Montag, März 24, 2014

Insolvenzverfahren Pecus - was ist zu tun?

Für die Kunden der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist nun Gewissheit, das Insolvenzverfahren ist eröffnet.  Als Insolvenzverwalter wurde vom Amtsgericht Charlottenburg der Rechtsanwalt Christian Otto bestellt. Viele Fragen und Unsicherheiten bleiben nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die geschädigten Anleger.


Das Berliner Amtsgericht Charlottenburg  hat unter dem Az. 36 p IN 2617/13 die Mitteilung gemacht, dass das Insolvenzverfahren am 06.03.2014 über das Vermögen der Pecus Vermögensverwaltungsgesell-schaft mbH, Kurfürstendamm 69, 10707 Berlin, eröffnet wurde.

Für die Kunden der Pecus ist zu befürchten, dass auch eine gute Quote im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht mehr erreicht werden kann. Schließlich wurde gegenüber dem AG Charlottenburg durch den Insolvenzverwalter auch die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Masseunzulänglichkeit ist ein juristischer Fachbegriff, der mit nichts zu holen übersetzt werden kann.

Wie müssen sich Kunden der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH verhalten?

In der kommenden Woche wird ein Schreiben des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Otto an die betroffenen Pecus-Anleger herausgehen, in welchem diese dazu aufgefordert werden, ihre Insolvenzforderung bis zum 05.06.2014 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Anleger sollten auf einem Formvordruck die Anmeldung zur Insolvenztabelle ihrer Forderungen vornehmen. Selbst wenn die Aussichten, hier noch ein wenig Geld zu erhalten, äußerst gering sind, wurde diese Maßnahme seitens des Insolvenzverwalters empfohlen.

Nun müssen sich die geschädigten Anleger an diejenigen halten, die als verantwortlich handelnde Personen als Anspruchsgegner in Betracht kommen. Hier sollten Anleger insbesondere gegen den früheren Geschäftsführer, Herrn Werner Ehrentraut, sowie den derzeitigen Geschäftsführer, Herrn Josef Buchsbaum, vorgehen. Aber auch die Beratungsgesellschaften sind hier als Anspruchsgegner in Betracht zu ziehen! Die Berater haben oft umfassende Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, die eintreten könnten.

PECUS Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Kurfürstendamm 69, 10707 Berlin. ...

Geschäftsführer:; 1. Buchsbaum, Josef Werner, *22.10.1946, Wien/Österreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen;

Ehemaliger Geschäftsführer:; 2. Ehrentraut, Klaus Werner, *05.11.1960, Bad Tölz Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

Gesellschaftsvertrag vom: 01.08.1996 zuletzt geändert durch Beschluss vom 15.07.2009 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.04.2010 ist der Sitz der Gesellschaft von Bad Tölz (Amtsgericht München, HRB 113970) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 26.08.1996.

Eine persönliche Haftung der Geschäftsführer und von Hintermännern für Gesellschaft ist möglich, insbesondere bei Insolvenzstraftaten oder anderen Betrugsstraftaten. Diese führen zu einer sogenannten ,,Durchgriffshaftung". Fazit für betroffene Anleger der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH:

Nur weil das Insolvenzverfahren über das Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft eröffnet wurde, sollten die Kunden nicht durch Untätigkeit ihre Chancen vertun. Es gibt noch weitere Anspruchsgegner, die für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden können. Hier besteht allerdings Handlungsbedarf, denn seitens der Gesellschaft ist keine freiwillige Zahlung mehr zu erwarten.

  • Fachanwälte für Bank-und Kapitalanlagerecht kennen sich mit diesen Fällen aus. Dabei haben Anwälte den Vorteil, die die Berliner Gerichte kennen. Denn es gilt: Ein guter Rechtsanwalt kennt das Recht, ein hervorragender Rechtsanwalt das Recht und das Gericht!  Für Verkäufer von Lebensversicherungen an die Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  ,,Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft"   beizutreten um ihre Ansprüche von einer Berliner BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei   fachanwaltlich prüfen zu lassen.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Claudia Dreßler.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. März  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Samstag, März 22, 2014

Getgoods: BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei geht gegen Verantwortliche vor!

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte machen Schadensersatzansprüche geltend! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an.


In dem inzwischen eröffneten Insolvenzverfahren über die Getgoods AG fand der Termin zur Gläubigerversammlung für die Inhaber der Schuldverschreibung am 27.02.2014 ab 9.00 Uhr im Amtsgericht Frankfurt/Oder, Müllroser Chaussee 55 in 15236 Frankfurt/Oder statt.

Mit überwältigender Mehrheit der abgegebenen Stimmen wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner  zum „gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger“ gewählt. Anleihe- Anleger müssen/können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle somit nicht mehr selber anmelden, sondern diese werden von dem gemeinsamen Vertreter Herrn Dr. Liebscher im Rahmen einer globalen Forderungsmeldung zur Insolvenztabelle automatisch angemeldet. Die Forderungsanmeldung ist eine Regelaufgabe des gemeinsamen Vertreters und erfolgt für die einzelnen Anleiheinhaber kostenfrei, da der Aufwand des gemeinsamen Vertreters durch die Insolvenzmasse vergütet wird. Für die Forderungsanmeldung ist also eine Anmeldung zur BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „getgoods“ nicht erforderlich, worauf ausdrücklich hingewiesen werden soll.

Während es in diesem Termin zur Gläubigerversammlung vorrangig um die Wahl des sog. „Gemeinsamen Vertreters“ ging, soll es voraussichtlich am 29. April 2014 noch eine weitere Gläubigerversammlung geben, auf der vor allem allgemeine Dinge betreffend getgoods besprochen werden sollen. BSZ e.V.-Mitglieder werden auch auf dieser weiteren Gläubigerversammlung, die  Ende April statt finden wird, im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft vertreten.

Wie sich inzwischen jedoch zeigt, wird für Geschädigte eine Schadenskompensation alleine über das Insolvenzverfahren nicht möglich sein, es ist nach gegenwärtigem Stand davon auszugehen, dass die Insolvenzquote lediglich gering ausfallen wird, d.h., eventuell zwischen 0 – 10 %.

