BSZ e.V.-Vertrauensanwälte fordern Banken wie
DAB-Bank, comdirect Bank, etc., zum Schadensersatz auf. Achtung: Es droht
Verjährung!
Mehrere hundert Geschädigte haben sich in den
letzten Wochen beim BSZ e.V. zur
Interessengemeinschaft WGF AG angemeldet! Die WGF AG musste kurz vor
Weihnachten 2012 Insolvenz anmelden, tausende von Anlegern haben daher
voraussichtlich mit hohen Verlusten zu rechnen.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth: „Wir prüfen gerade
Schadensersatzansprüche der Anleger in jede Richtung. Inzwischen liegen auch
die ersten Kostenschutzzusagen von Rechtsschutzversicherungen vor und die BSZ
e.V.-Vertrauensanwälte haben auch die ersten Banken wie DAB-Bank, comdirect
Bank sowie Cortal Consors, die den Anlegern teilweise die Anleihen vermittelt
haben, außergerichtlich zum Schadensersatz aufgefordert.
In ca. 20 % der Fälle dürften nach Ansicht
der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte die Anleihen der WGF AG
den Anlegern von diversen Banken wie DAB-Bank, comdirect Bank, etc., vermittelt
worden sein.
Teilweise wurden die WGF-Anleihen dabei von
den vermittelnden Banken ausdrücklich aus „mündelsicher“ bezeichnet, wobei
fraglich ist, ob dies zutreffend war. Auch sicherheitsorientierten Anlegern,
die nur geringe Risiken eingehen wollten, wurden so die Anleihen teilweise
vermittelt. Teilweise werden vermittelnde Banken auf der Homepage der WGF AG
auch ausdrücklich als Vertriebspartner genannt.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth weist auf folgende Vorteile hin,
wenn man die Banken im Wege der Vermittlerhaftung in Anspruch nimmt, sofern die
WGF-Anleihen von einer Bank vermittelt wurden:
„Zum einen haben die Anleger mit der
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen länger Zeit als bei der Durchsetzung
von Ansprüchen aus Prospekthaftung im engeren Sinne. Ansprüche aus
Prospekthaftung im engeren Sinne sind bei einigen WGF-Anleihen bereits
verjährt, bei Ansprüchen aus Vermittlerhaftung, sog. Prospekthaftung im
weiteren Sinne, können sich Anleger teilweise auf die Vorschriften der §§ 195,
199 BGB berufen, nämlich 3 Jahre ab Kenntnisnahme, so dass hier teilweise erst
in nächsten Jahren Verjährung eintreten dürfte. Dies muss jedoch immer im
Einzelfall geprüft werden, da teilweise Ausnahmen bestehen.
Auch die sog. „Kick-back“-Rechtsprechung des
BGH dürfte Anlegern, denen die WGF-Anleihen von Banken vermittelt wurden,
teilweise Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnden
Banken geben, denn der BGH hat bereits mehrfach entschieden, dass zumindestens
beim Vorliegen eines Beratungsvertrages eine Bank auch unaufgeklärt auf diese
Rückvergütungen, sog „Kick-backs“, aufklären muss.
Auch ist zu berücksichtigen, dass bei Banken
nur ein geringes Vollstreckungsrisiko besteht, wohingegen bei anderen
Anspruchsgegnern immer zu überprüfen ist, ob noch genügend Geld zur Verfügung
steht (oder eventuelle Haftpflichtversicherungen bestehen), um mögliche
Schadensersatzsansprüche zu bedienen.
Anleger, die rechtsschutzversichert sind,
sollten wissen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals die Kosten für einen
Rechtsstreit übernehmen, und zwar nicht nur für das Insolvenzverfahren, sondern
auch für mögliche Klagen gegen Verantwortliche.
Es empfiehlt sich für Anleger, die
Kostenschutzanfrage von einem Fachmann einholen zu lassen, d.h., am besten von
einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, nur dieser weiß, worauf bei
der Kostenschutzanfrage zu achten ist, und kann im Zweifelsfall auch
überprüfen, ob Risikoausschlüsse, auf die sich Rechtsschutzversicherungen
berufen, wirksam sind oder nicht. Oftmals gelingt es den BSZ
e.V.-Vertrauensanwälten, obwohl sich Rechtsschutzversicherung auf diverse
Risikoausschlüsse berufen, diese doch noch zur Kostenübernahme zu bewegen. Für
BSZ e.V.-Mitglieder holen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte die Anfrage an die
Rechtsschutzversicherung im Rahmen der BSZ e.V.-Mitgliedschaft kostenfrei ein.
Anleger sollten nach Ansicht des BSZ e.V.
auch keine wertvolle Zeit mehr verlieren, um Schadensersatzansprüche zu
überprüfen, auch mögliche Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne werden
von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten geprüft, hierzu BSZ e.V.-Vertrauensanwalt
Dr. Späth: „Die Anleger sollten keine wertvolle Zeit verlieren, sondern
umgehend handeln, denn in einigen Fällen, wie z.B. bei der Anleihe mit der WKN
WGFH06 droht bereits in einigen Wochen, nämlich am 26.04.2013, die Verjährung
möglicher Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne, auch in anderen Fällen
wird demnächst Verjährung eintreten, was immer im Einzelfall geprüft werden
muss. Hier sollte unbedingt umgehend die Einleitung verjährungshemmender
Maßnahmen überprüft werden.“
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag
vom 16. Februar 2013 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen
Einschätzung führen.