Donnerstag, November 08, 2012

Krise bei HCI Schiffsfonds VIII spitzt sich zu


Die Chancen, dass sich der HCI Schiffsfonds VIII GmbH & Co. KG erholt stehen mehr als schlecht. Mit Datum vom 01.11.2012 wurde den Anlegern des HCI Schiffsfonds VIII mitgeteilt, dass ein Verkaufsbeschluss für das Zielfondsschiff Nordamerika gefasst wurde.

Es wurde den Anlegern aber auch mitgeteilt, dass eine positive Fortführung der Zielfonds Pioneer und Maria Sibum nicht möglich sind und somit die Sanierungskonzepte gescheitert sind. Gleichfalls wurde den Anlegern in einem Rundschreiben mitgeteilt, dass die Fondsgesellschaft der „MS Pandora“ mit Datum vom 19.10.2012 Insolvenzantrag gestellt hat.

Diese Entwicklung war jedoch nicht ganz überraschend. Bereits nach kurzer Zeit stellte sich bei den acht Schiffen des HCI Schiffsfonds VIII heraus, dass sechs der acht Schiffe des Fonds bereits seit dem Jahre 2006 regelmäßig hinter den prospektierten Erlösen zurückblieben. Insgesamt hatten sich bei den im Jahre 2004 aufgelegten Fonds Anleger mit einem Volumen von ca. € 43 Millionen beteiligt.

Seit 2006 fahren sechs der acht Schiffe des Dachfonds HCI Mindererlöse/Verluste in Höhe von anfangs 9 %, später dann 42 % und letztendlich in 2010 sogar 48 % ein. Diese negative Entwicklung hat nunmehr dazu geführt, dass Notverkäufe einiger Schiffe stattfinden müssen und einige der Schiffsfondsgesellschaften im HCI Schiffsfonds VIII Insolvenzantrag stellen mussten. Diese Entwicklung ist für die Anleger mehr als dramatisch, da sie aller Voraussicht nach mit einem drohenden Totalverlust der gesamten Einlage verbunden ist. Im Falle einer Insolvenz drohen sogar die Rückforderungen der bereits gezahlten Ausschüttungen.

Die Gründe für diese negative Entwicklung sind unterschiedlicher Natur. Zum einen könnten dies nicht lukrative Charterverträge sein. Zum anderen sind die Betriebskosten für die Schiffe derart hoch, dass es zu Liquiditätsschwierigkeiten und Engpässen gekommen ist und kommt. Mit dem Anstieg der Betriebskosten war somit in jedem Fall auch eine Reduzierung der Ausschüttungen verbunden, da diese unmittelbar auf das Ergebnis des Schiffsfonds Auswirkungen hatten. Hiervon waren insbesondere die „MS Lake Erie“, die „MS Lake Ontario“ und die „MS Nordamerika“ betroffen. Ein weiterer Grund liegt und lag darin, dass zahlreiche Sanierungsbemühungen gescheitert sind.

Da auch HCI Schiffsfondsbeteiligungen teils von Banken, teils von Beratern und Vertriebsorganisationen vermittelt wurden, besteht für die Anleger nach wie vor die Möglichkeit, den drohenden Totalverlust durch Geltendmachung und Prüfung von Schadenersatzansprüchen zu verhindern bzw. zu kompensieren. Betroffene Anleger sollten ihre Ansprüche daher zunächst von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Ansatzpunkte für eine fehlerhafte Beratung sind in der Regel bei Schiffsfonds folgende Punkte:

  • Die Beteiligung wurde als eine sichere und gewinnbringende Anlage dargestellt.

  • Bei einer derartigen Schiffsfondsbeteiligung handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung die mit entsprechenden Risiken und Verlustrisiken, bis hin zum Totalverlust, verbunden ist, worauf Anleger jedoch oftmals nicht hingewiesen wurden.

  • Durch die kurzen Laufzeiten der anfänglich geschlossenen Festcharterverträge hängt der wirtschaftliche Erfolg in besonderem Maß von der Entwicklung dieser Chaterrate ab; derartige Raten waren aber bereits zum Zeitpunkt der Auflegung des Fonds starken Schwankungen unterworfen.

  • Es war somit bereits bekannt und auch völlig unsicher, ob die Schiffe nach Ablauf der festvereinbarten Chaterverträge entsprechende Erlöse einbringen würden. Aufgrund dieser ungewiesen Frage erhöhte sich das Risiko der Beteiligung am HCI Schiffsfonds VIII erheblich, nämlich dann, wenn die Festchaterraten ausliefen.

  • Im Falle einer Insolvenz ist der Insolvenzverwalter berechtigt, gemäß § 172 HGB bereits geleistet Ausschüttungen zurückzufordern, nämlich dann, wen diese nicht durch Gewinne gedeckt waren. Die Verpflichtung zur Leistung der Kommanditanlage lädt also entsprechend der zurückgeforderten Höhe wieder auf.

  • Wurden die Beteiligungen von Banken oder Sparkassen vermittelt, kann diesen entgegen gehalten werden, zusätzlich Rückvergütungen (sogenannte Kick-Back Zahlungen) erhalten zu haben. Bereits dieser Punkt führt im Falle einer Bank und dem Vorliegen der Voraussetzung dazu, dass Schadenersatz zuleisten ist.

