Donnerstag, September 20, 2012

HCI Shipping Select 16 + 17: Vier Schiffe sind insolvent.


Wie der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Karl-Heinz Steffens unter Bezug auf eine Veröffentlichung des Hamburger Abendblatts vom 19.09. 2012  mitteilt,  musste das Hamburger Emissionshaus HCI jetzt für 3 Öltanker der HCI Shipping XVI Insolvenz anmelden. Es handelt sich um die Schiffe: „Hellespont Trader“ „Hellespont Trooper“ und Hellespont Trinty“.  Die zum Fonds Shipping Select XVII gehörende „Hellespont Triumph“ ist ebenfalls pleite.

Auslöser für die Insolvenz ist die Insolvenz der Großreederei Sanko Steamship, die die MS "Hellespont Triumph" angemietet hatte.  Zunächst kürzte die Reederei wegen finanzieller Probleme die Zahlungen, stellte sie schließlich ein und gab die Schiffe am Ende zurück, sagte der HCI-Capital-Sprecher Olaf Streuer. Den Anlegern drohten nun Ausfälle, da aus dem  Verkaufswert keine Rückflüsse zu erwarten seien.

HCI Capital zählt mit mehr als 300 Schiffen im Bestand zu den größten deutschen Schiffsfondsanbietern. Insgesamt gingen bei HCI bisher 22 Einzelschiffe in die Insolvenz, sagte Streuer.

Angesichts von Überkapazitäten im Schiffsmarkt sei eine nachhaltige Verbesserung  der Lage nicht vor 2013 zu erwarten. Langfristig geht HCI Capital davon aus,  dass sich angesichts der wachsenden Weltwirtschaft auch der Schiffsmarkt wieder erhole.

Quelle: Hamburger Abendblatt vom 19.9.2012

Kapitalanleger sollten sich umgehend von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht beraten lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HCI Shipping Select 16+17" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens   

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. 09. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
khst


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