Für die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. Tokyo ist im Jahr 2012 erneut Verzicht angesagt, da die Kredittilgung keine Ausschüttungen zulässt. Wie können Anleger sich wehren.
Für die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital MS E. R Tokyo
heißt es im Jahr 2012 ein weiteres Mal auf Ausschüttungen zu verzichten. Die
Einkünfte des Schiffsfonds werden für von der finanzierenden Bank geforderte
erhöhte Tilgung benötigt. Durch den wiederholten Vorrang der Darlehenstilgung
wird deutlich, dass Schiffsfonds sich nicht als verlässliche Kapitalanlagen
eignen. Dennoch wurden Schiffsfonds immer wieder unter diesem Vorzeichen
angepriesen.
Keine Ausschüttungen für das Jahr 2011
Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann
beispielsweise ermittelt werden, ob eine Falschberatung vor der Investition in
den Fonds Nordcapital MS E. R. Tokyo kam. Lief die Anlageberatung nicht
fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine
ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die
Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel
die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche
Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen
entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.
In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über
die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche
Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen
eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies
gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem
geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten
verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.
Anlageberatung musste realistisches Bild von Kapitalanlage
vermitteln
Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Nordcapital MS E. R.
Tokyo als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche und
schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische
Beteiligungen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes
bieten können. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen
werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den
ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des
Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der
Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds
Nordcapital MS E. R. Tokyo.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Nordcapital MS E. R. Tokyo" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Beitrag vom. 05. 11. 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung
führen
drsto
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