Aufgrund dieser Tatsache bestehen gute Gründe für Anleger des HCI Schiffsfonds VIII GmbH & Co. KG der vom BSZ e.V. gegründeten Interessengemeinschaft „HCI Schiffsfonds VIII“, beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                                      
                                                                                                                                    
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3                                                                       
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen. 
aw

Erneut obergerichtliches Schadensersatzurteil gegen Clerical Medical (Lex-Konzept-Rente)


Das OLG Stuttgart sprach in seinem Urteil vom 29.10.2012, Az.: 7 U 201/11 im Zusammenhang mit einer Lex-Konzept-Rente erstmals nach den Entscheidungen des BGH in einem von der BHSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Witt Rechtsanwälte geführten Verfahren deren Mandanten gegen die britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) vollständigen Schadensersatz zu; CMI muss zudem sämtliche Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.

Damit waren Witt Rechtsanwälte nunmehr für Mandanten zum 6. Mal in Folge vor diversen Oberlandesgerichten in Deutschland gegen CMI erfolgreich, zeitlich nunmehr das erste Mal, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2012 in mehreren Grundsatzurteilen (u.a. Az.: IV ZR 151/11, in dem ein von Witt Rechtsanwälte vertretener Mandant betroffen war) festgestellt hatte, dass der CMI im Zusammenhang mit ihrem Versicherungsprodukt mehrere Aufklärungspflichtverletzungen bei diversen fremdfinanzierten Rentenprodukten vorzuwerfen sind. Der BGH hatte dort die von Witt Rechtsanwälte vertreten Rechtsansicht vollumfänglich bestätigt.

Die Vorinstanz, das Landgericht Ravensburg, hatte dem von Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht PartG vertretenen Mandanten zunächst „nur“ einen so genannten Erfüllungsanspruch gegen CMI zugesprochen. „Dies hätte zur Folge gehabt, dass CMI zwar seine vertraglichen Verpflichtungen voll erfüllen muss, unser Mandant jedoch nicht die Rückabwicklung der Lex-Konzept-Rente insgesamt verlangen kann“, so Frau Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel von Witt Rechtsanwälte, welche das Verfahren führte. Diese Entscheidung hat das OLG Stuttgart nunmehr korrigiert, nachdem der Bundesgerichtshof feststellte, dass die vertragliche Bindung des Versicherungsnehmers in der Gesamtkonstruktion des Rentenmodells bereits einen Schaden für den Versicherungsnehmer darstellt.

Das OLG Stuttgart stellte deshalb deutlich heraus, dass CMI dem Kläger alle Schäden im Zusammenhang mit der Lex-Konzept-Rente ersetzen muss. Dies umfasst auch die Freistellung aus den Darlehensverträgen mit der finanzierenden Bank (hier Frankfurter Bankgesellschaft / Helaba), denn die vermeintlich renditestarke Lebensversicherung der CMI sei das Kernstück des gesamten Anlagegeschäfts gewesen, so die Begründung des OLG Stuttgart.

„Das bedeutet, dass CMI nicht nur den ursprünglichen Darlehensbetrag in Euro (bzw. DM) übernehmen muss, sondern den derzeitigen Gegenwert des Schweizer Franken in Euro; das spielt eine erhebliche Rolle, da die Währungsverluste aus dem Schweizer Franken Darlehen erheblich sind und CMI nun auch diesen Schaden vollumfänglich tragen muss“, so Rechtsanwältin Dr. Knöpfel.

Das OLG Stuttgart hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen, da es nunmehr eine gesicherte Rechtsprechung im Zusammenhang mit den Pflichtverletzungen der CMI gebe. Witt Rechtsanwälte erwarten schon in den nächsten Tagen ein weiteres positives Urteil gegen die Clerical Medical Investment Group vor dem OLG Zweibrücken.

„Die Rechtslage bleibt in vielen Fällen sehr günstig, so dass davor zu warnen ist, sich vorschnell auf billige Vergleiche einzulassen; insbesondere ist vor eigenmächtigen Verhandlungen zu warnen, hat doch CMI damit begonnen, merkwürdige Fragebögen an Kunden zu verschicken, die vermeintlich zur Überprüfung der Vergleichbarkeit des Falles mit den BGH Verfahren dienen sollen. In Wahrheit dienen die Fragebögen augenscheinlich anderen Zwecken“, warnt Rechtsanwältin Dr. Knöpfel. „Auch wenn die Verfahren umfangreich sind (so sind es oft über 1.000 Aktenseiten), so scheuen wir weiterhin keine gerichtliche Auseinandersetzung gegen CMI. Es ist an CMI, im Einzelfall tragfähige vergleichsweise Angebote vorzulegen. Andernfalls werden wohl zahlreiche weitere Urteile gegen CMI ergehen“

Die von CMI vertriebenen Kapitallebensversicherungen unterscheiden sich im Einzelfall erheblich, so dass Witt Rechtsanwälte auch dringend zu einer spezialisierten Prüfung im Einzelfall raten. Auch „normale“ Versicherungen (Classic Pläne, Feederpläne etc.) sind regelmäßig im Hinblick auf die rechtlichen Fragestellungen, die der BGH vorliegen hatte, betroffen.

