Der BSZ e.V. berichtete am 12.02.2013 über einen in der Fachwelt sehr beachteten Erfolg von Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarkrecht, PartG (Heidelberg/Berlin). Es war nicht das erste Mal, dass dabei Witt Rechtsanwälte seine aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen gegen CMI unter Beweis stellen konnte. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen, viele scheinen aber auf den fahrenden Zug aufspringen zu wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Dr. Tamara Knöpfel hatte für einen Finanzvermittler zwei Prozessverfahren gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle gewonnen, bei denen der Finanzvermittler selbst zwei Anlageprodukte, nämlich die sog. Lex-Konzept-Rente und den sog. Europlan, gezeichnet hatte. Das OLG Celle hatte dem Finanzvermittler in beiden Fällen Schadensersatz in voller Höhe gegen CMI zugesprochen. Dabei ging es um rund 750.000,00 EUR.
Schon einen Tag später, nämlich am 13.02.2013, findet sich bei www.anwalt.de ein Bericht der Rechtsanwälte mzs aus Düsseldorf. Liest man den Artikel, so gewinnt man den Eindruck, dass diese Kanzlei die Prozesse erfolgreich geführt hätte. Kurze Zeit später taucht ein Artikel im Newsletter von Capital mit dem Link auf den besagten Artikel auf. Es erfolgt kein Hinweis darauf, dass sich der Artikel mit Urteilen beschäftigt, die tatsächlich von einer anderen Kanzlei erstritten wurden.
Eine solche Vorgehensweise verurteilt der BSZ e.V. Keineswegs ist zu beanstanden, dass Urteile, gerade wenn sie wie vorliegend eine weitreichende Bedeutung haben, auch von anderen Rechtsanwälten kommentiert werden. Dennoch wäre es richtig darauf zu verweisen, dass man das Urteil selbst nicht erstritten hat bzw. die Kanzlei zu nennen, die es erstritten hat, wenn man sie wie hier kennt.
Natürlich führt dies dazu, dass man als Konkurrent die Leistung des anderen würdigen muss, offenbar nicht jedermanns Sache.
Der BSZ e.V. beanstandet zudem, dass hier scheinbar weniger die juristische Auseinandersetzung mit den Urteilen im Vordergrund steht, sondern schon aufgrund der zeitlichen Nähe zu dem beim BSZ erschienenen Artikel wohl hauptsächlich Werbung für die Kanzlei aus Düsseldorf im Vordergrund gestanden haben dürfte. Dem ist wohl auch geschuldet, dass der Artikel von mzs Rechtsanwälte inhaltliche Fehler aufweist. Liest man nämlich den Original Text von Witt Rechtsanwälte, so stellt man fest, dass es nicht zwei, sondern einen Finanzvermittler gab, der beide Modelle gezeichnet hatte, und auch nicht einer der beiden 750.000,00 EUR erhält, sondern der Finanzvermittler insbesondere von Kreditverbindlichkeiten in annähernd dieser Höhe befreit wird (zusammengenommen in beiden Fällen) und zusätzlich Schadensersatz erhält. Das ergibt sich aus den Urteilen, die Witt Rechtsanwälte allen frei zugänglich auf Ihrer Homepage (www.witt-rechtsanwaelte.de ) zur Verfügung stellen und auf die verwiesen wird.
Um Diebstahl geistigen Eigentums handelt es sich sicherlich nicht, auch diese Fälle sind laut Mitteilung von Witt Rechtsanwälte bekannt. So hatte eine andere Kanzlei die Klageschrift von Witt Rechtsanwälte wortgleich für einen eigenen Mandanten verwendet.
Aber mzs Rechtsanwälte sollten nach Ansicht des BSZ e.V. überlegen, ob sie künftig nicht nur ihre eigene Werbung in den Vordergrund stellen möchten, sondern auch einmal anerkennen wollen, dass eine andere Kanzlei (hier wieder einmal) ein bemerkenswertes Urteil erstritten hat und dieses dann auch inhaltlich korrekt kommentieren.
Von Witt Rechtsanwälte war zu dem Vorfall nur eine kurze Stellungnahme erhältlich. RA Hans Witt: ,,Wir freuen uns, dass die von uns erstrittenen Urteile doch schon so zeitnah von Kollegen als sehr bedeutsam wahrgenommen und verbreitet werden."
Der BSZ® e.V. trägt dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können. Er berichtet ausführlich über die von BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten erzielten Urteile.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bieten Betroffenen die Möglichkeit von BSZ® -Anwälten - die in der Regel in der betreffenden Sache bereits Mandanten vertreten und in vielen Fällen auch schon Urteile erzielt haben - ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.02.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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