Samstag, September 22, 2012

Deikon: Klagen auf Rückabwicklung durch BSZ e.V.-Anwälte laufen! Betroffene schließen sich dem BSZ e. V. an.


Deikon GmbH stellte am 03.09. Insolvenzantrag! Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt! Klagen auf Rückabwicklung durch die BSZ e.V-Vertrauensanwälte laufen!

Die Deikon GmbH hat laut eigener Mitteilung am 03.09.2012 einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Damit droht den Anlegern ein hoher Verlust ihrer Einlage, der schlimmstenfalls bis zum Totalverlust reichen könnte.  Inzwischen wurde auch vom zuständigen Insolvenzgericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, nämlich Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier, Köln.

Klagen auf Rückabwicklung der DEIKON-Anleihen durch die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte laufen bereits:

So hatten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bereits im letzten Jahr erste Klagen gegen die Sicherheitentreuhänderin der II. und III. Deikon-Hypothekenanleihe eingereicht, unter anderem, weil ihrer Ansicht nach das Sicherheitenkonzept bei den Anleihen nicht richtig umgesetzt wurde und Prospektfehler vorliegen, die nicht richtig gestellt worden waren, aber hätten richtig gestellt werden müssen. Vor der 23. Zivilkammer des Landgerichts Berlin fand am 12.09.201, auch in einem Fall bereits der 2. Termin zur mündlichen Verhandlung statt.

Der dortige Anleger wurde im Termin zur mündlichen Verhandlung vertreten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth (Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte) sowie Keitel (Keitel & Keitel Rechtsanwälte). Der zuständige Richter gab zu erkennen, dass er den Fall für komplex halten würde, jedoch Schadensersatzansprüche der Anleger aufgrund der im Prozess vorliegenden Dokumentation in Betracht kommen könnten.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hatten beantragt, die Beklagte auf vollständige Rückabwicklung zu verurteilen, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Hypothekenanleihen.

Weitere Termine zur mündlichen Verhandlung in anderen Fällen finden demnächst vor dem Landgericht Düsseldorf statt.

Die Deikon-Hypothekenanleihen waren vielen Anlegern als sicheres Immobilieninvestment vermittelt worden, bei denen nur geringe Risiken bestehen würden. Die DEIKON-Hypothekenanleihen waren vielen Anlegern sogar als Anlage vermittelt worden, die „gerade auch konservative Anleger" überzeugen würde. DEIKON vermietete Immobilien an Discounter wie LIDL und ALDI, die Immobilien sind auch gut vermietet. Ein Swapgeschäft sowie ein Kredit brachten das Unternehmen aber ins Wanken, das Unternehmen ist überschuldet.

Da die Anleihen nur nachrangig abgesichert sind, müssen die Anleger mit einem Totalverlust der Anlage rechnen.

Der BSZ e.V-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Dr. Späth hierzu: „Es stellt sich leider heraus, dass die Anlage bei DEIKON gerade nichts mit einer sicheren, konservativen Anlage zu tun hatte, wie den Anlegern teilweise suggeriert wurde, sondern im Gegenteil gerade eine unternehmerische Beteiligung mit nicht unerheblichen Risiken vorlag."

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth und Keitel hierzu: „Es zeigt sich, dass den betroffenen Anlegern wohl in jedem Fall erhebliche Verluste drohen und eine Klage auf Rückabwicklung auf jeden Fall in Betracht gezogen werden sollte."

Betroffene „Deikon-Anleger" können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Deikon" anschließen.


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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 22. September 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Freitag, September 21, 2012

Kapitalanleger in Schiffsfonds dürfen zahlen und hoffen – oder sich wehren.


Die HSH NORDBANK veröffentlicht auf der Webseite der Bank gute Analysen zum Container-Markt, zum Bulker-Markt und zum Tanker-Markt. Anleger von Schiffsfonds können sich einen Eindruck über die Lage verschaffen. Ab 2014 soll es langsam wieder aufwärts gehen. Welche Insolvenzen wird es bis dahin geben?

Die Probleme auf den Teilmärkten für Container-, Tankschiffe und Bulker führen zur Zeit bei verschiedenen Schiffsfonds zu Insolvenzen. Besonders das  Emissionshaus HCI hat in der zurückliegenden Woche für fünf Schiffe Insolvenz anmelden müssen. Seit Herbst 2008 anhaltende Einbruch haben die Schiffsfonds Probleme. Nachschüsse der Anleger in den Schiffsfonds bei Sanierungs- oder Restrukturierungskonzepten haben diese Verunsichert. Möglicherweise müssen die Anleger jetzt erneut Nachschüsse bereitstellen. Leider sind die Anleger die Einzigen, die bluten müssen. Sie dürfen zahlen und hoffen!

Die HSH NORDBANK veröffentlicht auf der Webseite Analysen zum Container-Markt, zum Bulker-Markt und zum Tanker-Markt. Anleger von Schiffsfonds können sich einen Eindruck über die Lage verschaffen. Ab 2014 soll es langsam wider aufwärts gehen. Es wird also mindestens 12 bis 18 Monate eine kritische Lage anhalten. Für die Schiffsfonds fehlt jede Perspektive für eine Erholung; das Sterben der Schiffsfonds wird weitergehen.

