Freitag, Juli 11, 2014

MCT MS Cape Santiago: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Das Vermögen der MS Cape Santiago Schiffahrts GmbH & Co. KG wurde am Amtsgericht Hamburg unter die vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt (Az.: 67c IN 279/14), berichtet das fondstelegramm. Das Emissionshaus MCT hatte den Schiffsfonds aufgelegt.


,,Den Anlegern könnte nun der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen", befürchtet der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Daher empfiehlt der Jurist den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen zu lassen. Denn bei der Vermittlung von Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen sei es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen.

Cäsar-Preller weiß aus Erfahrung, dass Schiffsfonds häufig als sichere Kapitalanlage, die auch zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sei, angepriesen wurden. Das sei aber aus mehreren Gründen falsch. Cäsar-Preller: ,,Mit der Beteiligung an Schiffsfonds werden unternehmerische Beteiligungen erworben. Mit allen Chancen aber auch mit allen Risiken." Zu diesen Risiken zählen u.a. meist lange Laufzeiten, erschwerte Handelbarkeit der Anteile oder der Totalverlust. ,,Eine Geldanlage mit Totalverlustrisiko kann nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sein und passt auch nicht in das Profil eines sicherheitsorientierten Anlegers. Zudem hätten die Banken über die Risiken im Beratungsgespräch umfassend aufklären müssen", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Ist die Risikoaufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Das gilt auch, wenn die Banken die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Anteile erhalten hat, verschwiegen haben. ,,Der BGH hat entschieden, dass diese so genannten Kick-Backs offengelegt werden müssen, da sie einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können. Möglicherweise wäre es bei Kenntnis der Provisionen erst gar nicht zum Kauf der Anteile gekommen", erläutert der Fachanwalt.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds MCT MS Cape Santiago beizutreten. Anleger, die ihre Ansprüche geltend machen wollen, sollten umgehend handeln, da bereits Verjährung drohen könnte.


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 Foto: Rechtsanwalt und BSZ e,V, Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller


Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. Juli  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp


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