Sind Sie geschädigt durch Anlagebetrug oder Falschberatung durch Anlageberater oder Banken? Dann ergreifen Sie die richtigen Schritte, um nicht zum Opfer zu werden.
Manche Anleger glauben irrtümlich, die Staatsanwaltschaft wird sich um ihre Verluste kümmern. Diese kann strafrechtliche Schritte gegen Übeltäter einleiten, aber Anlegerverluste kann sie nicht ausgleichen.
Andere schreiben Briefe an die BaFin und beschweren sich über einen Anlageberater oder einen Anlageverlust. Aber auch die BaFin ist kein Ersatz für die Beauftragung eines Anwalts.
http://bit.ly/1fsGcOB
Die Verbände der Geldinstitute haben unabhängige Schlichter bestellt. Die sollen den Kunden unkompliziert und vor allem kostenlos helfen, wenn sie Anlass zu Beschwerden haben. Doch Kunden sind häufig enttäuscht von den Schlichtersprüchen. Laut plusminus sollen Schlichtersprüche überwiegend zugunsten der Geldinstitute ausfallen. Plusminus hat einfach in den eigenen Berichten der Ombudsleute nachgeforscht. Die Statistiken sind eindeutig: Bei den Privatbanken bekommen 50 Prozent der Kunden Recht. Doch beim Sparkassenverband sind es lediglich 12 Prozent. Und die genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken halten den Negativrekord: Nur 10 Prozent der Kunden bekommen dort Recht.
Weil die Schiedsverfahren kostenlos sind, ziehen viele Anleger nicht vor Gericht und genau darauf setzen die Banken. Durch die Schlichtersprüche werden die Kunden davon abgehalten, ihr Recht vor Gerichten zu suchen.
Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung, um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen, was passiert ist.
Der wichtigste Schritt, um Ihren Fall zu einem positiven Ende zu bringen, ist es, den richtigen Anwalt zu beauftragen. Erwarten Sie nicht, dass Sie dies erreichen werden, indem sie einfach in das Telefonbuch schauen oder im Internet suchen. Das wird nicht reichen! Eine Entscheidung für einen bestimmten Rechtsanwalt allein auf der Grundlage der Empfehlung eines Bekannten zu treffen ist heikel. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!
Der Kampf des BSZ e.V. gegen Initiatoren dubioser Kapitalanlagen hört nie auf, weil jedes Jahr neue Produkte entwickelt werden, mit denen Kapitalanleger erneut geschröpft werden und um ihre Ersparnisse gebracht werden.
Der BSZ® e.V. soll Kapitalanleger vor fraglichen oder betrügerischen Investitionen schützen und Kapitalanlageangebote der Finanzunternehmen, Banken, Vermittler und Immobilienfirmen beobachten. Denn das finanzielle Wohlergehen und die Sicherheit aller Investoren am Kapitalanlagemarkt liegt alleine auf den Schultern der Wachhunde im Anlegerschutz und privater Investoren, die sich die Zeit nehmen, um über Fälle von Anlagebetrug und dubioser Anlagemodelle zu berichten
Die zentrale Aufgabe des BSZ e.V. ist es, Märkte für Verbraucher, Finanzprodukte und Rechtsdienstleistungen transparent zu machen. Im Wesentlichen ist der BSZ e.V. ein Wachhund, der Investoren vor Kapitalverlust schützt, vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnt, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich macht bevor andere Anleger ihr Geld verlieren.
Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.
- Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
E-Mail: info@bsz-ev.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: BSZ e.V. Wachhund
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen