Freitag, November 02, 2012

MPC Offen Flotte (MS Santa-B-Schiffe): Ein aussichtsloser Plan.


Bereits mit Rundschreiben vom 10.05.2012 wurden die Anleger auf die wirtschaftliche Schieflage der Fondsgesellschaft und ein dringend benötigtes Sanierungskonzept eingestimmt. Nun ist es soweit, 12 % sollen nachgeschossen werden. Anleger müssen mit dem Schlimmsten rechnen – so oder so.

MS Santa B-Schiffe in der Krise
Mit einem Rundschreiben der Reederei Claus-Peter Offen GmbH & Co. KG vom 10.05.2012 wurden die Anleger über die wirtschaftlich desolate Situation der Fondsgesellschaft informiert. Das niedrige Rateniveau reicht gerade einmal dazu aus, die Schiffsbetriebskosten zu decken. Tilgungs- sowie Zinszahlungen an die kreditfinanzierenden Banken können hingegen nicht mehr erbracht werden. Schuld sei der „ruinöse Wettbewerb“. Ein sogenanntes Kapitalkonzept ist daher in der Ausarbeitung, welches u.a. eine Kapitalerhöhung von 8 % bis 10 % vorsieht. In Anbetracht der drohenden Zahlungsunfähigkeit wurde schon damals die Teilnahme am angedachten Kapitalkonzept eindringlich empfohlen.

Sanierungsplan
Nun wurden die Anleger zu einer außergerichtlichen Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren aufgerufen, 12 % des Kommanditkapitals nachzuschießen um Barreserven wieder aufzubauen. Zwei der drei kreditfinanzierenden Banken, welche insgesamt 12 der 14 Schiffe finanzieren, seien zudem bereit, für den Zeitraum von 2011 bis einschließlich 2014 Tilgungsaussetzungen zu gewähren. Auch stünden zusätzliche Kreditlinien zur Verfügung. Man erhoffe sich hiermit die Überbrückung der wirtschaftlichen Talfahrt. Ein vorzeitiger Verkauf der Schiffe ist hingegen keine echte Handlungsalternative, da die zu erwartenden Verkaufserlöse nicht einmal die ausstehenden Kreditverbindlichkeiten decken würden. Die Lage ist ernst, weshalb die Anleger der Fondsgesellschaft MS Santa B-Schiffe nicht nur neues Kapital zur Verfügung stellen, sondern ebenso die erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 4,41 % zurückzahlen sollen.

Kaum Hoffnung
Selbst wenn es der Fondsgesellschaft gelingt, den Sanierungsplan umzusetzen, so wird dessen Tragfähigkeit nicht von Dauer sein. Tatsache ist, dass alle 14 Schiffe in einem nach wie vor sehr schwachen Markt fahren und die anstehenden Neuvercharterungen nicht die benötigten Einnahmen bringen werden. Auch die immer wieder prognostizierte Erholung des Chartermarktes wird noch einige Zeit auf sich warten lassen und für viele Schiffe auch zu spät kommen. Betroffen sind hiervon, wie auch bei den MS Santa B-Schiffen, v.a. ältere Schiffe kleinerer Schiffsklassen. Zum einen sorgen ansteigende Treibstoffkosten für ein Ausweichen der Reeder auf größere Schiffsklassen, mit welchen sie nachhaltiger fahren können. Zum anderen sind die Neubaupreise stark gesunken, was sich auf die Charterraten bereits bestehender Schiffe zusätzlich negativ auswirkt. Der Sanierungsplan wird daher aller Wahrscheinlichkeit nach nicht den gewünschten Erfolg bringen. Vielmehr wird die geplante Barreserve schnell aufgezehrt sein und sich die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft nicht verbessert haben.

Bitte alle aussteigen!
Anleger sollten sich daher gut überlegen, ob sie weiteres Kapital versenken wollen. Alternativen hierzu gibt es allemal. So hat die Erfahrung gezeigt, dass Anleger der MS Sante B-Schiffe ausgesprochen positive Aussichten haben, sich schadlos zu stellen. In vielen Fällen war hierfür nicht einmal ein Prozess notwendig, da schon außergerichtlich eine gütliche Einigung mit dem damals fehlerhaft beratenden Kreditinstitut geschlossen werden konnte. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte kann daher betroffenen Anlegern nur anraten, diese Gelegenheit beim Schopfe zu packen und ihr verlustträchtiges Investment rückabzuwickeln.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MPC Offen Flotte MS  „Santa-B Schiffe" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel
           
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. 11. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

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