Dienstag, März 11, 2014

Greenvironment: BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte berichten über aktuellen Verfahrensstand.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  haben nun begonnen, zunächst außergerichtlich die Ansprüche für ihre Mandanten geltend zu machen.


In der Sache Greenvironment hatte die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner zuletzt bereits mit einigen Beiträgen zum jeweils aktuellen Sachstand die Öffentlichkeit unterrichtet. In dem letzten Beitrag vom 1. März 2014 hatte die Kanzlei die entscheidende Chronologie der Ereignisse um die Insolvenz von Greenvironment per 31.08.2012 herausgearbeitet. http://www.fachkanzlei.de/content/view/6241/95

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Kurdum von der Kanzlei Dr. Späth & Partner hatte als Fazit des Beitrags dann festgestellt, ,,dass die von Herrn Malkamäki in seiner Funktion als früherer Vorstandsvorsitzender der Greenvironment PLC veröffentlichten bewertungserheblichen Informationen unrichtig, zumindest irreführend i.S.d. Wertpapierhandelsgesetzes gewesen sind. Sie waren auch bewertungserheblich sowie geeignet zur Kurseinwirkung im Sinn des Wertpapierhandelsgesetzes. Für Anleger, die auf die Richtigkeit der Meldungen vertrauten, bestand ein erheblicher Kaufanreiz bzw. zumindest kein Verkaufsanreiz."

Rechtsanwalt Kurdum berichtet nun aktuell: ,,Auch in den letzten Tagen kontaktieren uns Mandanten, Geschädigte oder an der Sache Interessierte. Verständlicherweise möchten die meisten von uns ganz persönlich über den aktuellen Verfahrensstand informiert werden. Natürlich fragen sie, wie es nun weitergeht. Wir dürfen mitteilen, dass wir zuletzt auch von unserer Kanzlei aus die Recherchen um Greenvironment und sein nach den positiven ad-hoc-Meldungen ja vollkommen überraschendes ,,Aus" vorangetrieben haben. Wir haben glücklicherweise auch Einsicht in verschiedene behördliche Akten nehmen können. Wir stehen nach derzeitigem Sachstand auf dem rechtlichen Standpunkt, dass beachtliche Argumente für die wirksame Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs von Geschädigten gegen den früheren Firmen-Machern in dieser Sache bestehen. Daher haben wir nun auch zügig begonnen, diese Ansprüche zunächst außergerichtlich geltend zu machen. Bei unserer weiteren Vorgehensweise werden wir uns natürlich alle rechtlichen gebotenen und für unsere Mandanten wirtschaftlichen auch sinnvollen Möglichkeiten offenhalten. Weitere Details berichten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte natürlich auch gern der Einfachheit halber im direkten Gespräch." 

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge für ihre Mandanten erzielen, - nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und Schneeballsystemen Verluste erlitten haben. So waren die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon bei vielen Anlage-Skandalen, beispielsweise DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG für Anleger erfolgreich. Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte prüft derzeit im Zusammenhang mit der S&K-Gruppe bereits im Auftrag einer Vielzahl von Anlegern Schadensersatzansprüche in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen und hat hierbei erste Arreste für Anleger erstritten. Insgesamt wurden in diesen Fällen von der Kanzlei bislang weit über 1.000 Anleger vertreten. Gleiches gilt für die Rechtsdurchsetzung wegen Einlagen, die an Fonds-Anleger zurückgewährt worden waren: Hier haben die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner schon mehrere hundert Anleger-Fälle betreut.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                  

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian-Albrecht Kurdum
                 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. März  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drwspäkurd

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