Aus diesem Grunde ist BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth auch inzwischen dazu übergegangen, Prospekthaftungsansprüche für die Anleger gegen den ehemaligen Vorstand geltend zu machen, inzwischen haben sich Anhaltspunkte für Prospekthaftungsansprüche ergeben, so werden die Anleger im Verkaufsprospekt nach Ansicht von Dr. Späth nicht über alle wesentlichen relevanten Punkte informiert. Insbesondere die Verflechtung zwischen der Getgoods AG und deren Tochtergesellschaften wird nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth nicht ausreichend dargelegt.

Aufgrund dieser Ansatzpunkte wird der ehemalige Vorstand der getgoods AG zur Zeit von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth bereits in den nächsten Tagen außergerichtlich zum Schadensersatz aufgefordert werden. Ob noch weitere Verantwortliche von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten haftbar gemacht werden sollen, wird sich zeigen. Tätig werden sollten bisher vor allem rechtsschutzversicherte Anleger, da noch nicht vollständig klar ist, ob eine Vollstreckung gesichert ist. So sollen zwar sog. D & O-Versicherungen bestehen, bei denen aber noch nicht sicher ist, ob sie eingreifen würden.

Auch haben sich inzwischen, wie sich heraus stellt, durchaus Anhaltspunkte für ein deliktisches Handeln der Verantwortlichen ergeben:

Wie z.B. der Insolvenzverwalter Brockdorff in der Online-Ausgabe des Magazins Wirtschaftswoche vom 08.03.2014 mitteilte, soll ein Betrag in Höhe von rund 13 Mio. €, der noch im Oktober 2013 bei Anlegern eingeworben wurde, kurz vor dem Insolvenzantrag von den Konten abgeflossen sein, es steht somit zu befürchten, dass dieser Betrag zweckwidrig verwendet worden sein könnte.

Auch einige weitere Punkte könnten für deliktisches Handeln sprechen, hierzu wird demnächst noch weiter vom BSZ e.V. berichtet werden.

Pressemeldungen von vor einiger Zeit zufolge (z.B. Berliner Morgenpost vom 19.11.2013) steht auch der Verdacht im Raum, dass bei getgoods 192.000 Mobiltelefone verkauft worden sein sollen, die der Firma gar nicht gehörten, sondern bei getgoods nur gelagert worden sein sollen. Mit diesem Verkauf fremder Ware soll getgoods seinen eigenen Umsatz aufgewertet haben und dadurch entsprechend falsche Quartalszahlen geliefert haben.
Hierzu wurde in den letzten Monaten von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder das Firmengelände von getgoods sowie die Privatwohnungen des Geschäftsleiters der getgoods AG und deren Vertriebstochter durchsucht. Ob die Vorwürfe zutreffend sind, bleibt abzuwarten, bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Die BSZ e.V-Vertrauensanwälte werden aber bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder auf jeden Fall Akteneinsicht beantragen.

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner eine sehr erfahrene Kanzlei im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit gewinnen, hier wurden seit Jahren mehrere tausend Fälle bearbeitet, z.B:

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten).
First Real Estate GmbH: von Dr. Späth & Partner wurden als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr 2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten
DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert Geschädigte wurden seit 2006 vertreten
GlobalSwissCapital AG: ( gerichtliche Erfolge gegen die Vermittler der Anlage)
Solen AG: Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt
SIC Processing: ca. 30 Klagen gegen Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden eingereicht
DEIKON-Hypothekenanleihen: Diverse Klagen und Berufungen laufen

Insgesamt wurden von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei mehrere 1000 geschädigte Anleger speziell von Mittelstandsanleihen, also wie bei Getgoods.de, vertreten.

Auch die räumliche Nähe der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner zwischen Berlin und Frankfurt/Oder ist sehr hilfreich für die Interessenbündelung. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Dr. Marc Liebscher haben darüber hinaus auch in Frankfurt an der Oder ihr Rechtsreferendariat absolviert und sind daher auch mit den Besonderheit der Justiz in Frankfurt an der Oder (d.h. Staatsanwaltschaft und Gerichte) bestens vertraut.

  • Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Getgoods" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 22.03.2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Freitag, März 21, 2014

Könnten Sie zum Opfer einer zweifelhaften Kapitalanlage werden?

Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass Anleger wieder viel Geld mit zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Der Leser solcher Mitteilungen glaubt natürlich, dass ihm so etwas bestimmt nicht passieren kann. Die "Dummen", das sind immer die anderen.


Besser wäre natürlich sich zu fragen. "Wie kann so etwas überhaupt passieren?" "Wie konnten so viele Anleger so lange getäuscht werden?" "Könnte mir so etwas auch passieren?"

Im Geschäftsfeld Anlageberatung schmücken sich die Damen und Herren gerne mit beeindruckenden Berufsbezeichnungen. Viele dieser "Anlageberater" sind aber einfach nur Verkäufer, deren Fortbildungskurse oft nur der Verkaufstaktik dienen. Ethische Aspekte, wie etwa, nur zum Wohle des Anlegers zu beraten, sind da eher hinderlich.

Anleger sollten den Berater aber schon fragen, was ihn denn für sein tun qualifiziert und wie lange er denn schon in der Anlageberatung tätig ist. Und, ob er eine Versicherung hat welche bei einer eventuellen Falschberatung den angerichteten Schaden ausgleicht? Bis zu welcher Höhe gilt diese Versicherung?

Bei Anlegern sollten alle Alarmglocken läuten, wenn traumhafte Anlagerenditen versprochen werden, aber nicht plausibel erklärt werden kann, wie diese erzielt werden können. Worthülsen, Anlagechinesisch und Beraterlyrik sollten den Anleger zur Beendigung des Beratungsgesprächs veranlassen. Denn wer das "Renditewunder" nicht nachvollziehbar erklären kann, hat möglicherweise etwas zu verbergen und der Anleger kann über kurz oder lang zum Anlageopfer werden.

