Laut Medienverlautbarungen wurden im September 2012 Strafanzeigen gegen den Commerzbank-Vorstand wegen Falschberatung in Bezug auf den Vertrieb von Griechenlandanleihen gestellt.
Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Widmaier und Seelig
mehrfach berichtete, können Anleger teils mit guten Aussichten Ihre Berater und
Vermittler bzw. die Banken beim Erwerb von griechischen Staatsanleihen in
Anspruch nehmen. Dieses Thema wurde auch bereits von Frontal 21 aufgegriffen.
Die Reporter berichteten darüber, dass zu dem Zeitpunkt, als über einen
möglichen griechischen Schuldenschnitt bereits öffentlich diskutiert wurde,
zahlreiche Banken noch immer griechische Staatsanleihen als absolut sicher und
risikofrei bewarben. Unter anderem wurde das Argument der angeblichen
Sicherheit dieser Anleihen damit begründet, dass der EU Rettungsschirm bis 2013
gelten würde und daher ein Verlust keinesfalls möglich sei. Wie jedoch Betroffene
leidvoll selbst erfahren mussten, sind die eingetretenen Schäden bereits jetzt
schon enorm und kommen häufig de facto einem Totalverlust gleich. Nach
Erfahrungen der Fachanwälte Widmaier und Seelig streiten die beteiligten Banken
bisher jede Falschberatung beziehungsweise Interessenkonflikte ab.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass schon nach der
bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Bank immer dann
zum Schadensersatzanspruch verpflichtet ist, wenn ihr ein Interessenkonflikt
nachweisbar ist. In allen Fällen, in denen beratende Banken bereits ihre
eigenen Griechenland Anleihen verkauften, während sie gleichzeitig Anleihen am
Privatinvestoren vermittelten, sollten Schadensersatzansprüche gründlich
geprüft werden. Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruchs wegen Falschberatung
ist die vollständige Rückabwicklung des Anleiheerwerbs. Das Landgericht
Duisburg hat in einem aktuellen Urteil nun diese Rechtsauffassung größtenteils
bestätigt.
Erwerber von griechischen Staatsanleihen (grundsätzlich
können auch Erwerber von Anleihen weiterer europäischer Staaten betroffen sein)
sollten dringend hierauf spezialisierte Anwälte einschalten, da in der Regel
nur so eine vollständige Rückabwicklung tatsächlich durchgesetzt werden kann.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Staatsanleihen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Griechenland-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. September 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen Einschätzung führen.
awrs
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