Die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen im Euroraum sowie in China haben darüber hinaus nach Meinung der HSH Nordbank, die Unsicherheiten bezüglich der Aussichten für die Schifffahrt weiter erhöht. Infolge der Entwicklungen auf der Angebots- und Nachfrageseite bewegten sich die Fracht- und Zeitcharterraten in allen drei Märkten (Containerschiffe, Bulker und Öltanker) auf sehr niedrigem und nur zum Teil kostendeckendem Niveau. Daran werde sich in allernächster Zeit nichts ändern, so HSH NORDBANK in ihren Analysen. Die HSH Nordbank  erwartet den Tiefpunkt im Zyklus der Branche in den kommenden zwölf bis 18 Monaten und rechnet nicht vor Ende 2013 mit dem Beginn einer langsamen Erholung bei Fracht- und Charterraten.

Erschwert wird die Sanierung der angeschlagenen Schiffsfonds weiter durch  steigende Schiffskapazitäten. So entstehen laut Fondszeitung rund 500 Containerschiffe mit einer Transportkapazität von 3,6 Millionen TEU. Dieser Kapazitätsausbau wird die Krise zusätzlich verschärfen.

Besonders die Schiffsfonds der HCI sind von der Krise betroffen. 17 Schiffe von HCI Fonds mussten in 2012 Insolvenz anmelden.

Bei zahlreichen weiteren HCI Fonds sind die Schiffe in der gegenwärtigen Situation stark gefährdet. Hier werden die finanzierenden Banken die notleidenden Kredite kündigen und die Schiffe verwerten. Betroffen sind die Anleger, deren eingezahlten Gelder meistens verloren sind.

Für die Anleger in Schiffsfonds des HCI Emissionshauses stellt sich die Frage, ob sie die weitere Entwicklung abwarten, oder handeln sollen oder müssen.

Dabei sollten Anleger die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen beachten. Durch die Information der Fonds wird die Verjährungsfalle eröffnet. Dann sind möglicherweise bestehende Schadenersatzansprüche gefährdet. Die Erfahrung zeigt auch, dass Gerichte gern die Verjährung nutzen, um sich nicht mit Ansprüchen auseinandersetzen zu müssen.

Anleger in Schiffsfonds sollten sich in der Krisensituation ihrer Schiffsfonds beraten lassen, am Besten von Fachleuten wie Fachanwälten für Bank- und Kapitalanlagerecht.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. 09. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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'Verwertungskündigung' oder das rückübertragene Haus in den neuen Bundesländern


Immer wieder melden sich bei dem BSZ e.V. Betroffene die nach der Wende wieder als Eigentümer eines Eigenheims eingetragen worden sind, bzw.  ein solches Objekt im Erbgang erworben haben. Zu den dabei auftauchenden Problemen und Rechtsfragen hat der BSZ e.V. den Berliner Rechtsanwalt Lars Ihlenfeld um Aufklärung gebeten:

Die Kündigung eines Mietvertrags durch den Vermieter ist nach § 573 BGB nur möglich, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses vorweisen kann. Das Gesetz nennt in Absatz 2 beispielhaft drei verschiedene Interessenlagen, die die eine Kündigung begründen können. Am bekanntesten dürfte die sog. "Eigenbedarfskündigung" sein, wenn also der Eigentümer die vermietete Wohnung für sich oder seine Angehörigen benötigt. Weiterhin zählt zu den berechtigten Interessen die schuldhafte nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters; die wiederholt verspätete Mietzahlung ist hier ein immer wieder beliebtes Lehrbeispiel.

Aufwendiger in der Begründung ist es, die Kündigung darauf zu stützen, dass der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden werde. Die Rechtsprechung zu diesem Komplex ist angesichts der zwei auszufüllenden Begriffe 'angemessen' und 'erheblich' uneinheitlich und der Prozessausgang daher schwer abzuschätzen.

Eine besondere Konstellation findet sich in den östlichen fünf Bundesländern. Durch das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen fanden sich viele Leute als Eigentümer von Grundstücken mit Mietshäusern wieder, deren Mietverträge zu DDR-Zeiten geschlossen worden waren.

Neben dieser an sich sehr zu begrüßenden Tatsache sahen sich diese neuen alten Eigentümer aber auch  mit einigen Herausforderungen konfrontiert: Zum einen war die DDR nicht gerade berühmt für den hohen Instandhaltungsstandard, maW es gibt den einen oder anderen Euro zu investieren. Des weiteren findet man sich nicht selten Mietern ausgesetzt, die sich als Eigentümer gerieren und auf ihren VEB-Mietverträgen beharren, die ihnen eine Miete weit, aber wirklich ganz weit, unterhalb dessen garantieren, was wirtschaftlich vertretbar ist.

Dass wegen des Zustands des Hauses, an dem der Mieter u.a. auch durch recht eigenwillige Anbauten zu sozialistischen Zeiten nicht ganz unschuldig ist, gern auch noch die geringe Miete gemindert wird, versteht sich von selbst.

Schließlich sah man sich bis vor Kurzem auch noch gezwungen, beim Verkauf des Hauses aufgrund der bestehenden Mietverhältnisse und der ungewissen Räumungsaussichten erhebliche, um nicht zu sagen: erschütternde, Preisnachlässe zu akzeptieren. Ein wirtschaftlicher Nachteil sei nicht festzustellen: schließlich habe man das Objekt in einem vermieteten Zustand erhalten und das auch noch quasi "umsonst".

Aber dann kam der BGH, der Rächer der "Rückübertragenen" und wieder neu eingetragenen Eigentümer und erinnerte uns alle und insbesondere die Instanzgerichte an die Existenz des Art. 14 unseres Grundgesetzes, der das Eigentum schützt (BGH VIII ZR 226/09): So viel Verlust sei mit Blick auf dieses Grundrecht nicht akzeptabel und der Vermieter daher grundsätzlich zur sog. Verwertungskündigung berechtigt. Zumindest könne nicht einfach darauf abgestellt werden, dass der Eigentümer das Objekt in vermietetem Zustand erhalten habe und daher auch einen Verkaufspreis im vermieteten Zustand zu akzeptieren hat.  Wir halten dieses Urteil geeignet, das Dilemma verschiedener Eigentümer in den neuen Ländern aufzulösen, aus ihrem Haus zu wenige Einnahmen zu erhalten, um das Haus Instand halten geschweige denn setzen zu können und zugleich am Verkauf quasi gehindert zu sein.

