Montag, November 05, 2012

Der nächste Paukenschlag im BCI-Betrug. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die Verantwortlichen erhoben.


Betroffene können viel tun. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat schon für viele Schadensersatzansprüche gerichtlich gesichert. Die Erkenntnisse aus dem Strafverfahren erhöhen die Erfolgschancen der BCI-Anleger zusätzlich.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die Verantwortlichen der BCI Business Capital Investors Inc. (BCI) erhoben. Das Hauptverfahren wurde eröffnet. Die BCI-Opfer können von einer Verurteilung der Rädelsführer erheblich profitieren. Zum Stand des Verfahrens und der Haftung der Unternehmensverantwortlichen:

Der BCI-Mann Klaus Smetana soll nach den Feststellungen der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Düsseldorf der Drahtzieher des Betrugsunternehmens gewesen sein. Er organisierte das Schneeballsystem und zog die Anleger ab.

Die Anleger glaubten, dass die Gelder in den U.S.A. investiert werden. Das stimmte aber nicht. Die Anlegergelder wurden lediglich über ein schwer zu durchschauendes Treuhandkontensystem in ganz Europa verteilt und für die Provisionierung des Vertriebs und die Ausschüttungen an andere Anleger verwendet. Zudem sollen sich Smetana und andere Verantwortliche die Taschen vollgesteckt haben. In den USA existierte nur eine Briefkastenfirma. Die Schreiben der BCI wurden nicht aus den USA an die Anleger verschickt, sondern kamen von einem Postversendezentrum aus der Nähe von Bremen.

Betroffene können einiges tun. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt hat den entscheidungserheblichen Sachverhalt mittlerweile durch ganz intensive Recherchen geklärt. Mit Erfolg. "Wir haben mittlerweile für viele BCI-Anleger Schadensersatzansprüche gerichtlich durchgesetzt. Im Eilverfahren. Nach ein paar Tagen hatten die Betroffenen Titel, aus denen vollstreckt werden kann.", sagt der Anlegeranwalt Oliver Frick von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten.

Und die BCI-Anleger sollten aufmerksam bleiben. Den Rechtsanwälten wurde zuletzt von mehreren Betroffenen berichtet, dass ein Wirtschaftsdetektiv mit der Geltendmachung der Ansprüche in der Schweiz wirbt. "Wir haben das schon vor vielen Monaten geprüft, uns von renommierten schweizerischen Rechtsanwälten beraten lassen und die sind der Meinung, dass das nichts bringt.", sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Frick. Die Prozesse müssen unseres Erachtens nach wie vor in Deutschland geführt werden. Und haben dort auch die besten Erfolgsaussichten. Im Anschluss daran kann man damit immer noch in der Schweiz vollstrecken.

GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte rät den geschädigten Anlegern, sich mit einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen und alle in Betracht kommenden Ansprüche prüfen zu lassen. Schnell. Denn wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Business Capital Investors"  anzuschließen.
 

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 05.11. 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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