Fazit und Hinweise des BSZ e.V.

Die FAZ hat am 02.11.2012 darüber berichtet, dass die Lloyds AG für Ihre Tochter Clerical Medical ihre Rückstellungen für die Entschädigung deutscher Kunden um weitere 180 Mio. € erhöht hat. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hatten schon darauf verwiesen, dass die bisherigen Rückstellungen von ca. 220 Mio € nicht ausreichen werden. Sie gehen weiter von einem Gesamtschaden von bis zu 1 Milliarde € aus.

CMI verschickt inzwischen an Kunden, die sich direkt dorthin wenden, Fragebögen. Wer das ausfüllt, ist selbst schuld. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte werden dazu ggf. nochmals eine schriftliche Stellungnahme herausgeben und davor warnen.

Leider werden inzwischen vor den Gerichten teilweise schlechte Vergleiche (Quoten wohl weit unter 75 %, eine Zahl, die bei Gerichten kursiert, abgeschlossen (aber auch unnötig Prozesse verloren). Das betrifft keine Einzelfälle, die schlecht gelagert sind, sondern bedauerlicherweise Einzelkanzleien und deren Mandanten. Daran zeigt sich, dass es sich auszahlt auf Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarkrecht zu setzen die sich durch eigene Erfolge als Spezialisten in dieser Angelegenheit ausgezeichnet haben.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Clerical Medical (CMI)  " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                                    
                                                                                                                                    
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3                                                                     
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Tamara Knöpfel

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen. 
wihd

Mittwoch, November 07, 2012

Prozeßauftakt gegen Karl Siegle am LG Konstanz - KS Index-Immofonds


Strafverfahren begann heute am Landgericht Konstanz gegen Karl Ernst Siegle, den Gründer Fa. GdbR KS Index-Immofonds. Der Vorwurf lautet auf Betrug.

Nach langer Suche konnte Karl E. Siegle aufgrund eines internationalen Haftbefehls am 03.August 2012 in Frankreich festgenommen werden. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn lief bereits mehrere Jahre - heute konnte nun endlich der Prozeß am Landgericht Konstanz beginnen.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe insbesondere in den 90er-Jahren und auch über die Jahrtausendwende hinaus für seinen Fonds GdbR KS-Index-Immofonds insgesamt 1723 Kapitalgeber eingeworben und diesen eine Rendite zwischen 5,5 und ca. 8,5 % versprochen. Er baute, so der Vorwurf, ein ganzes Firmengeflecht auf, um - nicht vorhandene - Sachkenntnis vorzutäuschen.

Vorgeworfen wird dem Beschuldigten nun von der Staatsanwaltschaft, er habe die Konstruktion von Anfang an darauf angelegt, die Gelder für eigene Zwecke einzusammeln. Der Beschuldigte habe dem Fonds ca. € 3,9 Millionen Euro entzogen und für private Zwecke verwendet bzw. in den Aufbau seines Firmengeflechts investiert.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte ist seit 2006 mit Karl Siegle und den Fällen gegen die KS-Index-Immofonds, gegen die GEF (Grundertragfonds) sowie GEG (Grundertraggemeinschaft) beschäftigt und hat in ca. 150 Fällen für die Anleger erfolgreich Schadenersatzansprüche vor Gericht durchgesetzt  - leider konnten bis heute von Karl Siegle keine Gelder eingebracht werden.

Die Anklage umfaßt nun 1078 Fälle, die sich aber alle auf den GdbR KS-Index-Immofonds beziehen, nicht auf GEF oder GEG. Der den Anlegern entstandene Schaden wird lt. Anklageschrift auf ca. € 8,5 Millionen beziffert und erfüllt möglicherweise den Tatbestand des Betrugs in besonders schwerem Fall, und dies auch noch gewerbsmäßig.

Die Strafandrohung liegt bei bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.

Nach Verlesung der Anklageschrift wurde der Prozeß vertagt. Der Beschuldigte schweigt bislang. Gegen den früheren Vermittler und als Zeugen geladenen H. Herter wurde nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft ebenfalls Anklage erhoben.

DIe Verhandlung wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Dann kommen Sachverständige und Polizeibeamte zu Wort, die die Ermittlungen geleitet haben. Danach sollen dann in vielen weiteren Terminen einige der Geschädigten vernommen werden. Momentan sind Verhandlungstermine bis Ende März 2013 geplant. Wir informieren Sie an dieser Stelle über das weitere Verfahren.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft KS Index Immofonds anschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de                        

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
driröt

Teldafax-Verantwortlicher zu Schadensersatz verurteilt:


BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte informieren über Handlungsmöglichkeiten für Anleger.

