschrieben, obwohl in der Fachpresse bereits seit 2003 vor Überkapazitäten in der Transportschifffahrt gewarnt wurde. Dies dürfte ein erheblicher Fehler sein.
Inzwischen ist die anhaltend negative Entwicklung auf den Schiffsmärkten allseits bekannt. Dies wird noch bis mindestens 2015 anhalten.
Häufig wurden in Schiffsfonds investierende Anleger nicht ausreichend über die damit verbundenen Risiken - inkl. des Totalverlustrisikos - aufgeklärt. Hieraus können sich Ansprüche für Schadensersatzklagen gegen die beratende Bank, Sparkasse oder Volksbank ergeben, insbesondere wenn diese den Fonds zur Altersvorsorge bzw. als sichere Anlage empfohlen hat.
KLAGEMÖGLICHKEITEN
Die mangelhafte Aufklärung über verdeckte Vertriebsprovisionen (Rückvergütungen- Kick-back), die die Bank vereinnahmt hat, kann einen Schadensersatzanspruch begründen.
Dies muss jedoch in jedem Einzelfall individuell geprüft werden. Betroffene Anleger des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC "Saturn Glory" sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Verjährung der Ansprüche steht noch in 2014 an.
Weitere Informationen finden sich im Praxishandbuch Schiffsfonds von de Gruyter. Das Buch gibt Antworten auf die Krise in der Schiffsfonds-Branche. Einziges aktuelles Werk mit diesem thematischen Schwerpunkt. Übersichtliche Darstellung mit Schemata, Checklisten, Formularen, Praxishinweisen. Die Autoren, Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens und Rechtsanwältin Claudia Dreßler sind Praxis-Experten auf dem Gebiet. (Praxishandbuch Schiffsfonds, 532 Seiten, Gebunden, Ladenpreis Euro 119,95, ISBN978-3-11-033833-1)
Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen - gerne auch von den beiden Autoren des Praxishandbuchs Schiffsfonds - und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC "Saturn Glory" beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e,V, Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. Juli 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.