Donnerstag, November 08, 2012

Erneut obergerichtliches Schadensersatzurteil gegen Clerical Medical (Lex-Konzept-Rente)


Das OLG Stuttgart sprach in seinem Urteil vom 29.10.2012, Az.: 7 U 201/11 im Zusammenhang mit einer Lex-Konzept-Rente erstmals nach den Entscheidungen des BGH in einem von der BHSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Witt Rechtsanwälte geführten Verfahren deren Mandanten gegen die britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) vollständigen Schadensersatz zu; CMI muss zudem sämtliche Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.

Damit waren Witt Rechtsanwälte nunmehr für Mandanten zum 6. Mal in Folge vor diversen Oberlandesgerichten in Deutschland gegen CMI erfolgreich, zeitlich nunmehr das erste Mal, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2012 in mehreren Grundsatzurteilen (u.a. Az.: IV ZR 151/11, in dem ein von Witt Rechtsanwälte vertretener Mandant betroffen war) festgestellt hatte, dass der CMI im Zusammenhang mit ihrem Versicherungsprodukt mehrere Aufklärungspflichtverletzungen bei diversen fremdfinanzierten Rentenprodukten vorzuwerfen sind. Der BGH hatte dort die von Witt Rechtsanwälte vertreten Rechtsansicht vollumfänglich bestätigt.

Die Vorinstanz, das Landgericht Ravensburg, hatte dem von Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht PartG vertretenen Mandanten zunächst „nur“ einen so genannten Erfüllungsanspruch gegen CMI zugesprochen. „Dies hätte zur Folge gehabt, dass CMI zwar seine vertraglichen Verpflichtungen voll erfüllen muss, unser Mandant jedoch nicht die Rückabwicklung der Lex-Konzept-Rente insgesamt verlangen kann“, so Frau Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel von Witt Rechtsanwälte, welche das Verfahren führte. Diese Entscheidung hat das OLG Stuttgart nunmehr korrigiert, nachdem der Bundesgerichtshof feststellte, dass die vertragliche Bindung des Versicherungsnehmers in der Gesamtkonstruktion des Rentenmodells bereits einen Schaden für den Versicherungsnehmer darstellt.

Das OLG Stuttgart stellte deshalb deutlich heraus, dass CMI dem Kläger alle Schäden im Zusammenhang mit der Lex-Konzept-Rente ersetzen muss. Dies umfasst auch die Freistellung aus den Darlehensverträgen mit der finanzierenden Bank (hier Frankfurter Bankgesellschaft / Helaba), denn die vermeintlich renditestarke Lebensversicherung der CMI sei das Kernstück des gesamten Anlagegeschäfts gewesen, so die Begründung des OLG Stuttgart.

„Das bedeutet, dass CMI nicht nur den ursprünglichen Darlehensbetrag in Euro (bzw. DM) übernehmen muss, sondern den derzeitigen Gegenwert des Schweizer Franken in Euro; das spielt eine erhebliche Rolle, da die Währungsverluste aus dem Schweizer Franken Darlehen erheblich sind und CMI nun auch diesen Schaden vollumfänglich tragen muss“, so Rechtsanwältin Dr. Knöpfel.

Das OLG Stuttgart hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen, da es nunmehr eine gesicherte Rechtsprechung im Zusammenhang mit den Pflichtverletzungen der CMI gebe. Witt Rechtsanwälte erwarten schon in den nächsten Tagen ein weiteres positives Urteil gegen die Clerical Medical Investment Group vor dem OLG Zweibrücken.

„Die Rechtslage bleibt in vielen Fällen sehr günstig, so dass davor zu warnen ist, sich vorschnell auf billige Vergleiche einzulassen; insbesondere ist vor eigenmächtigen Verhandlungen zu warnen, hat doch CMI damit begonnen, merkwürdige Fragebögen an Kunden zu verschicken, die vermeintlich zur Überprüfung der Vergleichbarkeit des Falles mit den BGH Verfahren dienen sollen. In Wahrheit dienen die Fragebögen augenscheinlich anderen Zwecken“, warnt Rechtsanwältin Dr. Knöpfel. „Auch wenn die Verfahren umfangreich sind (so sind es oft über 1.000 Aktenseiten), so scheuen wir weiterhin keine gerichtliche Auseinandersetzung gegen CMI. Es ist an CMI, im Einzelfall tragfähige vergleichsweise Angebote vorzulegen. Andernfalls werden wohl zahlreiche weitere Urteile gegen CMI ergehen“

Die von CMI vertriebenen Kapitallebensversicherungen unterscheiden sich im Einzelfall erheblich, so dass Witt Rechtsanwälte auch dringend zu einer spezialisierten Prüfung im Einzelfall raten. Auch „normale“ Versicherungen (Classic Pläne, Feederpläne etc.) sind regelmäßig im Hinblick auf die rechtlichen Fragestellungen, die der BGH vorliegen hatte, betroffen.

Fazit und Hinweise des BSZ e.V.

Die FAZ hat am 02.11.2012 darüber berichtet, dass die Lloyds AG für Ihre Tochter Clerical Medical ihre Rückstellungen für die Entschädigung deutscher Kunden um weitere 180 Mio. € erhöht hat. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hatten schon darauf verwiesen, dass die bisherigen Rückstellungen von ca. 220 Mio € nicht ausreichen werden. Sie gehen weiter von einem Gesamtschaden von bis zu 1 Milliarde € aus.

CMI verschickt inzwischen an Kunden, die sich direkt dorthin wenden, Fragebögen. Wer das ausfüllt, ist selbst schuld. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte werden dazu ggf. nochmals eine schriftliche Stellungnahme herausgeben und davor warnen.

Leider werden inzwischen vor den Gerichten teilweise schlechte Vergleiche (Quoten wohl weit unter 75 %, eine Zahl, die bei Gerichten kursiert, abgeschlossen (aber auch unnötig Prozesse verloren). Das betrifft keine Einzelfälle, die schlecht gelagert sind, sondern bedauerlicherweise Einzelkanzleien und deren Mandanten. Daran zeigt sich, dass es sich auszahlt auf Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarkrecht zu setzen die sich durch eigene Erfolge als Spezialisten in dieser Angelegenheit ausgezeichnet haben.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Clerical Medical (CMI)  " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Tamara Knöpfel

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen. 
wihd

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