Der Geschäftsführer der TelDaFax Services GmbH und Chief Operating Officer des TelDaFax Konzerns ist am 21.09.2012 wegen deliktischen Handelns zu Schadensersatz verurteilt worden. Das Amtsgericht Lingen stellte in dem Urteil fest, dass er für das operative Geschäft des gesamten Konzerns, zu dem die TelDaFax Services GmbH, die TelDaFax Energy GmbH und die TelDaFax Marketing GmbH gehörten, verantwortlich war. Der TelDaFax Services GmbH, deren Geschäftsführer der Verurteilte war, kam im Konzern die Einziehung der Forderungen aus den Energieverträgen zu.

Das Amtsgericht Lingen sah in von der TelDaFax Services GmbH an Kunden versandte Zahlungsaufforderungen - zu einem Zeitpunkt, in dem sich der TelDaFax Konzern bereits in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befand und die Stromlieferanten dem Konzern die Nutzung des Stromnetzes untersagt hatten - als betrügerisches Handeln zu Lasten der Kunden. Entscheidend sei hierbei, dass dem Geschäftsführer der TelDaFax Services GmbH vorsätzliches Handeln zu Last zu legen sei. Denn das Amtsgericht geht davon aus, dass dem Geschäftsführer aufgrund seiner Position in dem Konzern die Zahlungsschwierigkeiten von TelDaFax bekannt waren und er daher die Schädigung des Kunden bewusst in Kauf nahm.

"Für die Kunden von TelDaFax ist dieses Urteil von großer Bedeutung", so Rechtsanwalt und BSz e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. "Denn für sie besteht nun grundsätzlich die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen. Die Erfolgsaussichten sind hierbei aufgrund des klaren Urteils des AG Lingen nach unserer Einschätzung als relativ gut zu bewerten."

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft "TelDaFax" anschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de                      
                                                                                                                                    
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Bildquelle: © Thorben Wengert / PIXELIO    www.pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllblub

Filmfonds: Ansprüche von Verjährung bedroht? Wie können Anleger gegensteuern?


Nicht wenige Filmfonds leiden unter erheblichen Problemen: Steuernachforderungen, versiegende Ausschüttungen und ähnliches bereiten Anlegern Sorgen. Zwar können Schadensersatzansprüche bestehen, bei diesen droht jedoch in vielen Fällen die Verjährung. 
In den vergangenen Monaten mussten nicht wenige Filmfondsanleger erfahren, dass das Finanzamt auch Jahre später Steuerbescheide ändern kann und Steuervorteile aberkennen kann. Anleger, deren Medien-/Filmfonds auf diese Weise in Bedrängnis geriet, suchen nicht selten Möglichkeiten, Schadensersatz für die „verunglückte“ Investition zu erlangen. Denn viele Anleger investierten aufgrund des ausdrücklichen Rats ihrer Banken oder Anlageberater in Filmfonds. In solchen Fällen bestehen sogar gute Aussichten, entsprechenden Schadensersatz zu erhalten, da beratende Stellen für falsche Anlageberatung haften.

Allerdings müssen die Anleger eines Filmfonds in diesem Zusammenhang die gerade bei älteren Beteiligungen brisante Frage der Verjährung beachten. Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung spätestens 10 Jahre nach der Zeichnung (§ 199 Abs. 4 BGB). Das bedeutet, dass Ansprüche, die im Jahr 2002 entstanden – d. h. der Anleger wurde im Jahr 2002 falsch beraten – jetzt bereits verjährt sind oder von der Verjährung bedroht sind. Es kommt insofern auf das genaue Zeichnungsdatum an. Sind Ansprüche verjährt, können sie nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden. Droht ein Anspruch „lediglich“ in Kürze zu verjähren, können von Anwälten noch Maßnahmen ergriffen werden, um dies zu verhindern.

Es gibt verschiedene Verjährungsfristen!

Dennoch bedeutet das nicht, dass Anleger immer 10 Jahre Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen. Denn es gibt auch kürzere Verjährungsfristen – so haben Anleger ab dem Zeitpunkt, an welchem sie wissen, dass sie falsch beraten wurden, nur 3 Jahre Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Erfuhr ein Anleger im Jahr 2009, dass der Filmfonds nicht seinen Anforderungen entspricht, dann verjähren Schadensersatzansprüche am 31.12.2012. Wann „wissen“ Anleger, dass sie falsch beraten wurden? Eine generelle Antwort gibt es nicht, jedoch kann eine entsprechende Kenntnis sich aus Sanierungskonzepten, Anlegerschreiben mit Verlustwarnungen oder vielen anderen Umständen ergeben.

Ansprüche können vor Verjährung gesichert werden

Drohen (Schadensersatz)Ansprüche zu verjähren, kann die Verjährung gehemmt werden. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann entsprechende Maßnahmen einleiten, um die Ansprüche der Anleger vor der Verjährung zu sichern. Ist die Verjährung gehemmt, kann ein Anspruch auch nach der eigentlichen Verjährungsfrist durchgesetzt werden. Anleger, die Verjährung befürchten, können sich über Gegenmaßnahmen beraten lassen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten die Anleger verschiedener Film-/Medienfonds.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Film-und Medienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                                  
                                                                                                                                     
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3                                                                   
Bildquelle: © iwona golczyk / PIXELIO    www.pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen. 
drsto

Wealthcap Life USA 2 - Nicht einmal zweite Wahl für Anleger


Auch der zweite US-Lebensversicherungsfonds des Emissionshauses Wealthcap (Life USA 2) bereitet Anlegern keine Freude. Der Fonds ist in massiven finanziellen Schwierigkeiten und eine Besserung ist nicht in Sicht.

