Mittwoch, Juli 09, 2014

Mittelstandsanleihen halten nicht die Gewinnerwartungen - Prospekthaftungsklagen folgen!

Mittelstandsanleihen halten nicht die Gewinnerwartungen der Anleger - Prospekthaftungsklagen folgen, weil Fehler zu Schadenersatz führen! Den Ausfällen von Mittelstandsanleihen folgt nun eine Welle von Prospekt-Haftungsfällen.


Zwar unterscheiden sich Pleiten der verschiedenen Anleihen stark voneinander. Doch sie alle sind eine Warnung für Vorstande und Geschäftsführer  - aus ureigenem persönlichem Interesse. Einige Fälle sind schon bei den Gerichten eingereicht  Weitere Klagen in Sachen Prospekthaftung sind in Vorbereitung.

Der Brühwürfelhersteller Zamek ist auf dem Radar von Anlegerschutzanwälten. Erst Ende Februar hatte das Düsseldorfer Unternehmen, das Mittelstands-Anleihen in Höhe von 45 Millionen Euro herausgegeben hatte, Insolvenz angemeldet.

Anlegerschutzanwälte werden demnächst Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen geltend machen.

Fest steht jedoch: Gegen eine ganze Reihe von Geschäftsleitern oder Aufsichtsräte mittlerweile insolventer Emittenten von Mittelstandsanleihen ist bereits Klage erhoben worden, oder diese ist in der Vorbereitung. ,,Oftmals sind die Darstellungen der Emittenten über das Unternehmen im Anleiheprospekt zu Positiv und durch die rosarote Brille.

CFOs gehen ein erhebliches persönliches Risiko, wenn sie es mit der Wahrheit im Anleiheprospekt nicht allzu genau nehmen. In der Regel wüssten das auch die Unternehmen, doch sie würden schlicht darauf hoffen, dass es nicht herauskomme. Die Anleger sind durch die hohen Zinsen geblendet und werden erst wach, wenn die Zinsen nicht mehr gezahlt werden.  Der Spielraum für Auslegungen ist groß. Der Prospekthaftung unterliegen laut Bundesgerichtshof diejenigen, die den Prospekt ,,erlassen" haben oder von denen er ,,ausgeht". Erlassen hat dabei den Prospekt, wer für ihn nach außen erkennbar die Verantwortung übernommen hat.

Doch auch die Personen, die hinter dem Prospekt stehen, würden gemäß der Auslegung des BGH der Prospekthaftung unterworfen (Hintermänner-Haftung).

Weit gefasst sind die Aussagen und Festlegungen des Bundesgerichtshofs zu den Prospektfehlern. Ein Prospekt ist dann nach BGH fehlerhaft, wenn für die Beurteilung der Anleihen wesentliche Angaben nicht richtig oder nicht vollständig sind. Darüber hinaus muss der Prospekt für den potentiellen Anleihezeichner verständlich sein. Angriffspunkte für mögliche Prospektfehler gibt es viele. Sie reichen von der zu positiven Darstellung von Kennzahlen über werbliche Produkt -Flyer bis hin zur Verschleierung von Geldflüssen.

Fazit des BSZ e.V.
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
  • Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Mittelstandsanleihen"  anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu           

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens



Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. 07.  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khsteff

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