Der BSZ e.V. beobachtet, dass in den letzten Jahren eine wachsende Zahl älterer Menschen von Finanzberatern in zweifelhafte und für diese Altergruppe vollkommen ungeeignete Anlagen gedrängt werden und wurden. Selbst die Hausbanken beteiligen sich teilweise an diesen üblen Machenschaften. Millionen Senioren sind in der Gefahr schamlos  ausgenutzt zu werden. Gerade Senioren sollten bei jeder Anlage bedenken, dass sie in persönlichen oder medizinischen Notfällen ungehindert ohne Verluste in Kauf nehmen zu müssen über ihr Geld verfügen können! Manche Berater die schnell zum Abschluss kommen wollen bauen gerade Senioren gegenüber massiven Zeitdruck auf. Da fallen dann Sätze wie zum Beispiel: "Handel Sie jetzt, das Angebot gilt nur kurze Zeit!" oder "Diese Konditionen kommen so schnell nicht wieder!"  Davon sollten sich Anleger nicht beeindrucken lassen - Zeit lassen und sorgfältig darüber nachdenken, dass ist richtig! Senioren fühlen sich dem Berater gegenüber oft verpflichtet. Er hat sich ja so viel Zeit für das Beratungsgespräch genommen auch Kaffee und andere Getränke wurden angeboten, da kann man jetzt schlecht "nein" sagen. Viele ältere Anleger unterschreiben Anlageverträge allein auf Vertrauen. Das wissen natürlich auch die Banken und ihre Berater und nutzen es schamlos aus.

Geschädigte Anleger verzichten oft darauf sich gegen Anlageverluste zu wehren. Entweder es ist ihnen peinlich, dass sie auf eine windige Anlage hereingefallen sind oder sie sind dem unsäglichen Spruch der Anlagelobby "werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher" aufgesessen. Solches Verhalten trägt aber dazu bei, dass die Initiatoren solcher Anlagen  weiterhin vielen Menschen das Geld aus der Tasche ziehen können.

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

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Es gibt jedoch auch Fälle, die sich Interessengemeinschaften nicht eignen, zum Einen, weil es sich um einen sehr speziellen Sonderfall handelt, zum Anderen aber auch, weil gerade wohlhabende Privatanleger eine hochqualifizierte individuelle Betreuung ihrer Angelegenheit wünschen. Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ jetzt einen neuen Premium- Bereich eingerichtet, der in erste Linie Kapitalanleger anspricht, die Gelder in Höhe von mehr als 100.000,00 EUR investiert haben. Nicht selten handelt es sich dabei um Anleger, die auch oft mehr als eine Beteiligung gezeichnet haben und bei denen es auch nicht selten um Millionenbeträge geht, die investiert wurden. Die Bearbeitung solcher häufig auch sehr komplexer Fälle ist aus unserer Sicht von einem ,,Allgemeinanwalt" nicht zu leisten.
  • Um eine kostenlose Erstberatung zu vereinbaren um die aktuelle Lage ausführlich zu besprechen, steht auf der Internetseite www.rechts-asse.de  ein Kontaktformular zur Verfügung.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. März  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Donnerstag, März 20, 2014

LG Dortmund verurteilt Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente

Das Landgericht Dortmund hat mit Datum vom 6. Februar 2014 eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente verurteilt (Az. 2 O 249/13).


Ausgangslage des Verfahrens war die Klage einer Arzthelferin, die bei der Versicherungsgesellschaft eine  Berufsunfähigkeitsversicherung auf Basis einer Risikolebensversicherung abgeschlossen hatte. Mitte Januar 2012 wurde die Klägerin aufgrund eines psychischen Erschöpfungssyndroms krankgeschrieben, Mitte Juli 2012 beantragte sie deswegen Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Die Versicherungsgesellschaft gewährte zwar unter Vorbehalt die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente, lehnte aber schließlich den Antrag der Versicherungsnehmerin ab. Hiergegen reichte die Versicherungsnehmerin Klage ein und begründete ihren Anspruch damit, mehr als sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben gewesen zu sein, was automatisch der Berufsunfähigkeit gleichkomme. Hiergegen wandte die Versicherungsgesellschaft ein, dass die Klägerin ja unstreitig nun wieder berufstätig sei, sodass auch in der Vergangenheit von Berufsunfähigkeit keine Rede sein konnte.

Das Landgericht Dortmund hat dieser Argumentation der Versicherungsgesellschaft nun Einhalt geboten. Aufgrund eines sozialmedizinischen Gutachtens des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und des ärztlichen Berichts des Hausarztes der Klägerin stehe fest, dass diese für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten arbeitsunfähig war. Entgegengesetzte Arztberichte habe die Berufsunfähigkeitsversicherung weder vorgetragen noch vorgelegt. Der klägerische Vortrag  reiche daher aus, um die sogenannte auf einer sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit beruhende fiktive Berufsunfähigkeit § 2 der vereinbarten BUZ 92 zu bejahen.

Das Urteil bestätigt nach Ansicht von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Luber die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Rechtsprechung. ,,Denn es bleibt zwar dabei, dass Versicherungsnehmer nicht bei jeder Krankheit sofort erwerbsunfähig werden. Sofern der Versicherungsnehmer allerdings mindestens sechs Monate krankgeschrieben und somit berufsunfähig ist, kann sich hieraus bereits die Voraussetzung für die Berufsunfähigkeit ergeben", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..

Darüber hinaus zeigt das Urteil, dass ein Vorgehen gegen die ablehnende Entscheidung der Versicherungsgesellschaft regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: ,,Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist."

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.  Die betroffene BSZ e.V. Vertrauenskanzlei ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Sie vertritt in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.  Ihr Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. die Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen dieser Anwälte. Die geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.

Anerkennung haben insbesondere die Erfolge dieser BSZ e.V. Vertrauenskanzlei bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren  arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für die Mandanten bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand, dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen Versicherungen/Berufsunfähigkeitsversicherung  durch Fachanwälte, hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft Versicherungen  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
                    

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. 03. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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Mittwoch, März 19, 2014

Neu bei dem BSZ e.V.: der Premium-Bereich für Kapitalanleger die mehr als 100 000.- Euro investiert haben.

Der BSZ ist seit vielen Jahren eine der ersten Adressen für Kapitalanleger, die auf der Suche nach dem richtigen Rechtsanwalt für ihr Problem sind. Vielfach konnten die BSZ- Anwälte den Anlegern im Rahmen von Interessengemeinschaften helfen, durch Bündelung von Interessen und der Recherche der Hintergründe deren Ausgangsposition gegenüber meist übermächtige Gegner wie Banken und Versicherungen zu stärken und diesen in ihrem Kampf zum Erfolg verhelfen.


Es gibt jedoch auch Fälle, die sich für solche Interessengemeinschaften nicht eignen, zum Einem, weil es sich um einen sehr speziellen Sonderfall handelt, zum Anderen aber auch, weil gerade wohlhabende Privatanleger eine hochqualifizierte individuelle Betreuung ihrer Angelegenheit wünschen.

Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ jetzt einen neuen Premium- Bereich eingerichtet, der in erste Linie Kapitalanleger anspricht, die Gelder in Höhe von mehr als 100.000,00 EUR investiert haben. Nicht selten handelt es sich dabei um Anleger, die auch oft mehr als eine Beteiligung gezeichnet haben und bei denen es auch nicht selten um Millionenbeträge geht, die investiert wurden.

Die Bearbeitung solcher häufig auch sehr komplexer Fälle ist aus unserer Sicht von einem "Allgemeinanwalt" nicht zu leisten. Viele Anwälte behaupten, zwar dass sie betroffenen Anlegern helfen können. Allerdings sind diese Fälle meist unglaublich komplex und erfordern intensive Spezialisierung und Branchenwissen. Viele Anwälte sind einfach nicht dafür gerüstet um einem  Anleger bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen, seinen Anspruch erfolgreich durchzusetzen.

Für die betroffenen Anleger ist die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt äußerst schwierig, sie wird nach Einschätzung des BSZ auch immer schwieriger. Das liegt daran, dass natürlich jeder Rechtsanwalt von sich behaupten wird, dass er besonders qualifiziert und kompetent ist. Ob das tatsächlich der Fall ist, kann der Laie in der Regel nicht beurteilen.

Der BSZ hat unter einer Vielzahl qualifizierter Anwälte spezielle für den  Premium-Bereich  einige wenige hochqualifizierte Anwaltskanzleien nominiert, welche die Premium Mandanten betreuen werden. Dabei werden bei persönlichen Beratungsgesprächen, die bei diesen Angelegenheit zeitlich angemessenen vereinbart werden, auch ausdrücklich mögliche "Haus- und Hofanwälte" mit eingeladen werden, die ohnehin nicht selten von sich aus in solchen Angelegenheiten die Beauftragung eines Spezialisten empfehlen.

Manche Anlegerkanzlei wirbt mit der Vielzahl der Mandanten die sie in einem bestimmten Schadensfall schon eingesammelt hat. Wie sollen aber 1000, 5000 oder mehr Mandanten vernünftig beraten werden? Die BSZ Fachanwälte im Premium Angebot investieren sehr viel Zeit für jeden einzelnen Anleger der durch Betrug , Täuschung , Verletzung der Treuepflicht , falsche Darstellung , Schlechtberatung, unerlaubte Handlungen usw. mit seinen Investitionen geschädigt  worden ist.

Es geht im Premium- Bereich des BSZ nicht darum, eine vermeintlich qualifizierte Anwaltskanzlei zu vermitteln, die damit angepriesen wird, dass sie besonders günstig arbeitet. Es sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ, als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen. Dennoch beraten diese Kanzleien bei allen Mandanten kosteneffizient.

Kapitalanleger die ernsthaft rechtlichen Rat benötigen, nutzen das BSZ e.V. Premium Angebot. Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine kostenlose Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
  • Um eine kostenlose Erstberatung zu vereinbaren um die aktuelle Lage ausführlich zu besprechen, steht auf der Internetseite www.rechts-asse.de ein Kontaktformular zur Verfügung.

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Zamek-Insolvenz! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Zamek stellt Insolvenzantrag: BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben! Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, meldete der Brühwürfel-Hersteller Zamek aus Düsseldorf vor kurzem Insolvenz an.


In Sorge um ihr Geld sind daher neben anderen Gläubigern auch zahlreiche Anleger, denn Zamek hatte in den Jahren 2012 und 21013 für ca. 45 Mio. EUR Anleihen ausgegeben.  BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth empfiehlt ,,auf jeden Fall, die Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren zu bündeln." Dieses soll Medienberichten zufolge wohl in Eigenverwaltung durchgeführt werden.

Anleger sollten auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen, insbesondere Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne sollten überprüft werden, da ein Verkaufsprospekt richtig und vollständig sein muss, d.h., den Anleger über alle wichtigen Umstände des Unternehmens informieren muss. ,,Wir werden demnächst Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen prüfen und haben bereits erste Ansatzpunkte für eine mögliche Prospekthaftung ausfindig machen können.," so Dr. Späth.

Allerdings sollten Anleger beachten, dass Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne schnell verjähren, nämlich 3 Jahre ab der ersten Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und 1 Jahr kenntnisabhängig.

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin eine der erfahrensten Kanzleien für die Zusammenarbeit für die IG Zamek gewinnen, diese hat bereits seit Jahren in zahlreichen Fälle von Anleihepleiten mehrere tausend Anleger betreut, z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, DEIKON-Hypothenanleihen, Solar Millenium AG, getgoods AG, Solen AG u.a..

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Dienstag, März 18, 2014

Brauchen wir wirklich einen Finanz TÜV?

Wie "Das Parlament" unter dem Titel "Graue Märkte und weiße Haie in seiner Ausgabe 12 vom 17.03. 2014 berichtete, fand am Donnerstag auf Antrag(18/769),  der Fraktion Die Linke im Bundestag eine Debatte über die wirksamste Bekämpfungsmethode des Grauen Kapitalmarkts statt.  Anlass war demnach das Debakel um Prokon wo 75.000 Anleger,  1,4 Milliarden Euro zu verlieren drohen.


Jährlich verlören Anleger hierzulande zwischen 50 und 98 Milliarden Euro "durch falsche, zumeist provisionsgetriebene, nicht verbraucherorientierte Beratung und den Verkauf unseriöser und hochriskanter Finanzinstrumente". Die Forderung nach einem Finanz-TÜV soll bei den übrigen Fraktionen nicht auf Gegenliebe gestoßen sein. 

Für den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hat diese  Debatte bei der die Grundidee scheinbar Regulierung des "Grauen Kapitalmarkts" ist, keinen hohen Stellenwert. Es gibt eine ganze Reihe Themen die viel wichtiger sind. Dazu gehören an erster Stelle mehr Informationen für die Verbraucher und besserer rechtlicher Schutz bei betrügerischen Finanzangeboten.  

Es nutzt wenig wenn durch solche politische Debatten Feindbilder geschaffen werden, auf die man mit dem Finger zeigen kann. Hier also der Graue Kapitalmarkt. Das führ nur zu einer weiteren Verunsicherung der Anleger. Die grundlegenden Strukturen des Anlagemarkts in Deutschland, dazu gehört  in erster Linie auch die Vorsorge für den Ruhestand sind gesund!