Life USA 2
Ein enormes Einnahmeproblem hat den Life USA 2 Lebensversicherungsfonds in eine finanzielle Schieflage gebracht. Die Einnahmen des Fonds liegen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft. Bis zum 31.12.2011 betrugen diese nur US-$ 92,9 Mio., während US-$ 197,6 Mio. eingeplant waren. Daher liegt der Einnahmenüberschuss nur bei 33 % der eingeplanten Werte. Somit ist es nicht überraschend, dass die Ausschüttungen an die Anleger nur 22,5 % der angekündigten Werte erreichten und 2011 ganz ausblieben. Anzeichen für eine Besserung dieser Finanzlage sind nicht erkennbar.

Rückabwicklung bei fehlerhafter Beratung
Allerdings sollten sich betroffene Anleger des Life USA 2 Lebensversicherungsfonds nicht mit dieser Situation nicht abfinden. Die BSZ e.V.  Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern sich von einem auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts beraten zu lassen. Für Anleger bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw. das Beratungsunternehmen, das die Fondsbeteiligung vermittelt hat, durchzusetzen. Banken und Anlageberater, die bei der Vermittlung der Fondsbeteiligungen gegen die Pflicht zur vollständigen und richtigen Aufklärung verstoßen, sind zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Geschädigte Anleger können dadurch ihre Fondsbeteiligung rückabwickeln.

Beratungspflichten der Banken und Anlageberater
Die Beratungspflichten umfassen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) sowohl die Aufklärung über die Risiken der Lebensversicherungsfondsbeteiligung (Kapitalverlustrisiko, einschränkte Veräußerbarkeit, keine garantierte Mindestverzinsung, untaugliche Sterbetafeln u.a.) als auch die Aufklärung über die Rückvergütungen (sog. Kick-Back-Zahlungen), welche die Bank bzw. der Berater für die Vermittlung der Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds erhalten hat.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Lebensversicherungsfonds" anschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de                      
                                                                                                                                    
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3             

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Hornung           

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsthü

Dienstag, November 06, 2012

Solarzulieferer SiC Processing soll saniert werden.


Drastischer Schuldenschnitt bei Anleihegläubigern notwendig?Am 5.11.2012 gab die SiC Processing GmbH folgende Verlautbarung heraus:

„Zahlungsrückstände einzelner Kunden verbunden mit einem starken Volumen- und Preisrückgang, sowie hohe noch ausstehenden Verpflichtungen aus dem Expansionsprogramm der letzten beiden Jahre und eine Mietausfallbürgschaft eines norwegischen Vermieters, für die die SiC Processing GmbH, Hirschau (ISIN DE000A1H3HQ1), nach der Insolvenz der REC Wafer Norway AS, einzige Kundin ihrer norwegischen Tochtergesellschaft SiC Processing AS, einstehen muss, haben dazu geführt, dass die SiC Processing GmbH ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr hätte vollständig bedienen können. Diese Situation entstand vor dem Hintergrund einer weltweit äußerst schwierigen Situation der Solarindustrie, die von hohem Preisdruck und anhaltender Unterauslastung geprägt ist.“

Vor diesem Hintergrund wurde bereits mit wesentlichen Gläubigern eine Stundung von Forderungen bis zum 28.02.2013 vereinbart. Dies allein reicht vermutlich jedoch nicht aus, um das Unternehmen vor einer Insolvenz zu retten. Hierzu bedarf es nach Ansicht von Fachleuten einer wesentlichen Umstrukturierung des Unternehmens. Um dies gewährleisten zu können bereitet das Unternehmen seine Gläubiger auf einen spürbaren Schuldenschnitt vor.

Davon betroffen sind vor allem auch die Anleihegläubiger der gezeichneten Unternehmensanleihe ISIN DE000A1H3HQ1 im Wert von wohl ca. 80 Mio. Euro.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Torsten Geißler aus der Kanzlei MHG Rechtsanwälte rät den Anleihegläubiger daher sich bereits jetzt um eine Vertretung ihrer Forderungen zu kümmern. Die Erfahrung zeigt, dass eine Bündelung der Interessen hier dringend erforderlich ist, um eine einseitige Sanierung zu Lasten der Anleihegläubiger zu verhindern.

Bereits in den kommenden Wochen soll ein Konzept zur Sanierung den Gläubigern vorgestellt werden. Dieses Konzept gilt es umfassend zu prüfen und im Interesse der Anleihegläubiger zu beeinflussen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „SiC Processing GmbH "  anzuschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                       
                                                                                                                                    
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Morgenstern 

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 06.11. 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

mhg

Die gute Nachricht zum Jahresende für alle ACCESSIO-Kunden: Die DAB Bank AG haftet für die Fehler des Wertpapierhandelshauses


Sensationsentscheidung aus München. Ein anderes Bankhaus haftet für die Schrottberatungen der ACCESSIO AG. Wie das geht? Eine Information von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten Herrn Rechtsanwalt Mark Heinemann und Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper. 
Das Münchener Oberlandesgericht macht die Münchener DAB Bank AG für die Beratungsfehler des Itzehoer Skandalfinanzdienstleisters ACCESSIO AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG, ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG) verantwortlich (5 U 3672/11, nicht rechtskräftig). Sie rechnet der Bank die Haftung des Wertpapierhandelshauses zu.