Sofern der Mieter keine zum  Widerspruch gegen die Kündigung berechtigenden Härtegründe substantiiert vortragen und belegen kann, die zudem noch schwerer wiegen müssen als die Interessen des Eigentümers an einer angemessenen Verwertung seines Grundeigentums, sind die Aussichten eines Räumungsprozesses durchaus positiv zu bewerten.

Für weitere Informationen können sich betroffene Eigentümer dem BSZ e.V. Aktionsbündnis "Verwertungskündigung" anschließen.


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De Beira-Marktmanipulation: Eile ist geboten! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an!


Gerichtstermine in Stuttgart. Millionen sicher gestellt! Eile ist geboten! Geschädigte schließen sich im BSZ e.V. zusammen! In Stuttgart stehen gerade drei Männer vor Gericht, denen vorgeworfen wird, den Kurs der Aktie De Beira im Zeitraum 15.05.2006 bis 15.06.2006 durch massive Kaufempfehlungen, die teils unrichtige und irreführende Angaben enthielten, beeinflusst zu haben und dadurch mehr als 38 Mio. € Gewinn erzielt zu haben.

Angeklagt sind zwei Börsenjournalisten sowie ein Kanadier, der seit 16 Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Ein weiterer mutmaßlicher Verantwortlicher aus Österreich steht offensichtlich nicht vor Gericht, da Marktmanipulation in Österreich nicht strafbar ist. Bis Ende Oktober sollen für den Fall mehrere Termine zur mündlichen Verhandlung angesetzt werden.

Durch die Manipulation von De Beira soll der Kurs sich innerhalb weniger Wochen verzehnfacht haben, bevor er dann jäh abstürzte, Anleger erlitten erhebliche Verluste.

Eine sehr positive Nachricht für geschädigte Anleger von De Beira ist, dass die Staatsanwaltschaft, wie den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten von den zuständigen Ermittlungsbehörden inzwischen bestätigt wurde, Vermögenswerte in Millionenhöhe sicher stellen konnte „ Es soll sich nach Angaben der zuständigen Behörden um einen Betrag im zweistelligen Millionenbereich handeln. Wir werden daher versuchen, diese Vermögenswerte für die Geschädigten im Wege der Rückgewinnungshilfe von den Strafverfolgungsbehörden freizubekommen,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten inzwischen mit den Strafverfolgungsbehörden Kontakt aufnehmen und in Erfahrung bringen, wer Aussicht auf Entschädigung hat: Vor allem Anleger, die in dem Zeitraum zwischen Mai 2006 bis einschließlich Juli 2006 Aktien von DeBeira gekauft haben, dürften Chancen auf Entschädigung haben. Wann und ob die Aktien inzwischen wieder verkauft wurden, soll hingegen nicht beachtlich sein.
„Wir befürworten sehr, dass die Staatsanwaltschaft im Bereich der Marktmanipulation inzwischen eine härtere Gangart einschlägt, auch wenn Medienberichten der letzten Tage zufolge zumindestens für zwei der Angeklagten wohl wieder Bewährungsstrafen im Raum stehen könnten,“ so Dr. Späth.

Allerdings sollten Geschädigte unbedingt einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen, da Geschädigte nur durch einen sog. „Titel“ die Möglichkeit haben, auf die Gelder zuzugreifen. Eile ist daher geboten, denn bei der Rückgewinnungshilfe gilt das sog. „Prioritätsprinzip“, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst und kann zuerst auf die sichergestellten Gelder zugreifen,“ so Dr. Späth. „Es reicht daher für die Geschädigten keinesfalls aus, sich lediglich bei der Staatsanwaltschaft zu melden, wie einige der geschädigten Anleger schon irrtümlich angenommen haben.“

Geschädigte sollten also umgehend tätig werden, denn nur wer umgehend einen Titel erwirkt, hat die Chance, umgehend auf die sichergestellten Gelder zugreifen zu können, bei Anlegern, die zu spät kommen, besteht leider die Gefahr, dass für sie keine Gelder mehr zu verteilen sind.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs De Beira  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "De Beira Aktienbetrug" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Donnerstag, September 20, 2012

HCI Shipping Select 16 + 17: Vier Schiffe sind insolvent.


Wie der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Karl-Heinz Steffens unter Bezug auf eine Veröffentlichung des Hamburger Abendblatts vom 19.09. 2012  mitteilt,  musste das Hamburger Emissionshaus HCI jetzt für 3 Öltanker der HCI Shipping XVI Insolvenz anmelden. Es handelt sich um die Schiffe: „Hellespont Trader“ „Hellespont Trooper“ und Hellespont Trinty“.  Die zum Fonds Shipping Select XVII gehörende „Hellespont Triumph“ ist ebenfalls pleite.

Auslöser für die Insolvenz ist die Insolvenz der Großreederei Sanko Steamship, die die MS "Hellespont Triumph" angemietet hatte.  Zunächst kürzte die Reederei wegen finanzieller Probleme die Zahlungen, stellte sie schließlich ein und gab die Schiffe am Ende zurück, sagte der HCI-Capital-Sprecher Olaf Streuer. Den Anlegern drohten nun Ausfälle, da aus dem  Verkaufswert keine Rückflüsse zu erwarten seien.

