Den Anlegern des Medienfonds Apollo ProScreen geht es wie den Anlegern vieler anderer Medienfonds: Das Finanzamt klopft an die Türe und fordert Steuern nach. Anlegern können Schadensersatzansprüche zustehen.
Dass mit der Auflösung eines geschlossenen Medienfonds noch
nicht alle Kapital in der Historie des jeweiligen Fonds abgeschlossen sind,
zeigt sich bei dem Fonds Apollo ProScreen. Etliche Monate nach der Auflösung
meldet sich das Finanzamt bei den Anlegern und forderte Steuernachzahlungen für
die Jahre 2009 und 2010. Dass nicht nur die Anleger des Apollo ProScreen
sondern auch die Anleger vieler anderer Medienfonds mit Steuernachzahlungen
konfrontiert werden, zeigt, dass die einst als "Steuersparmodelle"
angepriesenen Medienfonds zu Steuerfallen wurde.
Angesichts dieser
Entwicklung stellt sich die Frage, ob Anleger Schadensersatzansprüche geltend
machen können. Ein möglicher Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche ist die
Anlageberatung. Wurde diese nicht den Anforderungen an eine anleger- und
anlagegerechte Beratung gerecht, können Anleger des Apollo ProScreen
Schadenersatz fordern. Grob umrissen müssen im Rahmen einer ordnungsgemäßen
Anlageberatung zunächst die Ziele des Anlegers erforscht werden und in einem
zweiten Schritt sollen die Berater Kapitalanlagen, die zu diesen Zielen passen,
möglichst umfassend und realistisch darstellen.
In der Praxis leiden nicht wenige Anlageberatungsgespräche
unter erheblichen Mängeln. Zu den häufigen Fehlern zählt, dass nicht darauf
hingewiesen wurde, dass die Risiken, die mit einer Beteiligung an dem Fonds
Apollo ProScreen einhergehen, nicht realistisch dargestellt wurden. Auch eine
ordnungsgemäße Aufklärung über Provisionen erfolgte nicht immer. Ein besonderes
Thema der Medienfonds sind die - aus Steuerspargründen vorgesehen - Darlehen.
Anleger des Apollo ProScreen, die denken, dass sie falsch
beraten wurden, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
ermitteln lassen, wie gut die Chancen sind, Schadensersatzansprüche erfolgreich
geltend zu machen. Dabei sollten die Anleger ein Augenmerk auf das Datum ihrer
Beteiligung haben, da Ansprüche wegen falscher Anlageberatung spätestens 10
Jahre nach der Zeichnung verjähren.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Film-und Medienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. November 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsto
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