Das OLG Stuttgart sprach in seinem Urteil vom 29.10.2012, Az.: 7 U 201/11 im Zusammenhang mit einer Lex-Konzept-Rente erstmals nach den Entscheidungen des BGH in einem von der BHSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte geführten Verfahren deren Mandanten gegen die britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) vollständigen Schadensersatz zu; CMI muss zudem sämtliche Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.
Damit waren Witt Rechtsanwälte nunmehr für Mandanten zum 6.
Mal in Folge vor diversen Oberlandesgerichten in Deutschland gegen CMI
erfolgreich, zeitlich nunmehr das erste Mal, nachdem der Bundesgerichtshof
(BGH) im Juli 2012 in mehreren Grundsatzurteilen (u.a. Az.: IV ZR 151/11, in
dem ein von Witt Rechtsanwälte vertretener Mandant betroffen war) festgestellt
hatte, dass der CMI im Zusammenhang mit ihrem Versicherungsprodukt mehrere
Aufklärungspflichtverletzungen bei diversen fremdfinanzierten Rentenprodukten
vorzuwerfen sind. Der BGH hatte dort die von Witt Rechtsanwälte vertreten
Rechtsansicht vollumfänglich bestätigt.
Die Vorinstanz, das Landgericht Ravensburg, hatte dem von
Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht PartG
vertretenen Mandanten zunächst „nur“ einen so genannten Erfüllungsanspruch
gegen CMI zugesprochen. „Dies hätte zur Folge gehabt, dass CMI zwar seine
vertraglichen Verpflichtungen voll erfüllen muss, unser Mandant jedoch nicht die
Rückabwicklung der Lex-Konzept-Rente insgesamt verlangen kann“, so Frau
Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel von Witt Rechtsanwälte, welche das Verfahren
führte. Diese Entscheidung hat das OLG Stuttgart nunmehr korrigiert, nachdem
der Bundesgerichtshof feststellte, dass die vertragliche Bindung des
Versicherungsnehmers in der Gesamtkonstruktion des Rentenmodells bereits einen
Schaden für den Versicherungsnehmer darstellt.
Das OLG Stuttgart stellte deshalb deutlich heraus, dass CMI
dem Kläger alle Schäden im Zusammenhang mit der Lex-Konzept-Rente ersetzen
muss. Dies umfasst auch die Freistellung aus den Darlehensverträgen mit der
finanzierenden Bank (hier Frankfurter Bankgesellschaft / Helaba), denn die
vermeintlich renditestarke Lebensversicherung der CMI sei das Kernstück des
gesamten Anlagegeschäfts gewesen, so die Begründung des OLG Stuttgart.
„Das bedeutet, dass CMI nicht nur den ursprünglichen
Darlehensbetrag in Euro (bzw. DM) übernehmen muss, sondern den derzeitigen
Gegenwert des Schweizer Franken in Euro; das spielt eine erhebliche Rolle, da
die Währungsverluste aus dem Schweizer Franken Darlehen erheblich sind und CMI
nun auch diesen Schaden vollumfänglich tragen muss“, so Rechtsanwältin Dr.
Knöpfel.
Das OLG Stuttgart hat die Revision zum Bundesgerichtshof
nicht zugelassen, da es nunmehr eine gesicherte Rechtsprechung im Zusammenhang
mit den Pflichtverletzungen der CMI gebe. Witt Rechtsanwälte erwarten schon in
den nächsten Tagen ein weiteres positives Urteil gegen die Clerical Medical
Investment Group vor dem OLG Zweibrücken.
„Die Rechtslage bleibt in vielen Fällen sehr günstig, so
dass davor zu warnen ist, sich vorschnell auf billige Vergleiche einzulassen;
insbesondere ist vor eigenmächtigen Verhandlungen zu warnen, hat doch CMI damit
begonnen, merkwürdige Fragebögen an Kunden zu verschicken, die vermeintlich zur
Überprüfung der Vergleichbarkeit des Falles mit den BGH Verfahren dienen
sollen. In Wahrheit dienen die Fragebögen augenscheinlich anderen Zwecken“,
warnt Rechtsanwältin Dr. Knöpfel. „Auch wenn die Verfahren umfangreich sind (so
sind es oft über 1.000 Aktenseiten), so scheuen wir weiterhin keine
gerichtliche Auseinandersetzung gegen CMI. Es ist an CMI, im Einzelfall
tragfähige vergleichsweise Angebote vorzulegen. Andernfalls werden wohl zahlreiche
weitere Urteile gegen CMI ergehen“
Die von CMI vertriebenen Kapitallebensversicherungen
unterscheiden sich im Einzelfall erheblich, so dass Witt Rechtsanwälte auch
dringend zu einer spezialisierten Prüfung im Einzelfall raten. Auch „normale“
Versicherungen (Classic Pläne, Feederpläne etc.) sind regelmäßig im Hinblick
auf die rechtlichen Fragestellungen, die der BGH vorliegen hatte, betroffen.
Fazit und Hinweise des BSZ e.V.
Die FAZ hat am 02.11.2012 darüber berichtet, dass die Lloyds
AG für Ihre Tochter Clerical Medical ihre Rückstellungen für die Entschädigung
deutscher Kunden um weitere 180 Mio. € erhöht hat. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte hatten schon darauf verwiesen, dass die bisherigen
Rückstellungen von ca. 220 Mio € nicht ausreichen werden. Sie gehen weiter von
einem Gesamtschaden von bis zu 1 Milliarde € aus.
CMI verschickt inzwischen an Kunden, die sich direkt dorthin
wenden, Fragebögen. Wer das ausfüllt, ist selbst schuld. Die BSZ e.V.
Vertrauensanwälte werden dazu ggf. nochmals eine schriftliche Stellungnahme
herausgeben und davor warnen.
Leider werden inzwischen vor den Gerichten teilweise
schlechte Vergleiche (Quoten wohl weit unter 75 %, eine Zahl, die bei Gerichten
kursiert, abgeschlossen (aber auch unnötig Prozesse verloren). Das betrifft
keine Einzelfälle, die schlecht gelagert sind, sondern bedauerlicherweise Einzelkanzleien
und deren Mandanten. Daran zeigt sich, dass es sich auszahlt auf Fachanwälte
für Bank- und Kapitalmarkrecht zu setzen die sich durch eigene Erfolge als
Spezialisten in dieser Angelegenheit ausgezeichnet haben.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die
Interessengemeinschaft " Clerical Medical (CMI) " gegründet. Es bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der
Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Tamara Knöpfel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. November 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen Einschätzung führen.
wihd
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