Die Chancen, dass sich der HCI Schiffsfonds VIII GmbH & Co. KG erholt stehen mehr als schlecht. Mit Datum vom 01.11.2012 wurde den Anlegern des HCI Schiffsfonds VIII mitgeteilt, dass ein Verkaufsbeschluss für das Zielfondsschiff Nordamerika gefasst wurde.
Es wurde den Anlegern aber auch mitgeteilt, dass eine
positive Fortführung der Zielfonds Pioneer und Maria Sibum nicht möglich sind
und somit die Sanierungskonzepte gescheitert sind. Gleichfalls wurde den Anlegern
in einem Rundschreiben mitgeteilt, dass die Fondsgesellschaft der „MS Pandora“
mit Datum vom 19.10.2012 Insolvenzantrag gestellt hat.
Diese Entwicklung war jedoch nicht ganz überraschend.
Bereits nach kurzer Zeit stellte sich bei den acht Schiffen des HCI
Schiffsfonds VIII heraus, dass sechs der acht Schiffe des Fonds bereits seit
dem Jahre 2006 regelmäßig hinter den prospektierten Erlösen zurückblieben.
Insgesamt hatten sich bei den im Jahre 2004 aufgelegten Fonds Anleger mit einem
Volumen von ca. € 43 Millionen beteiligt.
Seit 2006 fahren sechs der acht Schiffe des Dachfonds HCI
Mindererlöse/Verluste in Höhe von anfangs 9 %, später dann 42 % und
letztendlich in 2010 sogar 48 % ein. Diese negative Entwicklung hat nunmehr
dazu geführt, dass Notverkäufe einiger Schiffe stattfinden müssen und einige
der Schiffsfondsgesellschaften im HCI Schiffsfonds VIII Insolvenzantrag stellen
mussten. Diese Entwicklung ist für die Anleger mehr als dramatisch, da sie
aller Voraussicht nach mit einem drohenden Totalverlust der gesamten Einlage
verbunden ist. Im Falle einer Insolvenz drohen sogar die Rückforderungen der
bereits gezahlten Ausschüttungen.
Die Gründe für diese negative Entwicklung sind
unterschiedlicher Natur. Zum einen könnten dies nicht lukrative Charterverträge
sein. Zum anderen sind die Betriebskosten für die Schiffe derart hoch, dass es
zu Liquiditätsschwierigkeiten und Engpässen gekommen ist und kommt. Mit dem
Anstieg der Betriebskosten war somit in jedem Fall auch eine Reduzierung der
Ausschüttungen verbunden, da diese unmittelbar auf das Ergebnis des
Schiffsfonds Auswirkungen hatten. Hiervon waren insbesondere die „MS Lake
Erie“, die „MS Lake Ontario“ und die „MS Nordamerika“ betroffen. Ein weiterer
Grund liegt und lag darin, dass zahlreiche Sanierungsbemühungen gescheitert
sind.
Da auch HCI Schiffsfondsbeteiligungen teils von Banken,
teils von Beratern und Vertriebsorganisationen vermittelt wurden, besteht für
die Anleger nach wie vor die Möglichkeit, den drohenden Totalverlust durch
Geltendmachung und Prüfung von Schadenersatzansprüchen zu verhindern bzw. zu
kompensieren. Betroffene Anleger sollten ihre Ansprüche daher zunächst von
einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Ansatzpunkte für eine fehlerhafte Beratung sind in der Regel
bei Schiffsfonds folgende Punkte:
- Die
Beteiligung wurde als eine sichere und gewinnbringende Anlage dargestellt.
- Bei
einer derartigen Schiffsfondsbeteiligung handelt es sich um eine
unternehmerische Beteiligung die mit entsprechenden Risiken und
Verlustrisiken, bis hin zum Totalverlust, verbunden ist, worauf Anleger
jedoch oftmals nicht hingewiesen wurden.
- Durch
die kurzen Laufzeiten der anfänglich geschlossenen Festcharterverträge
hängt der wirtschaftliche Erfolg in besonderem Maß von der Entwicklung
dieser Chaterrate ab; derartige Raten waren aber bereits zum Zeitpunkt der
Auflegung des Fonds starken Schwankungen unterworfen.
- Es
war somit bereits bekannt und auch völlig unsicher, ob die Schiffe nach
Ablauf der festvereinbarten Chaterverträge entsprechende Erlöse einbringen
würden. Aufgrund dieser ungewiesen Frage erhöhte sich das Risiko der
Beteiligung am HCI Schiffsfonds VIII erheblich, nämlich dann, wenn die
Festchaterraten ausliefen.
- Im
Falle einer Insolvenz ist der Insolvenzverwalter berechtigt, gemäß § 172
HGB bereits geleistet Ausschüttungen zurückzufordern, nämlich dann, wen
diese nicht durch Gewinne gedeckt waren. Die Verpflichtung zur Leistung
der Kommanditanlage lädt also entsprechend der zurückgeforderten Höhe
wieder auf.
- Wurden
die Beteiligungen von Banken oder Sparkassen vermittelt, kann diesen
entgegen gehalten werden, zusätzlich Rückvergütungen (sogenannte Kick-Back
Zahlungen) erhalten zu haben. Bereits dieser Punkt führt im Falle einer
Bank und dem Vorliegen der Voraussetzung dazu, dass Schadenersatz
zuleisten ist.
Aufgrund dieser Tatsache bestehen gute Gründe für Anleger des HCI Schiffsfonds VIII GmbH & Co. KG der vom BSZ e.V. gegründeten Interessengemeinschaft „HCI Schiffsfonds VIII“, beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. November 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen Einschätzung führen.
aw
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