Statt den grundsätzlich funktionierenden Kapitalanlagemarkt mit einem Finanz-TÜV  Stempel zu versehen, sollte man die auf diesem Gebiet schon tätigen Schutzorganisationen stärker unterstützen. Diese Organisationen, dazu gehört auch der BSZ e.V. sind die  Wachhunde welche Investoren vor Kapitalverlust schützten,   vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnen, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich machen.

Der BSZ®  e.V. schützt Kapitalanleger vor fraglichen oder betrügerischen Investitionen  und beobachtet  Kapitalanlageangebote der Finanzunternehmen, Banken, Vermittler und Immobilienfirmen. Denn das finanzielle Wohlergehen und die Sicherheit aller Investoren am Kapitalanlagemarkt liegt alleine auf den Schultern der Wachhunde im Anlegerschutz und privater Investoren, die sich die Zeit nehmen, um über Fälle von Anlagebetrug und dubioser Anlagemodelle zu berichten und unlautere Praktiken öffentlich machen bevor andere Anleger ihr Geld verlieren.

Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.
  •  Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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Bildquelle: © Gabi Eder / pixelio.de


Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. März  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Montag, März 17, 2014

Glauben Sie, dass Sie als geschädigter Kapitalanleger vor Gericht zu Ihrem Recht kommen?

Diese Frage stellt der BSZ e.V. auf der Internetseite www.rechtsboerse.de seinen Besuchern. Bisher wurden 93 Stimmen abgegeben. Mit Ja, haben 19, mit Nein 64 und mit keine Ahnung 10 Teilnehmer abgestimmt. 68,48 %  der Teilnehmer sind also der Meinung, dass Sie vor Gericht nicht erfolgreich klagen werden.


Bei dem BSZ e.V. ist man über dieses Ergebnis keineswegs überrascht.  Die breit gestreute und immer wiederholte Botschaft des Finanzmarktes und der Banken an die Anleger lautet:  Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher und geben Sie nicht unnötig Geld für Anwälte und Gerichtskosten aus.  Geschädigte Anleger die von scheinbar seriöser Seite immer wieder die gleiche Aussage hören, glauben schließlich selbst daran.  Menschen lassen sich besonders dann von einer Meinung überzeugen, wenn sie diese mehrmals hören. Dabei ist es egal, ob mehrere Personen diese Auffassung teilen oder ob immer wieder die gleiche Person die Meinung äußert. Demnach erhöht das Wiederholen einer Meinung die eigene Glaubwürdigkeit und die Zuhörer bewerten den Standpunkt als allgemein bekannt, auch wenn dieser es in Wirklichkeit nicht ist.

Mit dieser miesen Masche sorgen  Banken, Finanzvertriebe und Initiatoren von Kapitalanlagen dafür, dass sich  bei den Anlegern die  Klage-Unlust verfestigt.  Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen! So haben zum Beispiel hunderttausende Anleger insgesamt über 30 Milliarden Euro in den Bau von Containerschiffen gesteckt.  Aber die Anleger, denen teilweise sechsstellige Verluste drohen, wehren sich viel zu selten gegen die Banken oder freien Berater, die Ihnen diese Schiffsfonds "angedreht" haben!  Von den Anlegern werden in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.

Anleger sollten sich also vor solch durchschaubaren Ablenkungsmanöver und Methoden der Desinformation hüten. Anleger und Presse sollten auf derart billige Manöver nicht hereinfallen. Anleger haben nun einmal das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen und von der Geschäftsführung transparente Informationen zu erlangen. Deshalb lautet die BSZ e.V. Botschaft: Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!

Die schlechte Prognose ein Gerichtsverfahren zu gewinnen liegt auch zum einen daran, dass manche Anleger nicht durchsetzungsfähige Ansprüche vor Gericht bringen, zum anderen an dem manchmal nicht passenden Verhältnis Mandant Anwalt. 

Unterschiedliche Menschen haben unterschiedliche Erwartungen an Stil und die Persönlichkeit eines Anwalts. Wichtige Punkte sind immer: Erfahrung, persönliche Beziehung und Zugänglichkeit, Kommunikation und Schnelligkeit. Nichts ist schlimmer für einen Mandanten, als sein Mandat in die Hände eines Anwalts zu geben  und dann Wochen oder sogar Monate darauf zu warten dass etwas passiert. Jeder Mandant hat das Recht auf einen Anwalt, der hart für ihn arbeitet, mit ihm zusammen arbeitet und ihn über alle Schritte ausführlich informiert.

Der Mandant führt das Mandat. Der Rechtsanwalt, in anderen Ländern auch als Advokat bezeichnet, ist der zur Hilfe Hinzugerufene (advocare = lat. hinzurufen). Im übertragenen Sinn wird auch ein Fürsprecher einer Sache damit bezeichnet. Anleger vergessen oft zu definieren welches Ziel Sie mit Hilfe des Rechtsanwalts erreichen wollen. Von dieser Vorgabe hängt aber ganz entscheidend die Qualität der rechtlichen Beratung ab.

Anleger die durch Anlagebetrug oder Falschberatung durch Anlageberater oder Banken geschädigt wurden, müssen rechtzeitig  die richtigen Schritte ergreifen  um nicht zum Opfer zu werden und bei Gericht ihre berechtigten Ansprüche nicht durchsetzen können. Bei Kapitalanlageverlusten ist es wichtig, sofort zu handeln. Je schneller die Anleger Tatsachen und Umstände ihres Falles von einem Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht  bewerten lassen, desto schneller können die Fachanwälte die Arbeit zur Durchsetzung eventueller  finanzieller Ansprüche starten.

Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,  kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.
  • Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  
e-Mail: info@bsz-ev.de                 

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. März  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Samstag, März 15, 2014

Wer ist der beste Anwalt für geschädigte Kapitalanleger? BSZ e.V. verstärkt sein Anwaltsnetzwerk!

Im harten Wettbewerb auf dem Beratungsmarkt versuchen Rechtsanwälte, mit unterschiedlichsten Methoden auf sich aufmerksam zu machen. Für die betroffenen Anleger ist die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt äußerst schwierig, sie wird nach Einschätzung des BSZ® e.V. auch immer schwieriger. Das liegt daran, dass natürlich jeder Rechtsanwalt von sich behaupten wird, dass er besonders qualifiziert und kompetent ist. Ob das tatsächlich der Fall ist, kann der Laie in der Regel nicht beurteilen.


