Montag, Februar 11, 2013

Hess AG: Nach Bilanzmanipulation droht nun Insolvenz!

Aktionäre befürchten massive Verluste und bündeln ihre Anlegerinteressen im BSZ e.V. Die Hiobsbotschaften setzen sich bei der Hess AG fort: Die Banken drehen dem Leuchtenhersteller den Geldhahn zu!


Nachdem die Hess AG vor wenigen Tagen ihren Vorstandschef und ihren Finanzvorstand wegen des Verdachts auf Bilanzmanipulationen geschasst hat, meldet das Unternehmen am 4.2.2013 nun, dass ohne frisches Kapital die Insolvenz drohe. Die Banken sind offenbar nach Sperrung der Guthaben und Kreditlinien ohne eine Finanzspritze des größten Aktionärs nicht bereit, weiterhin Kapital zur Verfügung zu stellen.

Der größte Anteilseigner, die Hess Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG gehört allerdings der Familie des gerade entlassenen Vorstandchefs Christoph Hess und verweigert bislang den erforderlichen Sanierungsbeitrag. "Vor diesem Hintergrund sind die Zahlungsfähigkeit und die Fortführungsprognose der Gesellschaft sowie entsprechende Rechtsfolgen sorgfältig zu prüfen", teilte das Unternehmen mit. Das heißt nichts anders, als dass bei der Hess-Gruppe akute Insolvenzgefahr herrscht.

Der Börsenkurs der Hess-Aktie ist weiter abgestürzt. Nach Ansicht von Kapitalmarktexperten ist die Firma auf Jahre hin verbrannt und wird sich, Insolvenz hin oder her, mit zahlreichen, kosten- und zeitintensiven Gerichtsprozessen herumzuschlagen haben.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Wir wissen, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim neben dem Verdacht der Bilanzfälschung auch dem Verdacht des Kapitalanlagebetrugs durch falsche Angaben im Börsenprospekt nachgeht. Die Geschäftszahlen der Hess AG könnten anlässlich des Börsengangs frisiert worden sein. Dies ist zwar bislang keine Tatsache, aber die bisherigen Vorgänge deuten in diese Richtung. Zudem werden wir prüfen, ob die emissionsbegleitenden Banken die Bilanzmanipulationen nicht hätten erkennen können. Vor diesem Hintergrund können Aktionäre der Hess AG sehr wahrscheinlich Schadensersatzansprüche geltend machen."

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth    
       
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.02.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

drwspä

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