HCI Capital zählt mit mehr als 300 Schiffen im Bestand zu den größten deutschen Schiffsfondsanbietern. Insgesamt gingen bei HCI bisher 22 Einzelschiffe in die Insolvenz, sagte Streuer.

Angesichts von Überkapazitäten im Schiffsmarkt sei eine nachhaltige Verbesserung  der Lage nicht vor 2013 zu erwarten. Langfristig geht HCI Capital davon aus,  dass sich angesichts der wachsenden Weltwirtschaft auch der Schiffsmarkt wieder erhole.

Quelle: Hamburger Abendblatt vom 19.9.2012

Kapitalanleger sollten sich umgehend von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht beraten lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HCI Shipping Select 16+17" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. 09. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
khst


Mittwoch, September 19, 2012

MPC ReeferFlotte 2: Ausschüttungen bisher deutlich mehr als 71,79 Prozent unter Plan



Auch den Investoren des Schiffsfonds MPC ReeferFlotte 2 drohen unliebsame finanzielle Überraschungen. Denn nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht liegen die Ausschüttungen dieser Schiffsbeteiligung derzeit mehr als 71,79 Prozent unter Plan. Um Vermögenseinbußen zu vermeiden oder zu begrenzen, sollten Anleger Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen.

Der Schiffsfonds MPC ReeferFlotte 2 hat ein Volumen von 253,88 Millionen Euro. Davon haben Anleger rund 155,83 Millionen Euro als Eigenkapital eingebracht, der Rest wurde finanziert. Der Fonds wurde im Jahr 2006 aufgelegt und im Jahr 2007 platziert. Vertrieben wurde der Fonds von der  in Euro. Investoren konnten sich mit mindestens 10.000,00 Euro plus 5 Prozent Ausgabeaufschlag beteiligen. Die Auflösung des Fonds ist für das Jahr 2018 vorgesehen.

Gemäß Prospekt hätten Anleger bis heute Ausschüttungen in Höhe von rund 44,95 Millionen Euro erhalten müssen. Überwiesen wurden nur knapp 12,67 Millionen Euro – mehr als 71,81% unter Plan also. „Nach unseren Erkenntnissen werden die Investoren, unter der Voraussetzung, dass der Fonds künftig wie projektiert läuft, frühestens im Jahr 2015 wieder Ausschüttungen erhalten“, sagt BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Erschwerend komme hinzu, dass nur 78,60 Prozent des von Anlegern aufgebrachten Kapitals in die eigentliche Schiffsinvestition geflossen seien. 21,4 Prozent waren demnach so genannte Weichkosten, inklusive des Agios, die für Investoren keine Erträge abwerfen.

Die aktuellen Probleme des Schiffsfonds MPC ReeferFlotte 2 resultieren einerseits aus den negativen ökonomischen Rahmenbedingungen mit einer eher schwächeren Nachfrage nach Ladekapazitäten, einem anhaltend hohen Schiffsangebot sowie sinkenden oder stetig niedrigen Charterraten.

Auf der anderen Seite „machen sich insbesondere Fehleinschätzungen des Fondsmanagements im Hinblick auf die Wechselkursentwicklung speziell bei Euro und US-Dollar negativ bemerkbar“, erläutert Fachanwalt Ahrens.

So habe man seit Fondsauflage bis zum laufenden Jahr einen zum Euro tendenziell oder sogar deutlich stärkeren Dollar unterstellt. „Dieses Kalkül ist aber bis vor Kurzem nicht aufgegangen, eher im Gegenteil“, stellt Jan-Henning Ahrens fest. Folge: Die Charterraten, die weltweit in US-Dollar abgerechnet werden, mussten bis dato zu einem für in Euro rechnende Investoren ungünstigen Wechselkurs umgetauscht werden. „Dies belastet zwangsläufig die Wirtschaftlichkeit des Schiffsfonds“, sagt Ahrens.

Investoren wird nicht empfohlen, Sanierungskonzepten grundsätzlich und bedenkenlos zuzustimmen. Denn „in jedem Fall sollte sorgfältig geprüft werden, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Probleme dauerhaft gelöst werden können“, betont KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens. Erfolg versprechender sei es hingegen häufiger, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafte Anlageberatung oder mangelnder Prospektgestaltung geltend zu machen und dann auch vor Gericht durchzusetzen.

Um möglichst vielen Schiffsfonds-Investoren zu ihrem Recht zu verhelfen, bietet der BSZ e.V. mit der Interessengemeinschaft Schiffsfonds eine Informationsoffensive zum Thema „Investorenrechte kennen und durchsetzen". Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht erläutern plausibel und verständlich, wie Geschlossene Fonds funktionieren, welche Chancen und Risiken sie für Investoren bieten, was zu tun ist, sobald das Investment einen unerfreulichen Verlauf nimmt, und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, Schadenersatzansprüche - etwa wegen fehlerhafter Anlageberatung - durchzusetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MPC ReeferFlotte 2“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Bildquelle: © Gerd Altmann / PIXELIO    www.pixelio.de

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Griechenlandanleihen – Erste Strafanzeigen gegen Commerzbank-Vorstand - Klagewelle gegen Banken droht.


Laut Medienverlautbarungen wurden im September 2012 Strafanzeigen gegen den Commerzbank-Vorstand wegen Falschberatung in Bezug auf den Vertrieb von Griechenlandanleihen gestellt.