In so manchen Internetforen wird geklagt, dass es keinerlei vernünftige Qualitätsmaßstäbe für die Bewertung von Anwälten gibt.  Es  werden zwar immer mal wieder Listen mit den besten Anwälten veröffentlicht, die zumeist von anderen Kollegen empfohlen werden. Bewertungsportale beruhen meist auf subjektiven Einzelmeinungen und sind damit wenig hilfreich. Für Verbraucher bleibt es schwierig zu beurteilen, ob ein Anwalt seine Sache wirklich gut macht.

Für den BSZ® e.V. gibt es nur ein einziges Kriterium für die beste Bewertung: Ziel des Mandats wurde erreicht!!

Seit dem Jahr 1998 leistet der BSZ e. V. bereits die notwendigen Aufgaben und Dienste im Anlegerschutz und ist für geschädigte Kapitalanleger unseriöser Anlageprodukte des grauen wie auch des geregelten Marktes eine verlässliche Informationsquelle. Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf dem Internetportal des BSZ e. V. (www.fachanwalt-hotline.eu) finden Anleger und Interessierte täglich aktuelle Berichte zu brisanten Geldanlagen geordnet nach entsprechenden Interessensgemeinschaften und Aktionsbündnissen. Der BSZ e. V. greift dabei auf ein Netzwerk aus Finanzspezialisten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht – nicht zuletzt aber auf die Informationen der Anleger selbst – zurück, um allen Interessierten stets objektive, umfassende und stichhaltige Informationen und Ratschläge an die Hand zu geben. Zusätzlich versendet der BSZ e. V. wöchentlich einen Newsletter rund um das Thema Finanzen in fünfstelliger Auflage.

Darüber hinaus vermitteln wir Hilfesuchenden kompetente Rechtsanwälte, die sie bei der Sicherung Ihrer Rechte und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine kostenlose Fallbewertung, um die aktuelle Lage ausführlich zu besprechen. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte

Damit kein Anleger  auf seinem Schaden sitzen bleibt, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen, bietet der BSZ e.V. weiteren Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht die zusammenarbeit als BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt an. Angesprochen sind Rechtsanwälte welche Anlegern im Rahmen von Interessengemeinschaften helfen, durch Bündelung von Interessen und der Recherche der Hintergründe deren Ausgangsposition gegenüber meist übermächtigen Gegnern wie Banken und Versicherungen zu stärken und diesen in ihrem Kampf zum Erfolg verhelfen.
  •                                                                                                                                                                                                                      Wer schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert hat, kann sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.


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Freitag, März 14, 2014

MS Alexander Sibum - Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Wie nun bekannt wurde, wurde über den Schiffsfonds  MS Alexander Sibum GmbH & Co. KG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Am 28. Januar 2014 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Edgar Grönda bestellt.


Überraschend ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Alexander Sibum aber keineswegs. Zahlreiche Schiffsfonds haben in den letzten Monaten und Jahren mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Auch die Anleger des Schiffsfonds MS Alexander Sibum wurden im Dezember 2013 darüber informiert dass die Sanierung des Schiffsfonds gescheitert sei, woraufhin die finanzierende Bank das Darlehen fällig gestellt habe.

Auch, wenn das Insolvenzverfahren für die Anleger zu Verlusten, möglicherweise sogar zu einem Totalverlust, führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. ,,Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.

Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Ferner kann auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anwendung finden. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit allerdings erfahrungsgemäß nur vereinzelt erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte kann dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften - beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von den Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen - konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind Urteile der Landgerichte Itzehoe, Lüneburg und Duisburg, in denen Banken zur Zahlung von Schadensersatz in insgesamt sechsstelliger Höhe an von CLLB Rechtsanwälten vertretene Anlegern verurteilt wurden, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Schiffsfonds aufgeklärt wurden. In einem weiteren Verfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht den Hinweis erteilt, dass die Berufung der Targobank gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe ohne Aussicht auf Erfolg sei. Die Bank hat daraufhin die Berufung zurück genommen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist. ,,Diese Rechtsprechung ist nach unserer Bewertung auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Luber abschließend.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS Alexander Sibum" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. März  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllbluber

Donnerstag, März 13, 2014

Jede Investition hat Vorteile und Nachteile! Alle Investitionen haben ein gewisses Risiko!

Wenn ein Anlageangebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr! Seien Sie vorsichtig bei jeder Investition, die als " risikofrei "  angeboten wird. Alle Investitionen haben ein gewisses Risiko! Anlageberater die etwas anderes behaupten, sollten die rote Karte gezeigt bekommen.


Kapitalanlagen zur Altersvorsorge bieten eine gute Möglichkeit, um eine weitere Einnahmequelle für den Ruhestand zu schaffen. Stellen Sie dabei unbedingt sicher, dass Sie über potenzielle Risiken und über Erträge der einzelnen Anlagen genau informiert sind. Freunde, Verwandte, und Finanzberater bieten Ihnen sicher auch Tipps für eine vorteilhafte Kapitalanlage an. Am besten ist dabei, ausschließlich in Produkte, die Sie selbst auch verstehen, zu investieren.

Viele Anleger glauben, dass Anlageberater und Bankberater im Finanz- und in der Kapitalanlage bestens geschult sind. Viele Berater sind jedoch lediglich als Verkäufer geschult, um Kapitalanlagen  über das Telefon, den Bankschalter oder auch am Wohnzimmertisch  zu verkaufen.  Glauben Sie nicht daran, dass es kein Risiko gäbe. Bei Investitionen gibt es immer ein Risiko. Seriöse Berater bestätigen dies, Betrüger verneinen das. Niemand kann genau vorhersagen, wie sich eine Investition entwickelt.   Prüfen Sie, ob das Produkt sicher ist, ob die Erträge schneller wachsen als die Inflation und welche  Steuern, Gebühren und Provisionen für die Investition gelten.

Jede Investition hat Vor- und Nachteile. Ob Sie Ihr Geld in Aktien, Investmentfonds, Anleihen oder anderen Finanzprodukten anlegen, darüber entscheiden Sie ganz alleine. Wichtig: Streuen Sie Ihre Investments, denn Diversifikation der Anlagen wird dazu beitragen, das Risiko zu reduzieren. Die Mischung aus einer Vielzahl von Investitionen innerhalb eines Anlageportfolios ist eine wichtige  Technik zur Steuerung der Risiken.

