Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (Blaue Infinus) hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt.
Erforderlich wurde der Schritt, nachdem die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Ermittlungen bezüglich der Infinus-Gruppe aus Dresden auch bei der Blauen Infinus, die als Haftungsdach für die die Schuldverschreibungen und Produkte der Infinus-Gruppe verkaufenden Berater fungierte, Vermögenswerte sicherstellte.
Vorläufiger Insolvenzverwalter ist nun RA Dr. Kübler.
Für die Anleger hat das (noch vorläufige) Insolvenzverfahren gravierende Auswirkungen.
Konnten die Betroffenen bislang noch hoffen, wenigsten von der Beraterfirma ihren Schaden ersetzt zu bekommen, ist dies nun ungleich schwieriger. Anleger, die bereits durch einen Arrestbeschluss gegen die Blaue Infinus im letzten Monat eine Sicherung am Vermögen der Infinus erwirkt haben, können daraus zunächst nicht mehr vorgehen. Dies folgt aus der Rückschlagsperre des § 88 InsO. Auch sonst wurde durch den Beschluss des AG Dresden die Zwangsvollstreckung eingestellt. Bereits bei Gericht anhängige Verfahren auf Schadensersatz werden voraussichtlich nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet werden wird.
Den Anlegern bleibt, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Ansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Inanspruchnahme der Berater, die die Kapitalanlagen bei den Anlegern vermittelten, dürfte sich hingegen schwierig gestalten, da die Berater regelmäßig nach außen erkennbar für die Blaue Infinus auftraten.
,,Die Anleger sollten zunächst kühlen Kopf bewahren und die weitere Entwicklung abwarten", meint BSZ-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und kapitalmarktrecht Torsten Geißler von Fachanwälte Dr. Morgenstern und Kollegen aus Jena.
,,Aufgrund der laufenden Insolvenzverfahren sowie der Sicherstellung der Vermögenswerte durch die Staatsanwaltschaft dürfte derzeit für eine direkte Inanspruchnahme der Verantwortlichen aus wirtschaftlicher Sicht wenig Raum sein. Umso wichtiger ist die rechtzeitige Anmeldung der Forderungen im jeweiligen Insolvenzverfahren", so Geißler weiter.
- Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Infinus AG" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. 03. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
mhgtg
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