"Die Richter gehen davon aus, dass die ACCESSIO AG als Erfüllungsgehilfin der DAB Bank AG gearbeitet hat. Das Bankhaus hat die ACCESSIO AG im eigenen Vergütungsinteresse mit der Zuführung von Kommissionsaufträgen aus einem aufklärungs- und beratungsbedürftigen Kundenkreis betraut und es der ACCESSIO AG überlassen, den Auftrag für das Kommissionsgeschäft mit dem Anleger vorzubereiten, die Anleger zum Kauf der Wertpapiere zu veranlassen und damit den Kommissionsauftrag anzubahnen", sagt der Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Mark Heinemann von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten. Das heißt, dass alle Betroffenen, denen die Risiken der Investments verschwiegen wurden oder die nicht über die Provisionsschinderei aufgeklärt worden sind, können Schadensersatzansprüche gegen die Münchener Banker geltend machen.

Und die Haftung der DAB Bank AG ist konsequent, findet der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Die ACCESSIO AG hat die Kunden mit DAB-Dienstleistungen geworben." Das Tagesgeldangebot, in aller Regel das Einstiegsgeschäft für die rund 30.000 ACCESSIO-Kunden, war ein DAB-Produkt und das Wertpapierdepot wurde auch über die DAB Bank AG geführt. "Und jetzt wurde auch noch bekannt, dass die DAB Bank AG einen Teil der Vertriebserlöse, vor allem Provisionen und Zuwendungen der Wertpapieremittentinnen, kassiert hat. Das sieht so aus, als wenn die Itzehoer ACCESSIO-Berater die sprichwörtliche Drückerkolonne der Münchener Bank gewesen sind.", meint Anlegeranwalt Mark Heinemann.

Die ACCESSIO AG hat ganz konservative, sicherheitsorientierte Kapitalanleger mit hoch verzinsten, an und für sich sicheren Tagesgeldangeboten geworben und die Neukunden in vielen Fällen im Anschluss daran in hochriskante Investments in Wertpapiere der Pongs & Zahn AG, der HPE AG, der Cargofresh AG, der Salvator Grundbesitz AG, der Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG und der Ponaxis AG (heute: loginet3 AG) reingeredet. Oft mit dem Versprechen, dass das praktisch kein Risiko bestünde. "Fast schon kriminell," findet der GRÖPPER KÖPKE Anlegeranwalt Matthias Gröpper: "Viele haben mit diesen Schrotttipps alles verloren. Und das war schon lange erkennbar. Wir haben das erste Mal 2008 vor dem Wertpapierhandelshaus gewarnt."

Die ACCESSIO-Pleite  dürfte die Bank teuer zu stehen kommen. "Die ACCESSIO AG hat nach unseren Schätzungen bei rund 30.000 Kunden ein Gesamtvermögen in Höhe von mehr als € 200 Mio. verbrannt. Wenn die DAB Bank AG dafür gerade stehen muss, wird ihr das sehr weh tun," sagt Rechtsanwalt Matthias Gröpper. Und nach der Insolvenz des Itzehoer Wertpapierhandelshauses dürfte die Bank für viele Betroffene ein gern genommener Gegner sein. Die hat nämlich noch viel Geld.

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten allen Betroffenen, die Sachen schnellstmöglich von einem Spezialisten prüfen zu lassen. Und sie wissen aus weit über 800 ACCESSIO-Vertretungen in den letzten Jahren: Häufig können Anwälte für die Geschädigten Geld zurückholen.

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ACCESSIO"  anzuschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                       
                                                                                                                                   
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3    

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper                         

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 06.11. 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

bgks

Montag, November 05, 2012

Der nächste Paukenschlag im BCI-Betrug. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die Verantwortlichen erhoben.


Betroffene können viel tun. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat schon für viele Schadensersatzansprüche gerichtlich gesichert. Die Erkenntnisse aus dem Strafverfahren erhöhen die Erfolgschancen der BCI-Anleger zusätzlich.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die Verantwortlichen der BCI Business Capital Investors Inc. (BCI) erhoben. Das Hauptverfahren wurde eröffnet. Die BCI-Opfer können von einer Verurteilung der Rädelsführer erheblich profitieren. Zum Stand des Verfahrens und der Haftung der Unternehmensverantwortlichen:

Der BCI-Mann Klaus Smetana soll nach den Feststellungen der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Düsseldorf der Drahtzieher des Betrugsunternehmens gewesen sein. Er organisierte das Schneeballsystem und zog die Anleger ab.