Ein Anlageberater der es ehrlich mit Ihnen meint, sollte auch in der Lage sein, umfassend über die Risiken, Verpflichtungen, Einschränkungen und Kosten der Investition zu informieren. Er hat auch kein Problem damit, Ihnen ein Dokument mit allen vorgetragenen wichtigen Punkten zu erstellen, zu unterschreiben und Ihnen auszuhändigen. Allen Beratern, die zögern, die Anlagestrategie zu diskutieren oder das geforderte Dokumente auszustellen, sollte mit Vorsicht begegnet werden.
  • Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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 Bildquelle:©OliverHaja/pixelio.de

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Mittwoch, März 12, 2014

Aufdeckung von zweifelhaften Kapitalanlagen. Der BSZ e.V. als Wachhund am Anlagemarkt!

Sind Sie geschädigt durch Anlagebetrug oder Falschberatung durch Anlageberater oder Banken? Dann ergreifen Sie die richtigen Schritte, um nicht zum Opfer zu werden.


Manche Anleger glauben irrtümlich, die Staatsanwaltschaft wird sich um ihre Verluste kümmern. Diese kann strafrechtliche Schritte gegen Übeltäter einleiten, aber Anlegerverluste kann sie nicht ausgleichen.

Andere schreiben Briefe an die BaFin und beschweren sich über einen Anlageberater oder einen Anlageverlust. Aber auch die BaFin ist kein Ersatz für die Beauftragung eines Anwalts.
http://bit.ly/1fsGcOB

Die Verbände der Geldinstitute haben unabhängige Schlichter bestellt. Die sollen den Kunden unkompliziert und vor allem kostenlos helfen, wenn sie Anlass zu Beschwerden haben. Doch Kunden sind häufig enttäuscht von den Schlichtersprüchen. Laut plusminus sollen Schlichtersprüche überwiegend zugunsten der Geldinstitute ausfallen. Plusminus hat einfach in den eigenen Berichten der Ombudsleute nachgeforscht. Die Statistiken sind eindeutig: Bei den Privatbanken bekommen 50 Prozent der Kunden Recht. Doch beim Sparkassenverband sind es lediglich 12 Prozent. Und die genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken halten den Negativrekord: Nur 10 Prozent der Kunden bekommen dort Recht.

Weil die Schiedsverfahren kostenlos sind, ziehen viele Anleger nicht vor Gericht und genau darauf setzen die Banken. Durch die Schlichtersprüche werden die Kunden davon abgehalten, ihr Recht vor Gerichten zu suchen.

Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V.  Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung, um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen, was passiert ist.

Der wichtigste Schritt, um Ihren Fall zu einem positiven Ende zu bringen, ist es, den richtigen Anwalt zu beauftragen. Erwarten Sie nicht, dass Sie dies erreichen werden, indem sie einfach in das Telefonbuch schauen oder im Internet suchen.  Das wird nicht reichen! Eine Entscheidung für einen bestimmten Rechtsanwalt allein auf der Grundlage der Empfehlung eines Bekannten zu treffen ist heikel.  Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

Der Kampf des BSZ e.V. gegen Initiatoren dubioser Kapitalanlagen hört nie auf, weil jedes Jahr neue Produkte entwickelt werden, mit denen Kapitalanleger erneut geschröpft werden und um ihre Ersparnisse gebracht werden.

Der BSZ®  e.V. soll Kapitalanleger vor fraglichen oder betrügerischen Investitionen schützen und Kapitalanlageangebote der Finanzunternehmen, Banken, Vermittler und Immobilienfirmen beobachten. Denn das finanzielle Wohlergehen und die Sicherheit aller Investoren am Kapitalanlagemarkt liegt alleine auf den Schultern der Wachhunde im Anlegerschutz und privater Investoren, die sich die Zeit nehmen, um über Fälle von Anlagebetrug und dubioser Anlagemodelle zu berichten

Die zentrale Aufgabe des BSZ e.V. ist es, Märkte für Verbraucher, Finanzprodukte und Rechtsdienstleistungen transparent zu machen. Im Wesentlichen ist der BSZ e.V. ein Wachhund, der Investoren vor Kapitalverlust schützt, vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnt, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich macht bevor andere Anleger ihr Geld verlieren.

Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.

  • Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dienstag, März 11, 2014

Greenvironment: BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte berichten über aktuellen Verfahrensstand.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  haben nun begonnen, zunächst außergerichtlich die Ansprüche für ihre Mandanten geltend zu machen.


In der Sache Greenvironment hatte die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner zuletzt bereits mit einigen Beiträgen zum jeweils aktuellen Sachstand die Öffentlichkeit unterrichtet. In dem letzten Beitrag vom 1. März 2014 hatte die Kanzlei die entscheidende Chronologie der Ereignisse um die Insolvenz von Greenvironment per 31.08.2012 herausgearbeitet. http://www.fachkanzlei.de/content/view/6241/95

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Kurdum von der Kanzlei Dr. Späth & Partner hatte als Fazit des Beitrags dann festgestellt, ,,dass die von Herrn Malkamäki in seiner Funktion als früherer Vorstandsvorsitzender der Greenvironment PLC veröffentlichten bewertungserheblichen Informationen unrichtig, zumindest irreführend i.S.d. Wertpapierhandelsgesetzes gewesen sind. Sie waren auch bewertungserheblich sowie geeignet zur Kurseinwirkung im Sinn des Wertpapierhandelsgesetzes. Für Anleger, die auf die Richtigkeit der Meldungen vertrauten, bestand ein erheblicher Kaufanreiz bzw. zumindest kein Verkaufsanreiz."

Rechtsanwalt Kurdum berichtet nun aktuell: ,,Auch in den letzten Tagen kontaktieren uns Mandanten, Geschädigte oder an der Sache Interessierte. Verständlicherweise möchten die meisten von uns ganz persönlich über den aktuellen Verfahrensstand informiert werden. Natürlich fragen sie, wie es nun weitergeht. Wir dürfen mitteilen, dass wir zuletzt auch von unserer Kanzlei aus die Recherchen um Greenvironment und sein nach den positiven ad-hoc-Meldungen ja vollkommen überraschendes ,,Aus" vorangetrieben haben. Wir haben glücklicherweise auch Einsicht in verschiedene behördliche Akten nehmen können. Wir stehen nach derzeitigem Sachstand auf dem rechtlichen Standpunkt, dass beachtliche Argumente für die wirksame Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs von Geschädigten gegen den früheren Firmen-Machern in dieser Sache bestehen. Daher haben wir nun auch zügig begonnen, diese Ansprüche zunächst außergerichtlich geltend zu machen. Bei unserer weiteren Vorgehensweise werden wir uns natürlich alle rechtlichen gebotenen und für unsere Mandanten wirtschaftlichen auch sinnvollen Möglichkeiten offenhalten. Weitere Details berichten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte natürlich auch gern der Einfachheit halber im direkten Gespräch." 