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Widmaier und Seelig mehrfach berichtete, können Anleger teils mit guten Aussichten Ihre Berater und Vermittler bzw. die Banken beim Erwerb von griechischen Staatsanleihen in Anspruch nehmen. Dieses Thema wurde auch bereits von Frontal 21 aufgegriffen. Die Reporter berichteten darüber, dass zu dem Zeitpunkt, als über einen möglichen griechischen Schuldenschnitt bereits öffentlich diskutiert wurde, zahlreiche Banken noch immer griechische Staatsanleihen als absolut sicher und risikofrei bewarben. Unter anderem wurde das Argument der angeblichen Sicherheit dieser Anleihen damit begründet, dass der EU Rettungsschirm bis 2013 gelten würde und daher ein Verlust keinesfalls möglich sei. Wie jedoch Betroffene leidvoll selbst erfahren mussten, sind die eingetretenen Schäden bereits jetzt schon enorm und kommen häufig de facto einem Totalverlust gleich. Nach Erfahrungen der Fachanwälte Widmaier und Seelig streiten die beteiligten Banken bisher jede Falschberatung beziehungsweise Interessenkonflikte ab.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass schon nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Bank immer dann zum Schadensersatzanspruch verpflichtet ist, wenn ihr ein Interessenkonflikt nachweisbar ist. In allen Fällen, in denen beratende Banken bereits ihre eigenen Griechenland Anleihen verkauften, während sie gleichzeitig Anleihen am Privatinvestoren vermittelten, sollten Schadensersatzansprüche gründlich geprüft werden. Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruchs wegen Falschberatung ist die vollständige Rückabwicklung des Anleiheerwerbs. Das Landgericht Duisburg hat in einem aktuellen Urteil nun diese Rechtsauffassung größtenteils bestätigt.

Erwerber von griechischen Staatsanleihen (grundsätzlich können auch Erwerber von Anleihen weiterer europäischer Staaten betroffen sein) sollten dringend hierauf spezialisierte Anwälte einschalten, da in der Regel nur so eine vollständige Rückabwicklung tatsächlich durchgesetzt werden kann.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Staatsanleihen  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Griechenland-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier                                   

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HCI Shipping Select XVI: Ausschüttungen bisher deutlich mehr als 72,5 Prozent unter Plan


Auch den Investoren des Schiffsfonds HCI Shipping Select XVI drohen unliebsame finanzielle Überraschungen. Denn nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht liegen die Ausschüttungen dieser Schiffsbeteiligung derzeit mehr als 72,5 Prozent unter Plan. Um Vermögenseinbußen zu vermeiden oder zu begrenzen, sollten Anleger Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen.

Der Schiffsfonds HCI Shipping Select XVI hat ein Volumen von 187,97 Millionen Euro. Davon haben Anleger rund 56,67 Millionen Euro als Eigenkapital eingebracht, der Rest wurde finanziert. Der Fonds wurde im Jahr 2005 aufgelegt und im Jahr 2006 platziert. Investoren konnten sich mit mindestens 15.000,00 Euro plus 5 Prozent Ausgabeaufschlag beteiligen. Die Auflösung des Fonds ist für das Jahr 2016 vorgesehen.

Gemäß Prospekt hätten Anleger bis heute Ausschüttungen in Höhe von rund 22,4 Millionen Euro erhalten müssen. Überwiesen wurden nur knapp 6,16 Millionen Euro – mehr als 72,50% unter Plan also. „Nach unseren Erkenntnissen werden die Investoren, unter der Voraussetzung, dass der Fonds künftig wie projektiert läuft, frühestens im Jahr  - wieder Ausschüttungen erhalten“, sagt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Erschwerend komme hinzu, dass nur 80,99 Prozent des von Anlegern aufgebrachten Kapitals in die eigentliche Schiffsinvestition geflossen seien. 19,01 Prozent waren demnach so genannte Weichkosten, inklusive des Agios, die für Investoren keine Erträge abwerfen.

Die aktuellen Probleme des Schiffsfonds HCI Shipping Select XVI resultieren einerseits aus den negativen ökonomischen Rahmenbedingungen mit einer eher schwächeren Nachfrage nach Ladekapazitäten, einem anhaltend hohen Schiffsangebot sowie sinkenden oder stetig niedrigen Charterraten.

Auf der anderen Seite „machen sich insbesondere Fehleinschätzungen des Fondsmanagements im Hinblick auf die Wechselkursentwicklung speziell bei Euro und US-Dollar negativ bemerkbar“, erläutert Fachanwalt Ahrens.

So habe man seit Fondsauflage bis zum laufenden Jahr einen zum Euro tendenziell oder sogar deutlich stärkeren Dollar unterstellt. „Dieses Kalkül ist aber bis vor Kurzem nicht aufgegangen, eher im Gegenteil“, stellt Jan-Henning Ahrens fest. Folge: Die Charterraten, die weltweit in US-Dollar abgerechnet werden, mussten bis dato zu einem für in Euro rechnende Investoren ungünstigen Wechselkurs umgetauscht werden. „Dies belastet zwangsläufig die Wirtschaftlichkeit des Schiffsfonds“, sagt Ahrens.

Erhebliche Probleme bereitet der Schiffsbeteiligung, dass die sogenannte 105 Prozent-Klausel gegriffen hat. „Diese hat erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Fonds, sobald dieser teils in einer Fremdwährung wie dem japanischen Yen oder dem Schweizer Franken finanziert wurde“, erklärt Fachanwalt Ahrens.

Die Klausel sieht die Stellung zusätzlicher Sicherheiten durch den Kreditnehmer vor, wenn der Wert des Fremdwährungsdarlehens (z.B. in japanischen Yen) gegenüber der Leitwährung des Schiffsdarlehens ( meistens US-Dollar) um mehr als 5 % steigt. Wenn die 105 % Klausel greift und Sondertilgungen oder zusätzliche Sicherheiten seitens des Reeders/Fonds nicht geleistet werden können, "setzen die Banken in aller Regel Ausschüttungsverbote durch", weiss Fachanwalt Ahrens. 

