Betroffene können viel tun. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat schon für viele Schadensersatzansprüche gerichtlich gesichert. Die Erkenntnisse aus dem Strafverfahren erhöhen die Erfolgschancen der BCI-Anleger zusätzlich.
Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die
Verantwortlichen der BCI Business Capital Investors Inc. (BCI) erhoben. Das
Hauptverfahren wurde eröffnet. Die BCI-Opfer können von einer Verurteilung der
Rädelsführer erheblich profitieren. Zum Stand des Verfahrens und der Haftung
der Unternehmensverantwortlichen:
Der BCI-Mann Klaus Smetana soll nach den Feststellungen der
Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Düsseldorf der Drahtzieher des
Betrugsunternehmens gewesen sein. Er organisierte das Schneeballsystem und zog
die Anleger ab.
Die Anleger glaubten, dass die Gelder in den U.S.A.
investiert werden. Das stimmte aber nicht. Die Anlegergelder wurden lediglich
über ein schwer zu durchschauendes Treuhandkontensystem in ganz Europa verteilt
und für die Provisionierung des Vertriebs und die Ausschüttungen an andere
Anleger verwendet. Zudem sollen sich Smetana und andere Verantwortliche die
Taschen vollgesteckt haben. In den USA existierte nur eine Briefkastenfirma.
Die Schreiben der BCI wurden nicht aus den USA an die Anleger verschickt,
sondern kamen von einem Postversendezentrum aus der Nähe von Bremen.
Betroffene können einiges tun. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt hat den
entscheidungserheblichen Sachverhalt mittlerweile durch ganz intensive
Recherchen geklärt. Mit Erfolg. "Wir haben mittlerweile für viele
BCI-Anleger Schadensersatzansprüche gerichtlich durchgesetzt. Im Eilverfahren.
Nach ein paar Tagen hatten die Betroffenen Titel, aus denen vollstreckt werden
kann.", sagt der Anlegeranwalt Oliver Frick von den auf das Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten.
Und die BCI-Anleger sollten aufmerksam bleiben. Den
Rechtsanwälten wurde zuletzt von mehreren Betroffenen berichtet, dass ein
Wirtschaftsdetektiv mit der Geltendmachung der Ansprüche in der Schweiz wirbt.
"Wir haben das schon vor vielen Monaten geprüft, uns von renommierten
schweizerischen Rechtsanwälten beraten lassen und die sind der Meinung, dass
das nichts bringt.", sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Frick.
Die Prozesse müssen unseres Erachtens nach wie vor in Deutschland geführt
werden. Und haben dort auch die besten Erfolgsaussichten. Im Anschluss daran
kann man damit immer noch in der Schweiz vollstrecken.
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte rät den geschädigten Anlegern,
sich mit einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt
in Verbindung setzen und alle in Betracht kommenden Ansprüche prüfen zu lassen.
Schnell. Denn wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente,
sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
„Business Capital Investors" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 05.11. 2012
wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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