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge für ihre Mandanten erzielen, - nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und Schneeballsystemen Verluste erlitten haben. So waren die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon bei vielen Anlage-Skandalen, beispielsweise DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG für Anleger erfolgreich. Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte prüft derzeit im Zusammenhang mit der S&K-Gruppe bereits im Auftrag einer Vielzahl von Anlegern Schadensersatzansprüche in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen und hat hierbei erste Arreste für Anleger erstritten. Insgesamt wurden in diesen Fällen von der Kanzlei bislang weit über 1.000 Anleger vertreten. Gleiches gilt für die Rechtsdurchsetzung wegen Einlagen, die an Fonds-Anleger zurückgewährt worden waren: Hier haben die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner schon mehrere hundert Anleger-Fälle betreut.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian-Albrecht Kurdum
                 

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Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut insolvent!

Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (Blaue Infinus) hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt.


Erforderlich wurde der Schritt, nachdem die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Ermittlungen bezüglich der Infinus-Gruppe aus Dresden auch bei der Blauen Infinus, die als Haftungsdach für die die Schuldverschreibungen und Produkte der Infinus-Gruppe verkaufenden Berater fungierte, Vermögenswerte sicherstellte.

Vorläufiger Insolvenzverwalter ist nun RA Dr. Kübler.

Für die Anleger hat das (noch vorläufige) Insolvenzverfahren gravierende Auswirkungen.

Konnten die Betroffenen bislang noch hoffen, wenigsten von der Beraterfirma ihren Schaden ersetzt zu bekommen, ist dies nun ungleich schwieriger. Anleger, die bereits durch einen Arrestbeschluss gegen die Blaue Infinus im letzten Monat eine Sicherung am Vermögen der Infinus erwirkt haben, können daraus zunächst nicht mehr vorgehen. Dies folgt aus der Rückschlagsperre des § 88 InsO. Auch sonst wurde durch den Beschluss des AG Dresden die Zwangsvollstreckung eingestellt. Bereits bei Gericht anhängige Verfahren auf Schadensersatz werden voraussichtlich nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet werden wird.

Den Anlegern bleibt, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Ansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Inanspruchnahme der Berater, die die Kapitalanlagen bei den Anlegern vermittelten, dürfte sich hingegen schwierig gestalten, da die Berater regelmäßig nach außen erkennbar für die Blaue Infinus auftraten.

,,Die Anleger sollten zunächst kühlen Kopf bewahren und die weitere Entwicklung abwarten", meint BSZ-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und kapitalmarktrecht Torsten Geißler von Fachanwälte Dr. Morgenstern und Kollegen aus Jena.

,,Aufgrund der laufenden Insolvenzverfahren sowie der Sicherstellung der Vermögenswerte durch die Staatsanwaltschaft dürfte derzeit für eine direkte Inanspruchnahme der Verantwortlichen aus wirtschaftlicher Sicht wenig Raum sein. Umso wichtiger ist die rechtzeitige Anmeldung der Forderungen im jeweiligen Insolvenzverfahren", so Geißler weiter.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler
                             

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FlexLife Capital AG - Aussetzung der Ratenzahlungen nicht durch Maßnahmen der BaFin veranlasst.

Wie bereits gemeldet hat, hat die FlexLife Capital AG die monatlichen Ratenzahlungen seit Mai 2013 ausgesetzt.


Mit Rundschreiben an die Kunden hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) aufsichtsrechtliche Maßnahmen eingeleitet habe und die FlexLife Capital AG deshalb bis zur Klärung der Angelegenheit die laufenden Kaufpreisauszahlungen vorübergehend aussetzen müsse. Die FlexLife AG erweckt damit den Eindruck, die Aussetzung der Zahlungen sei durch die BaFin veranlasst.

Die BaFin hat hierzu mit Pressemitteilung Stellung genommen und klargestellt, dass sie zwar mit Bescheid vom 11.06.2013 das Einlagengeschäft untersagt sowie die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Geschäfts aufgegeben habe. Nach Aussage der BaFin ist der Bescheid jedoch nicht bestandkräftig. Auch habe sie die sofortige Vollziehbarkeit aus Rechtsgründen ausgesetzt. Demnach begründen die gegenwärtigen Maßnahmen der BaFin nach deren Auffassung keine Aussetzung der monatlichen Zahlungen.

Der Schwerpunkt des Geschäftsmodells der FlexLife Capital AG liegt im Ankauf von Lebensversicherungen, wobei der Kaufpreis in aller Regel entweder mit einem Einmalbetrag nach sieben Jahren ausgezahlt wird, die Auszahlung in monatlichen Raten über zehn Jahre erfolgt oder eine Mischform zwischen monatlichen Raten und der Sofortzahlung eines Teilbetrags gewählt werden kann.

Insbesondere das Geschäftsmodell des Ankaufs von Lebensversicherungen gegen ratierliche Auszahlung des Kaufpreises über mehrere Jahre ist in den letzten Jahren vermehrt auch bei anderen Lebensversicherungshändlern ins Visier der BaFin geraten. Denn hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zur Überlassung von Geld auf Zeit und damit um die Annahme rückzahlbarer Gelder. Derartige Geschäftsmodelle stellen für gewöhnlich Einlagengeschäfte dar, die nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind. Da die FlexLife Capital AG anscheinend nicht über eine derartige Erlaubnis verfügt, besteht die Gefahr, dass der Geschäftsbetrieb durch die BaFin untersagt wird. Dies kann für sämtliche Kunden der FlexLife Capital AG, die ihre Lebensversicherung gegen Auszahlung monatlicher Raten an diese verkauft haben, zu einem Totalausfallrisiko führen.
  • Betroffene Kunden wird daher geraten, ihre Kaufverträge über die Lebensversicherungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der  BSZ e.V. die Interessengemeinschaft FlexLife Capital AG gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto:Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
                                                                        

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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