Investoren wird nicht empfohlen, Sanierungskonzepten grundsätzlich und bedenkenlos zuzustimmen. Denn „in jedem Fall sollte sorgfältig geprüft werden, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Probleme dauerhaft gelöst werden können“, betont BSZ e.V. Vertrauensanwalt  KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens. Erfolg versprechender sei es hingegen häufiger, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafte Anlageberatung oder mangelnder Prospektgestaltung geltend zu machen und dann auch vor Gericht durchzusetzen.

Am 14 September diesen Jahres wurde die vorläufige Zwangsversteigerung der Schiffe angeordnet. Die rd. 2700 Anleger, die sich im Jahr 2006 an dem Flottenfonds beteiligt haben, dürften damit ihr investiertes Kapital abschreiben, der Totalverlust ist eingetreten

Grund für diese Situation sei die Weigerung der involvierten Banken, die schiefliegenden Gesellschaften weiter zu unterstützen, so der Sprecher des Fondshauses HCI.

Im März dieses Jahres hatte die 1934 gegründete Sanko über Zahlungsschwierigkeiten informiert und die Zahlungen an die Schifffahrtsgesellschaften reduziert. Seit Juli kamen dann überhaupt keine Gelder mehr von den Japanern weshalb im August die Schiffe an die Eigner zurückgeliefert wurden.

Um möglichst vielen Schiffsfonds-Investoren zu ihrem Recht zu verhelfen, bietet der BSZ e.V. mit der Interessengemeinschaft Schiffsfonds eine Informationsoffensive zum Thema „Investorenrechte kennen und durchsetzen". Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht erläutern plausibel und verständlich, wie Geschlossene Fonds funktionieren, welche Chancen und Risiken sie für Investoren bieten, was zu tun ist, sobald das Investment einen unerfreulichen Verlauf nimmt, und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, Schadenersatzansprüche - etwa wegen fehlerhafter Anlageberatung - durchzusetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HCI Shipping Select XVI“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. 09. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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MPC ReeferFlotte 1: Ausschüttungen bisher deutlich mehr als 73,81 Prozent unter Plan


Auch den Investoren des Schiffsfonds MPC ReeferFlotte 1 drohen unliebsame finanzielle Überraschungen. Denn nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht liegen die Ausschüttungen dieser Schiffsbeteiligung derzeit mehr als 73,81 Prozent unter Plan. Um Vermögenseinbußen zu vermeiden oder zu begrenzen, sollten Anleger Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen.

Der Schiffsfonds MPC ReeferFlotte 1 hat ein Volumen von 151,49 Millionen Euro. Davon haben Anleger rund 144,27 Millionen Euro als Eigenkapital eingebracht, der Rest wurde finanziert. Der Fonds wurde im Jahr 2006 aufgelegt und im Jahr 2006 platziert. Vertrieben wurde der Fonds von der  in Euro. Investoren konnten sich mit mindestens 10.000,00 Euro plus 5 Prozent Ausgabeaufschlag beteiligen. Die Auflösung des Fonds ist für das Jahr 2020 vorgesehen.

Gemäß Prospekt hätten Anleger bis heute Ausschüttungen in Höhe von rund 66,36 Millionen Euro erhalten müssen. Überwiesen wurden nur knapp 17,381 Millionen Euro – mehr als 73,81% unter Plan also. „Nach unseren Erkenntnissen werden die Investoren, unter der Voraussetzung, dass der Fonds künftig wie projektiert läuft, frühestens im Jahr 2013 wieder Ausschüttungen erhalten“, sagt BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Erschwerend komme hinzu, dass nur 79,62 Prozent des von Anlegern aufgebrachten Kapitals in die eigentliche Schiffsinvestition geflossen seien. 20,38 Prozent waren demnach so genannte Weichkosten, inklusive des Agios, die für Investoren keine Erträge abwerfen.

Die aktuellen Probleme des Schiffsfonds MPC ReeferFlotte 1 resultieren einerseits aus den negativen ökonomischen Rahmenbedingungen mit einer eher schwächeren Nachfrage nach Ladekapazitäten, einem anhaltend hohen Schiffsangebot sowie sinkenden oder stetig niedrigen Charterraten.

Auf der anderen Seite „machen sich insbesondere Fehleinschätzungen des Fondsmanagements im Hinblick auf die Wechselkursentwicklung speziell bei Euro und US-Dollar negativ bemerkbar“, erläutert Fachanwalt Ahrens.

So habe man seit Fondsauflage bis zum laufenden Jahr einen zum Euro tendenziell oder sogar deutlich stärkeren Dollar unterstellt. „Dieses Kalkül ist aber bis vor Kurzem nicht aufgegangen, eher im Gegenteil“, stellt Jan-Henning Ahrens fest. Folge: Die Charterraten, die weltweit in US-Dollar abgerechnet werden, mussten bis dato zu einem für in Euro rechnende Investoren ungünstigen Wechselkurs umgetauscht werden. „Dies belastet zwangsläufig die Wirtschaftlichkeit des Schiffsfonds“, sagt Ahrens.

Erhebliche Probleme bereitet der Schiffsbeteiligung, dass die sogenannte 105 Prozent-Klausel gegriffen hat. „Diese hat erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Fonds, sobald dieser teils in einer Fremdwährung wie dem japanischen Yen oder dem Schweizer Franken finanziert wurde“, erklärt Fachanwalt Ahrens.

