Dienstag, Juli 08, 2014

MBB CleanEnergy- Außerordentliche Kündigung der Anleihe

Investoren reichen Klage auf Rückzahlung der Anleihe ein. Gegen den Wind- und Solarinvestor MBB Clean Energy AG sind nun bereits die ersten Klagen eingereicht worden.


Das Unternehmen hatte auch auf die außerordentliche Kündigung der Anleihe hin freiwillig keine Zahlung geleistet. Daraufhin wurde nun für einen Anleger eine erste Klage vor dem Landgericht München I eingereicht.

Das Unternehmen hatte vergangenes Jahr versucht, eine Anleihe über EUR 300 Mio. zu platzieren. Der Gesamtbetrag soll damals allerdings nicht erreicht worden sein. Weiter hätte Anfang Mai diesen Jahres die erste Zinszahlung von 6,25 % erfolgen müssen. Die Anleihegläubiger warteten jedoch vergeblich auf den Zahlungseingang. Am 05.06.2014 behauptete die Emittentin schließlich auch noch, die Globalurkunde der Anleihe sei unwirksam.

,,Den Anlegern steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu" meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun. ,,Den Investoren ist nicht zuzumuten, den weiteren Verlauf einfach abzuwarten. Vor dem Hintergrund der bisherigen Ereignisse müssen Anleger der MBB Clean Energy AG damit rechnen, dass ihre Zins- und Rückzahlungsansprüche nicht freiwillig bedient werden."

Außerdem bestünden Anhaltspunkte für Prospekthaftungsansprüche, weil die tatsächliche Sach- und Rechtslage im Emissionsprospekt nicht ordnungsgemäß dargestellt wurde, so der Kapitalmarktrechtler. Medienberichten zufolge ermittelt darüber hinaus auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wegen des Verdachts der Marktmanipulation.
Aufgrund dieser beunruhigenden Nachrichten sollten Anleger umgehend tätig werden und keine weiteren Verzögerungen mehr hinnehmen. Für die Prüfung der juristischen Möglichkeiten für eine kurzfristige Rückführung des investierten Kapitals betreffs MBB Clean Energy durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " MBB Clean Energy " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun


 Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. 07. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllbfbr

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