Mittwoch, Juli 09, 2014

Stadtsparkasse Hannover vergleicht sich wegen fehlerhafter Beratung mit einem Schiffsfondsanleger

Stadtsparkasse Hannover verpflichtet sich, EUR 25.000,00 an einen Anleger der MS Santa-B Schiffe, des MPC Rendite-Fonds Leben plus VI und der HCI Shipping Select 27 zu bezahlen:


Die Stadtsparkasse Hannover hat sich in einem vor dem Landgericht Hannover geschlossenen widerruflichen Vergleich verpflichtet, an einen von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger einen Betrag i.H.v. EUR 25.000,00 zu bezahlen.

Geklagt hatte ein Anleger, der aufgrund der Beratung durch die Stadtsparkasse Hannover in den Jahren 2006 bis 2008 eine Beteiligung an den Schiffsfonds MS Santa B-Schiffe und HCI Shipping Select 27 und an dem Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Leben plus VI gezeichnet hatte. Der Mandant der Kanzlei machte nun geltend, von der Sparkasse Hannover fehlerhaft beraten worden zu sein, da er nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen. Darüber hinaus sei er nicht auf die hohen  Eigenkapitalbeschaffungskosten und die Rückvergütungen hingewiesen worden. Die Rechtsanwälte reichten daraufhin Klage beim Landgericht Hannover ein. Die Sparkasse reagierte hierauf, indem sie gegenüber ihrem eigenen Kunden  den Vorwurf des versuchten Prozessbetruges erhob - dies, obwohl die Sparkasse Hannover bereits außergerichtlich einen Vergleich angeboten hatte und zugleich eingestand, nicht über die Höhe der Rückvergütungen aufgeklärt zu haben.

,,Offenbar wollte die Gegenseite unseren Mandanten mit dieser Prozesstaktik unter Druck setzen" so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., der das Verfahren führte. ,,Im Kern blieb dies aber erfolglos. Wir wiesen darauf hin, dass der Vorwurf der Stadtsparkasse angesichts des Eingeständnisses der Pflichtverletzung keinesfalls haltbar und das Gericht daher verpflichtet war, das Verfahren der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Kenntnis zu bringen. Um diese rechtlichen Weiterungen zu verhindern, blieb letztlich für die Beklagte nach unserer Einschätzung nur die Möglichkeit, einen Vergleich anzubieten."

Hinzu kam, dass sich das Landgericht Hannover hinsichtlich der Pflichtverletzung ´Nichtaufklärung über Rückvergütungen" der Rechtsansicht von CLLB Rechtsanwälte anschloss. ,,Im Ergebnis einigte man sich dann auf einen 52/48 % - Vergleich zu Gunsten unseres Mandanten. Dieser Vergleich kann zwar noch widerrufen werden, wir gehen allerdings nicht davon aus, dass dies im Interesse der Stadtsparkasse Hannover sein dürfte."

Die Rechtsansicht des Landgerichts Hannover bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung. ,,Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu.", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., ,,Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen."

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte kann auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften - beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen - konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind Urteile des Landgerichts Itzehoe, des Landgerichts Lüneburg, des Landgerichts Duisburg und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

Fazit des BSZ e.V.
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
  • Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds"  anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu           
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber


Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. 07.  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllbchlub

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