Die Klausel sieht die Stellung zusätzlicher Sicherheiten durch den Kreditnehmer vor, wenn der Wert des Fremdwährungsdarlehens (z.B. in japanischen Yen) gegenüber der Leitwährung des Schiffsdarlehens ( meistens US-Dollar) um mehr als 5 % steigt. Wenn die 105 % Klausel greift und Sondertilgungen oder zusätzliche Sicherheiten seitens des Reeders/Fonds nicht geleistet werden können, "setzen die Banken in aller Regel Ausschüttungsverbote durch", weiss BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Ahrens. 

Investoren wird nicht empfohlen, Sanierungskonzepten grundsätzlich und bedenkenlos zuzustimmen. Denn „in jedem Fall sollte sorgfältig geprüft werden, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Probleme dauerhaft gelöst werden können“, betont BSZ e.V. Vertrauensanwalt KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens. Erfolg versprechender sei es hingegen häufiger, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafte Anlageberatung oder mangelnder Prospektgestaltung geltend zu machen und dann auch vor Gericht durchzusetzen.

Um möglichst vielen Schiffsfonds-Investoren zu ihrem Recht zu verhelfen, bietet der BSZ e.V. mit der Interessengemeinschaft Schiffsfonds eine Informationsoffensive zum Thema „Investorenrechte kennen und durchsetzen". Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht erläutern plausibel und verständlich, wie Geschlossene Fonds funktionieren, welche Chancen und Risiken sie für Investoren bieten, was zu tun ist, sobald das Investment einen unerfreulichen Verlauf nimmt, und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, Schadenersatzansprüche - etwa wegen fehlerhafter Anlageberatung - durchzusetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MPC ReeferFlotte 1“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Freitag, September 14, 2012

CFB-Fonds 130: Commerzbank AG unterliegt im Ombudsmannverfahren


Die BSZ e.V.  Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte hat der Commerzbank AG eine empfindliche Niederlage beigebracht. Der Ombudsmann der privaten Banken hat entschieden, dass die Commerzbank AG die Beteiligung am CFB-Immobilienfonds 130 (Objekt „Deutsche Börse“) rückabwickeln muss.

RECURSA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft GmbH & Co. Objekt Deutsche Börse KG
Da der RECURSA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft GmbH & Co. Objekt Deutsche Börse KG die Insolvenz drohte, fand am 19.07.2012 eine außerordentlichen Gesellschafterversammlung statt. Auf dieser haben die Anleger des CFB-Fonds 130 „Deutsche Börse, Frankfurt“ einem von der Fondsgeschäftsführung und dem Fondsinitiator Commerz Real entwickelten Lösungskonzept zugestimmt. Der entsprechende Gesellschafterbeschluss sieht vor, dass die Fondsbeteiligten von ihrer Nachhaftung befreit werden und die Commerz Real durch den Kauf der Immobilie alle Verpflichtungen sowie das Kosten-, Vermietungs- und Veräußerungsrisiko übernimmt.

Ombudsmann folgt Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Liest man auf der Homepage der Commerz Real AG das einschlägige Statement von Michael Kohl, Geschäftsführer der Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft, dann wird für die Anleger des CFB-Fonds 130 angeblich jetzt alles gut. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Fondsbeteiligten durch ihre Kapitalanlage weiterhin geschädigt sind. Schließlich wurde ihnen die Fondsbeteiligung als für die private Altersvorsorge geeignet verkauft. Umso wichtiger ist deshalb, dass der Ombudsmann der privaten Banken in seinem Schlichtungsspruch vom 28.08.2012 der Argumentation der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte gefolgt ist. Aufgrund der Ombudsmannentscheidung ist die Commerzbank AG jetzt dem Mandanten von Dr. Steinhübel Rechtsanwälte zur Rückabwicklung des CFB-Fonds 130 verpflichtet.

Pflichtverletzung der Commerzbank AG
Der Ombudsmann hat festgestellt, dass die Commerzbank AG beim Vertrieb des CFB-Fonds 130 ungenügend beraten hat. Der Bank sei insbesondere vorzuwerfen, dass sie den Mandanten von Dr. Steinhübel Rechtsanwälte nicht über die ihr zufließenden Provisionen (Kick-Back-Zahlungen) aufgeklärt hat. Dass sie hierzu verpflichtet war habe der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2011 aber mehrfach bestätigt (Az. XI ZR 191/10, Beschlüsse vom 09.03.2011, 19.07.2011 und 24.08.2011.

Konsequenzen der Entscheidung
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel misst der Ombudsmannentscheidung Pilotcharakter bei: „Da in der Begründung ausgeführt wird, dass der Prospekt des CFB-Fonds 130 fehlerhaft ist, sollten auch andere Fondsbeteiligte, die eine Klage gegen die sie beratende Bank beabsichtigen, von dem anlegerfreundlichen Schlichtungsspruch profitieren.“ Im Hinblick auf die ansonsten anstehenden Klageverfahren vor Gericht sieht sich Dr. Steinhübel Rechtsanwälte gut gewappnet. Der Ombudsmann der privaten Banken nimmt ausdrücklich Bezug auf das BGH-Urteil vom 08.05.2012 (Az. XI ZR 261/10), um in diesem Zusammenhang anzumerken, dass es im Vortrag der Bank an jeglichen relevanten Indizien fehlt, die zu einer Beweiserhebung im Wege der Parteivernehmung führen könnten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaften "CFB-Fonds 130" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier Ansprüche prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co. KG - Vermittlerfirma haftet für Fehlberatung


Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit aktuellem Urteil vom 16.08.2012 (nicht rechtkräftig) einem ehemaligen Kapitalanleger des Capital Garantiefonds02 GmbH & Co. KG Schadensersatz zugesprochen. Verurteilt wurde die Vermittlerfirma, über die dem Anleger das verlustträchtige Investment bei dem geschlossenen Fonds angetragen und vermittelt wurde.