Die Anleger glaubten, dass die Gelder in den U.S.A. investiert werden. Das stimmte aber nicht. Die Anlegergelder wurden lediglich über ein schwer zu durchschauendes Treuhandkontensystem in ganz Europa verteilt und für die Provisionierung des Vertriebs und die Ausschüttungen an andere Anleger verwendet. Zudem sollen sich Smetana und andere Verantwortliche die Taschen vollgesteckt haben. In den USA existierte nur eine Briefkastenfirma. Die Schreiben der BCI wurden nicht aus den USA an die Anleger verschickt, sondern kamen von einem Postversendezentrum aus der Nähe von Bremen.

Betroffene können einiges tun. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt hat den entscheidungserheblichen Sachverhalt mittlerweile durch ganz intensive Recherchen geklärt. Mit Erfolg. "Wir haben mittlerweile für viele BCI-Anleger Schadensersatzansprüche gerichtlich durchgesetzt. Im Eilverfahren. Nach ein paar Tagen hatten die Betroffenen Titel, aus denen vollstreckt werden kann.", sagt der Anlegeranwalt Oliver Frick von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten.

Und die BCI-Anleger sollten aufmerksam bleiben. Den Rechtsanwälten wurde zuletzt von mehreren Betroffenen berichtet, dass ein Wirtschaftsdetektiv mit der Geltendmachung der Ansprüche in der Schweiz wirbt. "Wir haben das schon vor vielen Monaten geprüft, uns von renommierten schweizerischen Rechtsanwälten beraten lassen und die sind der Meinung, dass das nichts bringt.", sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Frick. Die Prozesse müssen unseres Erachtens nach wie vor in Deutschland geführt werden. Und haben dort auch die besten Erfolgsaussichten. Im Anschluss daran kann man damit immer noch in der Schweiz vollstrecken.

GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte rät den geschädigten Anlegern, sich mit einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen und alle in Betracht kommenden Ansprüche prüfen zu lassen. Schnell. Denn wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Business Capital Investors"  anzuschließen.
 

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     
                                                                                                                                    
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 05.11. 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Nordcapital MS E. R. Tokyo: Keine Ausschüttungen wegen Darlehenstilgung.


Für die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. Tokyo ist im Jahr 2012 erneut Verzicht angesagt, da die Kredittilgung keine Ausschüttungen zulässt. Wie können Anleger sich wehren.

Für die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital MS E. R Tokyo heißt es im Jahr 2012 ein weiteres Mal auf Ausschüttungen zu verzichten. Die Einkünfte des Schiffsfonds werden für von der finanzierenden Bank geforderte erhöhte Tilgung benötigt. Durch den wiederholten Vorrang der Darlehenstilgung wird deutlich, dass Schiffsfonds sich nicht als verlässliche Kapitalanlagen eignen. Dennoch wurden Schiffsfonds immer wieder unter diesem Vorzeichen angepriesen.

Keine Ausschüttungen für das Jahr 2011

Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann beispielsweise ermittelt werden, ob eine Falschberatung vor der Investition in den Fonds Nordcapital MS E. R. Tokyo kam. Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Anlageberatung musste realistisches Bild von Kapitalanlage vermitteln

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Nordcapital MS E. R. Tokyo als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten können. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. Tokyo.


Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Nordcapital MS E. R. Tokyo" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu             
            
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
   
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
         
Dieser Text gibt den Beitrag vom. 05. 11. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen

drsto

Apollo ProScreen und die Steuerproblematik


Den Anlegern des Medienfonds Apollo ProScreen geht es wie den Anlegern vieler anderer Medienfonds: Das Finanzamt klopft an die Türe und fordert Steuern nach. Anlegern können Schadensersatzansprüche zustehen.

Dass mit der Auflösung eines geschlossenen Medienfonds noch nicht alle Kapital in der Historie des jeweiligen Fonds abgeschlossen sind, zeigt sich bei dem Fonds Apollo ProScreen. Etliche Monate nach der Auflösung meldet sich das Finanzamt bei den Anlegern und forderte Steuernachzahlungen für die Jahre 2009 und 2010. Dass nicht nur die Anleger des Apollo ProScreen sondern auch die Anleger vieler anderer Medienfonds mit Steuernachzahlungen konfrontiert werden, zeigt, dass die einst als "Steuersparmodelle" angepriesenen Medienfonds zu Steuerfallen wurde.

 Angesichts dieser Entwicklung stellt sich die Frage, ob Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können. Ein möglicher Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche ist die Anlageberatung. Wurde diese nicht den Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung gerecht, können Anleger des Apollo ProScreen Schadenersatz fordern. Grob umrissen müssen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung zunächst die Ziele des Anlegers erforscht werden und in einem zweiten Schritt sollen die Berater Kapitalanlagen, die zu diesen Zielen passen, möglichst umfassend und realistisch darstellen.

In der Praxis leiden nicht wenige Anlageberatungsgespräche unter erheblichen Mängeln. Zu den häufigen Fehlern zählt, dass nicht darauf hingewiesen wurde, dass die Risiken, die mit einer Beteiligung an dem Fonds Apollo ProScreen einhergehen, nicht realistisch dargestellt wurden. Auch eine ordnungsgemäße Aufklärung über Provisionen erfolgte nicht immer. Ein besonderes Thema der Medienfonds sind die - aus Steuerspargründen vorgesehen - Darlehen.

