BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte informieren über Handlungsmöglichkeiten für Anleger.
Der Geschäftsführer der TelDaFax
Services GmbH und Chief Operating Officer des TelDaFax Konzerns ist am
21.09.2012 wegen deliktischen Handelns zu Schadensersatz verurteilt worden. Das
Amtsgericht Lingen stellte in dem Urteil fest, dass er für das operative
Geschäft des gesamten Konzerns, zu dem die TelDaFax Services GmbH, die TelDaFax
Energy GmbH und die TelDaFax Marketing GmbH gehörten, verantwortlich war. Der
TelDaFax Services GmbH, deren Geschäftsführer der Verurteilte war, kam im
Konzern die Einziehung der Forderungen aus den Energieverträgen zu.
Das Amtsgericht Lingen sah in von
der TelDaFax Services GmbH an Kunden versandte Zahlungsaufforderungen - zu
einem Zeitpunkt, in dem sich der TelDaFax Konzern bereits in erheblichen
finanziellen Schwierigkeiten befand und die Stromlieferanten dem Konzern die
Nutzung des Stromnetzes untersagt hatten - als betrügerisches Handeln zu Lasten
der Kunden. Entscheidend sei hierbei, dass dem Geschäftsführer der TelDaFax
Services GmbH vorsätzliches Handeln zu Last zu legen sei. Denn das Amtsgericht
geht davon aus, dass dem Geschäftsführer aufgrund seiner Position in dem
Konzern die Zahlungsschwierigkeiten von TelDaFax bekannt waren und er daher die
Schädigung des Kunden bewusst in Kauf nahm.
"Für die Kunden von TelDaFax
ist dieses Urteil von großer Bedeutung", so Rechtsanwalt und BSz e.V.
Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. "Denn für sie besteht nun
grundsätzlich die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen. Die
Erfolgsaussichten sind hierbei aufgrund des klaren Urteils des AG Lingen nach
unserer Einschätzung als relativ gut zu bewerten."
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber
rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht
spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft "TelDaFax" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular
für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom
07. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes
sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllblub
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