Diese Frage stellt der BSZ e.V. auf der Internetseite www.rechtsboerse.de seinen Besuchern. Bisher wurden 93 Stimmen abgegeben. Mit Ja, haben 19, mit Nein 64 und mit keine Ahnung 10 Teilnehmer abgestimmt. 68,48 % der Teilnehmer sind also der Meinung, dass Sie vor Gericht nicht erfolgreich klagen werden.
Bei dem BSZ e.V. ist man über dieses Ergebnis keineswegs überrascht. Die breit gestreute und immer wiederholte Botschaft des Finanzmarktes und der Banken an die Anleger lautet: Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher und geben Sie nicht unnötig Geld für Anwälte und Gerichtskosten aus. Geschädigte Anleger die von scheinbar seriöser Seite immer wieder die gleiche Aussage hören, glauben schließlich selbst daran. Menschen lassen sich besonders dann von einer Meinung überzeugen, wenn sie diese mehrmals hören. Dabei ist es egal, ob mehrere Personen diese Auffassung teilen oder ob immer wieder die gleiche Person die Meinung äußert. Demnach erhöht das Wiederholen einer Meinung die eigene Glaubwürdigkeit und die Zuhörer bewerten den Standpunkt als allgemein bekannt, auch wenn dieser es in Wirklichkeit nicht ist.
Mit dieser miesen Masche sorgen Banken, Finanzvertriebe und Initiatoren von Kapitalanlagen dafür, dass sich bei den Anlegern die Klage-Unlust verfestigt. Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen! So haben zum Beispiel hunderttausende Anleger insgesamt über 30 Milliarden Euro in den Bau von Containerschiffen gesteckt. Aber die Anleger, denen teilweise sechsstellige Verluste drohen, wehren sich viel zu selten gegen die Banken oder freien Berater, die Ihnen diese Schiffsfonds "angedreht" haben! Von den Anlegern werden in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.
Anleger sollten sich also vor solch durchschaubaren Ablenkungsmanöver und Methoden der Desinformation hüten. Anleger und Presse sollten auf derart billige Manöver nicht hereinfallen. Anleger haben nun einmal das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen und von der Geschäftsführung transparente Informationen zu erlangen. Deshalb lautet die BSZ e.V. Botschaft: Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!
Die schlechte Prognose ein Gerichtsverfahren zu gewinnen liegt auch zum einen daran, dass manche Anleger nicht durchsetzungsfähige Ansprüche vor Gericht bringen, zum anderen an dem manchmal nicht passenden Verhältnis Mandant Anwalt.
Unterschiedliche Menschen haben unterschiedliche Erwartungen an Stil und die Persönlichkeit eines Anwalts. Wichtige Punkte sind immer: Erfahrung, persönliche Beziehung und Zugänglichkeit, Kommunikation und Schnelligkeit. Nichts ist schlimmer für einen Mandanten, als sein Mandat in die Hände eines Anwalts zu geben und dann Wochen oder sogar Monate darauf zu warten dass etwas passiert. Jeder Mandant hat das Recht auf einen Anwalt, der hart für ihn arbeitet, mit ihm zusammen arbeitet und ihn über alle Schritte ausführlich informiert.
Der Mandant führt das Mandat. Der Rechtsanwalt, in anderen Ländern auch als Advokat bezeichnet, ist der zur Hilfe Hinzugerufene (advocare = lat. hinzurufen). Im übertragenen Sinn wird auch ein Fürsprecher einer Sache damit bezeichnet. Anleger vergessen oft zu definieren welches Ziel Sie mit Hilfe des Rechtsanwalts erreichen wollen. Von dieser Vorgabe hängt aber ganz entscheidend die Qualität der rechtlichen Beratung ab.
Anleger die durch Anlagebetrug oder Falschberatung durch Anlageberater oder Banken geschädigt wurden, müssen rechtzeitig die richtigen Schritte ergreifen um nicht zum Opfer zu werden und bei Gericht ihre berechtigten Ansprüche nicht durchsetzen können. Bei Kapitalanlageverlusten ist es wichtig, sofort zu handeln. Je schneller die Anleger Tatsachen und Umstände ihres Falles von einem Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht bewerten lassen, desto schneller können die Fachanwälte die Arbeit zur Durchsetzung eventueller finanzieller Ansprüche starten.
Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres finanziellen Schadens vermittelt.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.
- Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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