Deikon GmbH stellte am 03.09. Insolvenzantrag! Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt! Klagen auf Rückabwicklung durch die BSZ e.V-Vertrauensanwälte laufen!
Die Deikon GmbH hat laut eigener Mitteilung
am 03.09.2012 einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt.
Damit droht den Anlegern ein hoher Verlust ihrer Einlage, der schlimmstenfalls
bis zum Totalverlust reichen könnte.
Inzwischen wurde auch vom zuständigen Insolvenzgericht ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt, nämlich Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier,
Köln.
Klagen auf Rückabwicklung der DEIKON-Anleihen
durch die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte laufen bereits:
So hatten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte
bereits im letzten Jahr erste Klagen gegen die Sicherheitentreuhänderin der II.
und III. Deikon-Hypothekenanleihe eingereicht, unter anderem, weil ihrer
Ansicht nach das Sicherheitenkonzept bei den Anleihen nicht richtig umgesetzt
wurde und Prospektfehler vorliegen, die nicht richtig gestellt worden waren,
aber hätten richtig gestellt werden müssen. Vor der 23. Zivilkammer des
Landgerichts Berlin fand am 12.09.201, auch in einem Fall bereits der 2. Termin
zur mündlichen Verhandlung statt.
Der dortige Anleger wurde im Termin zur
mündlichen Verhandlung vertreten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth
(Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte) sowie Keitel (Keitel & Keitel
Rechtsanwälte). Der zuständige Richter gab zu erkennen, dass er den Fall für
komplex halten würde, jedoch Schadensersatzansprüche der Anleger aufgrund der
im Prozess vorliegenden Dokumentation in Betracht kommen könnten.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hatten
beantragt, die Beklagte auf vollständige Rückabwicklung zu verurteilen, Zug um
Zug gegen Rückübertragung der Hypothekenanleihen.
Weitere Termine zur mündlichen Verhandlung in
anderen Fällen finden demnächst vor dem Landgericht Düsseldorf statt.
Die Deikon-Hypothekenanleihen waren vielen
Anlegern als sicheres Immobilieninvestment vermittelt worden, bei denen nur
geringe Risiken bestehen würden. Die DEIKON-Hypothekenanleihen waren vielen
Anlegern sogar als Anlage vermittelt worden, die „gerade auch konservative
Anleger" überzeugen würde. DEIKON vermietete Immobilien an Discounter wie
LIDL und ALDI, die Immobilien sind auch gut vermietet. Ein Swapgeschäft sowie
ein Kredit brachten das Unternehmen aber ins Wanken, das Unternehmen ist
überschuldet.
Da die Anleihen nur nachrangig abgesichert
sind, müssen die Anleger mit einem Totalverlust der Anlage rechnen.
Der BSZ e.V-Vertrauensanwalt und Fachanwalt
für Bank-und Kapitalmarktrecht Dr. Späth hierzu: „Es stellt sich leider heraus,
dass die Anlage bei DEIKON gerade nichts mit einer sicheren, konservativen
Anlage zu tun hatte, wie den Anlegern teilweise suggeriert wurde, sondern im
Gegenteil gerade eine unternehmerische Beteiligung mit nicht unerheblichen
Risiken vorlag."
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth und
Keitel hierzu: „Es zeigt sich, dass den betroffenen Anlegern wohl in jedem Fall
erhebliche Verluste drohen und eine Klage auf Rückabwicklung auf jeden Fall in
Betracht gezogen werden sollte."
Betroffene „Deikon-Anleger" können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Deikon" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag
vom 22. September 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen
Einschätzung führen.
drsp+hk