Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit aktuellem Urteil vom 16.08.2012 (nicht rechtkräftig) einem ehemaligen Kapitalanleger des Capital Garantiefonds02 GmbH & Co. KG Schadensersatz zugesprochen. Verurteilt wurde die Vermittlerfirma, über die dem Anleger das verlustträchtige Investment bei dem geschlossenen Fonds angetragen und vermittelt wurde.
So wurde laut Urteil dem Anleger bei
dem Verkaufsgespräch von der Vermittlerseite eine Sicherheit suggeriert, die
bei dem Fonds trotz der Bezeichnung Garantiefonds tatsächlich nicht besteht.
Damit wurde der Anleger nach Ansicht des Gerichts nicht anleger- und
objektgerecht beraten, wofür die Vermittlerfirma nun zum Ersatz des entstandenen
Schaden verpflichtet wurde.
Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Steffen Hielscher aus Jena,
der den Anleger erfolgreich vertreten hat, erklärt: Für die Anleger des Capital
Garantiefonds 02, die ebenfalls nicht von ihrem Vermittler zutreffend
aufgeklärt wurden, bestehen neben einer möglichen Haftung der
Treuhändergesellschaft des Fonds damit gute rechtliche Aussichten, ihren
Schaden ersetzt zu bekommen.
So vertritt die Fachkanzlei aus Jena
seit Jahren Anleger des Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co. KG und des
zweiten Fonds der Capital Garant Gruppe, dem Capital Garant Ratenfonds, im
Rahmen der Auseinandersetzung von Gesellschafterbeteiligungen und bei
Schadensforderungen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaften "CAPITAL GARANTIEFONDS" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier Ansprüche prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Hielscher
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Hielscher
Dieser Text gibt den Sachstand und
Beitrag vom 14. September 2012 wieder. Eventuell später eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer
anderen Einschätzung führen.
mhgsh
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