Anleger des Apollo ProScreen, die denken, dass sie falsch beraten wurden, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen, wie gut die Chancen sind, Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen. Dabei sollten die Anleger ein Augenmerk auf das Datum ihrer Beteiligung haben, da Ansprüche wegen falscher Anlageberatung spätestens 10 Jahre nach der Zeichnung verjähren.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Film-und Medienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                                
                                                                                                                                    
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3                                                                 
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen
drsto

Freitag, November 02, 2012

MPC Offen Flotte (MS Santa-B-Schiffe): Ein aussichtsloser Plan.


Bereits mit Rundschreiben vom 10.05.2012 wurden die Anleger auf die wirtschaftliche Schieflage der Fondsgesellschaft und ein dringend benötigtes Sanierungskonzept eingestimmt. Nun ist es soweit, 12 % sollen nachgeschossen werden. Anleger müssen mit dem Schlimmsten rechnen – so oder so.

MS Santa B-Schiffe in der Krise
Mit einem Rundschreiben der Reederei Claus-Peter Offen GmbH & Co. KG vom 10.05.2012 wurden die Anleger über die wirtschaftlich desolate Situation der Fondsgesellschaft informiert. Das niedrige Rateniveau reicht gerade einmal dazu aus, die Schiffsbetriebskosten zu decken. Tilgungs- sowie Zinszahlungen an die kreditfinanzierenden Banken können hingegen nicht mehr erbracht werden. Schuld sei der „ruinöse Wettbewerb“. Ein sogenanntes Kapitalkonzept ist daher in der Ausarbeitung, welches u.a. eine Kapitalerhöhung von 8 % bis 10 % vorsieht. In Anbetracht der drohenden Zahlungsunfähigkeit wurde schon damals die Teilnahme am angedachten Kapitalkonzept eindringlich empfohlen.

Sanierungsplan
Nun wurden die Anleger zu einer außergerichtlichen Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren aufgerufen, 12 % des Kommanditkapitals nachzuschießen um Barreserven wieder aufzubauen. Zwei der drei kreditfinanzierenden Banken, welche insgesamt 12 der 14 Schiffe finanzieren, seien zudem bereit, für den Zeitraum von 2011 bis einschließlich 2014 Tilgungsaussetzungen zu gewähren. Auch stünden zusätzliche Kreditlinien zur Verfügung. Man erhoffe sich hiermit die Überbrückung der wirtschaftlichen Talfahrt. Ein vorzeitiger Verkauf der Schiffe ist hingegen keine echte Handlungsalternative, da die zu erwartenden Verkaufserlöse nicht einmal die ausstehenden Kreditverbindlichkeiten decken würden. Die Lage ist ernst, weshalb die Anleger der Fondsgesellschaft MS Santa B-Schiffe nicht nur neues Kapital zur Verfügung stellen, sondern ebenso die erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 4,41 % zurückzahlen sollen.

Kaum Hoffnung
Selbst wenn es der Fondsgesellschaft gelingt, den Sanierungsplan umzusetzen, so wird dessen Tragfähigkeit nicht von Dauer sein. Tatsache ist, dass alle 14 Schiffe in einem nach wie vor sehr schwachen Markt fahren und die anstehenden Neuvercharterungen nicht die benötigten Einnahmen bringen werden. Auch die immer wieder prognostizierte Erholung des Chartermarktes wird noch einige Zeit auf sich warten lassen und für viele Schiffe auch zu spät kommen. Betroffen sind hiervon, wie auch bei den MS Santa B-Schiffen, v.a. ältere Schiffe kleinerer Schiffsklassen. Zum einen sorgen ansteigende Treibstoffkosten für ein Ausweichen der Reeder auf größere Schiffsklassen, mit welchen sie nachhaltiger fahren können. Zum anderen sind die Neubaupreise stark gesunken, was sich auf die Charterraten bereits bestehender Schiffe zusätzlich negativ auswirkt. Der Sanierungsplan wird daher aller Wahrscheinlichkeit nach nicht den gewünschten Erfolg bringen. Vielmehr wird die geplante Barreserve schnell aufgezehrt sein und sich die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft nicht verbessert haben.

Bitte alle aussteigen!
Anleger sollten sich daher gut überlegen, ob sie weiteres Kapital versenken wollen. Alternativen hierzu gibt es allemal. So hat die Erfahrung gezeigt, dass Anleger der MS Sante B-Schiffe ausgesprochen positive Aussichten haben, sich schadlos zu stellen. In vielen Fällen war hierfür nicht einmal ein Prozess notwendig, da schon außergerichtlich eine gütliche Einigung mit dem damals fehlerhaft beratenden Kreditinstitut geschlossen werden konnte. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte kann daher betroffenen Anlegern nur anraten, diese Gelegenheit beim Schopfe zu packen und ihr verlustträchtiges Investment rückabzuwickeln.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MPC Offen Flotte MS  „Santa-B Schiffe" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu           
            
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel
           
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. 11. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.