Liquidation und gleichzeitiges Vorgehen gegen Berater möglich. Anleger des Fonds Garantie Hebel Plan ´08 werden momentan verunsichert, weil sie zur schriftlichen Abstimmung über die Liquidation der Gesellschaft aufgefordert wurden.
Angesichts der grundlegenden Bedeutung, welche eine Beendigung der Gesellschaft hat, ist das schriftliche Abstimmungsverfahren nach Ansicht der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte nicht angemessen.
Aus diesem Grund raten die Rechtsanwälte dazu, dem Abstimmungsverfahren zu widersprechen und auf der Durchführung einer ordentlichen bzw. außerordentlichen Gesellschafterversammlung zu bestehen. Gleichzeitig und unabhängig von der Abwicklung des Fonds sollten die Anleger auch darüber nachdenken, ob sie auch dann in den Fonds investiert hätten, wenn sie von der Möglichkeit des tatsächlichen, aktuellen Verlaufs gewusst hätten. Sofern das nicht der Fall ist, könnten Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung in Betracht kommen. Diese Ansprüche können gleichzeitig und unabhängig von der Liquidation geltend gemacht werden und zu einer erheblichen oder vollständigen Schadenskompensation führen.
Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei bereits mitteilte, hat beispielsweise das Landgericht Leipzig bereits Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken der Garantiehebelplan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG zugesprochen. In dem vom Gericht entschiedenen Fall hatte ein Mitarbeiter der Vertriebsgesellschaft den Garantiehebelplan Fonds für die Altersvorsorge empfohlen. Da es sich beim Garantiehebelplan Fonds jedoch um eine unternehmerische Beteiligung handelte, durfte dieser nach der Rechtsprechung des BGH hierfür nicht empfohlen werden. Das Landgericht Leipzig verurteilte daher zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe der bereits erfolgten Anlage und zur Freistellung des Anlegers von der Verpflichtung, weiter Raten zahlen zu müssen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher allen Anlegern, überprüfen zu lassen, ob sie im Vorfeld der Beteiligung am Garantiehebelplan Fonds ordnungsgemäß über die damit verbundenen Risiken informiert wurden.
Fazit des BSZ e.V.
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen.
- Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können sich betroffene Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Garantiehebelplan Fonds" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. Juli 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllbcoc
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