Donnerstag, Februar 14, 2013

Hess AG insolvent - Desaster für Anleger: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Hess AG meldet Insolvenz an und schädigt mit manipulierten Bilanzen massenhaft Aktionäre. Fachleuten raten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.


Was viele Aktionäre befürchtet haben ist nun Gewissheit: Die Hess AG teilt in einer Ad-hoc-Mitteilung am 13.2.2013 mit, dass sie zahlungsunfähig und überschuldet ist und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat. Martin Mucha von der Stuttgarter Großkanzlei Grub Brugger & Partner wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Auch die Geschäftsführung der Hess Lichttechnik GmbH, eine 100%ige Tochter der Hess AG, stellte wegen Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag. Für Hess-Aktionäre bedeutet diese Entwicklung, dass ihre Anteile wohl weitgehend wertlos sind. Ein Schock und ein Skandal! Das Schwarzwälder Unternehmen war erst vor vier Monaten an die Börse gegangen und hatte 35,65 Millionen Euro bei Anlegern eingesammelt. Staatsanwältin Christina Arnold von der Staatsanwaltschaft Mannheim bestätigt inzwischen, dass sich der Verdacht auf Anlagebetrug und Bilanzmanipulationen gegen ehemalige Vorstände und Mitarbeiter bei der Hess AG bestätigt hat. Geschädigte Hess-Anleger haben also sehr wahrscheinlich Schadensersatzansprüche.

Die Mannheimer Ermittler untersuchen wohl auch den Jahresabschluss 2011 und das erste Halbjahr 2012 der Hess AG. Diese waren nämlich Grundlage für den Börsenprospekt. Waren die Finanzkennzahlen tatsächlich gefälscht, kämen als Vorwurf gegen die Verdächtigen Vorstände Christoph Hess und Peter Ziegler auch Prospektbetrug und Kursmanipulation in Betracht. Zudem drängt sich die Frage auf, ob die den Börsengang der Hess AG begleitenden Banken von den vermeintlichen, jahrelangen Bilanzmanipulationen nicht hätten Kenntnis haben müssen. Falls ja, kämen Schadensersatzansprüche der Hess-Aktionäre auch gegen die Banken in Betracht.

Die Aktien-Preisspanne war beim Börsengang im Oktober 2012 von 20 bis 23 Euro auf 15,50 bis 18,50 Euro reduziert worden. Die Aktien stammten zum überwiegenden Teil aus einer Kapitalerhöhung und sollten laut Prospekt in die Expansion und den Ausbau des LED-Leuchten-Geschäfts fließen, zudem sollten Schulden getilgt werden. Nach Presseberichten wurden 10 Mio. Euro zur Rückführung von Bankschulden und 6 Mio. Euro für die Kosten des Börsengangs verwendet. Von seinerzeit 15,60 Euro fiel der Kurs der Hess-Aktie auf zuletzt 0,91 Euro.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Die Pleite der Hess AG ist ein Schlag ins Gesicht der Aktionäre. Glaubt man der Staatsanwaltschaft, so wurden die Finanzkennzahlen gefälscht und mit dem Börsengang im Jahre 2012 von gutgläubigen Anlegern über 35 Millionen Euro eingesammelt. Und dies obwohl die Hess AG seit 2009 durchgängig negative Cashflows vor Finanzierung der Gesellschaft erwirtschaftet hat und die Finanzzahlen wohl falsch waren. Nach meiner Erfahrung drängt es sich auf, dass nicht nur die beiden geschassten Vorstände von den Betrügereien wussten. Aktionäre und Anleger der Hess AG sollten daher unbedingt Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Rechnung für diesen erneuten Finanzskandal sollten die Hess-Anleger sich nicht bieten lassen. Im Auftrag mehrerer Hess-Aktionäre prüfen wir daher Schadensersatzansprüche auch gegen die am Börsengang beteiligten Banken."

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.02.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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