So wurde laut Urteil dem Anleger bei dem Verkaufsgespräch von der Vermittlerseite eine Sicherheit suggeriert, die bei dem Fonds trotz der Bezeichnung Garantiefonds tatsächlich nicht besteht. Damit wurde der Anleger nach Ansicht des Gerichts nicht anleger- und objektgerecht beraten, wofür die Vermittlerfirma nun zum Ersatz des entstandenen Schaden verpflichtet wurde.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Steffen Hielscher aus Jena, der den Anleger erfolgreich vertreten hat, erklärt: Für die Anleger des Capital Garantiefonds 02, die ebenfalls nicht von ihrem Vermittler zutreffend aufgeklärt wurden, bestehen neben einer möglichen Haftung der Treuhändergesellschaft des Fonds damit gute rechtliche Aussichten, ihren Schaden ersetzt zu bekommen.

So vertritt die Fachkanzlei aus Jena seit Jahren Anleger des Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co. KG und des zweiten Fonds der Capital Garant Gruppe, dem Capital Garant Ratenfonds, im Rahmen der Auseinandersetzung von Gesellschafterbeteiligungen und bei Schadensforderungen.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 14. September 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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MPC Santa B Schiffe: Ausschüttungen bisher deutlich mehr als 86,58 Prozent unter Plan


Auch den Investoren des Schiffsfonds MPC Santa B Schiffe drohen unliebsame finanzielle Überraschungen. Denn nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht liegen die Ausschüttungen dieser Schiffsbeteiligung derzeit mehr als 86,58 Prozent unter Plan. Um Vermögenseinbußen zu vermeiden oder zu begrenzen, sollten Anleger Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen.

Der Schiffsfonds MPC Santa B Schiffe hat ein Volumen von 185,855 Millionen Euro. Davon haben Anleger rund 177,005 Millionen Euro als Eigenkapital eingebracht, der Rest wurde finanziert. Der Fonds wurde im Jahr 2006 aufgelegt und im Jahr 2006 platziert. Investoren konnten sich mit mindestens 10.000,00 Euro puls 5 Prozent Ausgabeaufschlag beteiligen. Die Auflösung des Fonds ist für das Jahr 2023 vorgesehen.

Gemäß Prospekt hätten Anleger bis heute Ausschüttungen in Höhe von rund 62,694 Millionen Euro erhalten müssen. Überwiesen wurden nur knapp 8,408 Millionen Euro – mehr als 86,59% unter Plan also. „Nach unseren Erkenntnissen werden die Investoren, unter der Voraussetzung, dass der Fonds künftig wie projektiert läuft, frühestens im Jahr 2014 wieder Ausschüttungen erhalten“, sagt BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Erschwerend komme hinzu, dass nur 77,72 Prozent des von Anlegern aufgebrachten Kapitals in die eigentliche Schiffsinvestition geflossen seien. 22,28 Prozent waren demnach so genannte Weichkosten, inklusive des Agios, die für Investoren keine Erträge abwerfen.

Die aktuellen Probleme des Schiffsfonds MPC Santa B Schiffe resultieren einerseits aus den negativen ökonomischen Rahmenbedingungen mit einer ehr schwächeren Nachfrage nach Ladekapazitäten, einen anhaltend hohen Schiffsangebot sowie sinkenden oder stetig niedrigen Charterraten.

Auf der andren Seite „machen sich insbesondere Fehleinschätzungen des Fondsmanagements im Hinblick auf die Wechselkursentwicklung speziell bei Euro und US-Dollar negativ bemerkbar“, erläutert Fachanwalt Ahrens.

So habe man seit Fondsauflage bis zum laufenden Jahr einen zum Euro tendenziell oder sogar deutlich stärkeren Dollar unterstellt. „Dieses Kalkül ist aber bis vor Kurzem nicht aufgegangen, eher im Gegenteil“, stellt Jan-Henning Ahrens fest. Folge: Die Charterraten, die weltweit in US-Dollar abgerechnet werden, mussten bis dato zu einem für in Euro rechnende Investoren ungünstigen Wechselkurs umgetauscht werden. „Dies belastet zwangsläufig die Wirtschaftlichkeit des Schiffsfonds“, sagt Ahrens.

Investoren wird nicht empfohlen, Sanierungskonzepten grundsätzlich und bedenkenlos zuzustimmen. Denn „in jedem Fall sollte sorgfältig geprüft werden, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Probleme dauerhaft gelöst werden können“, betont BSZ e.V. Vertrauensanwalt und  KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens. Erfolg versprechender sei es hingegen häufiger, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafte Anlageberatung oder mangelnder Prospektgestaltung geltend zu machen und dann auch vor Gericht durchzusetzen.

Um möglichst vielen Schiffsfonds-Investoren zu ihrem Recht zu verhelfen, bietet der BSZ e.V. mit der Interessengemeinschaft Schiffsfonds eine Informationsoffensive zum Thema „Investorenrechte kennen und durchsetzen". Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht erläutern plausibel und verständlich, wie Geschlossene Fonds funktionieren, welche Chancen und Risiken sie für Investoren bieten, was zu tun ist, sobald das Investment einen unerfreulichen Verlauf nimmt, und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, Schadenersatzansprüche - etwa wegen fehlerhafter Anlageberatung - durchzusetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MPC Santa B Schiffe"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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